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LG Brandenburg NL 02/2024

Neues aus der Landesgruppe Brandenburg

Von der Kooperation der Landesgruppe des IDR mit dem Arbeitskreis der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer unter Leitung des RPA Frankfurt/Oder wurde bereits berichtet. So nehmen auch viele Mitglieder der Landesgruppe an den Beratungen des Arbeitskreises teil, die zweimal jährlich stattfinden. Auf dem letzten Treffen am 25.04.2024 gab es einen interessanten Vortrag zu den Aufgaben der Gemeindekasse in Brandenburg mit dem Fokus auf „Themenfelder für die örtlichen Prüfungen“ neben Kassenprüfungen. Gehalten wurde der Vortrag von Herrn Wenzek vom Fachverband der Kommunalkassenverwalter Landesverband Brandenburg. Weitere Themenfelder der Beratung waren Sachstände zu geplanten Gesetzesänderungen (KommRModG und KommHinwMeldG) sowie ein Erfahrungsaustausch zu aktuellen die Rechnungsprüfung bewegenden Themen.

Der im März 2024 durch das IDR durchgeführte Online-Workshop „Basiswissen IT für alle Prüferinnen und Prüfer – Prüfung mit IT/Prüfung der IT“ wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Brandenburg als sehr positiv und qualitativ hochwertig bezeichnet. Es kann davon ausgegangen werden, dass Fortbildungsbedarf zu diesem Themenkreis auch weiterhin bestehen und steigen wird, so dass dies gerne wieder angeboten werden kann.

Es zeigt sich, dass auch in Brandenburg vermehrt Probleme bestehen, qualifizierte neue Mitarbeiter für die Aufgaben der Rechnungsprüfung zu gewinnen. Dies ist zum Teil auch Ergebnis unterdurchschnittlicher Vergütungsangebote, die von Personalämtern und sogar Personalräten zu verantworten sind. Häufig ist dort die Intensität und Vielfältigkeit der Aufgaben der Rechnungsprüfung nach der Brandenburgischen Kommunalverfassung wenig bekannt. Man hört dort immer wieder: „Das bisschen Zahlenprüfung kann ja nicht so kompliziert sein, also höchstens Entgeltgruppe 9b“. Hier ist es auch permanente Aufgabe der Leitungen der Rechnungsprüfung, die Qualität der Prüfungsleistungen vor allem auch Hauptverwaltungsbeamten deutlich zu machen durch gute Rechnungsprüfungsberichte, hilfreiche Beratungstätigkeit und motivierende  Führung der Prüferinnen und Prüfer nach dem Motto: „Tue Gutes und rede darüber und schaffe durch dein Handeln einen Mehrwert in deiner Verwaltung“.

Das nächste Landesgruppentreffen wird in diesem Jahr voraussichtlich erst Anfang Dezember terminiert werden können. Die Mitglieder werden rechtzeitig informiert werden. Als Themenvorschlag steht bisher „Qualitätssicherung in der Rechnungsprüfung“ auf dem Entwurf der Tagesordnung. Gerne könnte durch das ein oder andere Mitglied ein interessanter Prüfungsbericht für einen Erfahrungsaustausch vorgetragen werden. Beispielsweise bieten sich hierfür die Prüfungsberichte an, die von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den zertifizierten Rechnungsprüfungslehrgängen des IDR für die Zertifikatsprüfung ohnehin erstellt und vorgetragen werden müssen.

Erfreulich ist in diesem Zusammenhang auch, dass immer mehr Prüferinnen und Prüfer aus Brandenburg an den Zertifizierungslehrgängen des IDR teilnehmen. Auch die Teilnahme aus Brandenburg an dem aktuell in Bad Lauterberg stattfindenden Prüferkongress ist erfreulich.

gez. Löwe    
Landesgruppensprecher                                                      

LG Brandenburg NL 01/2024

1. In seiner Sitzung am 21.02.2024 hat der Landtag des Landes Brandenburg nunmehr das Gesetz zur Modernisierung der Kommunalverfassung nach einer langen Zeit der Überarbeitung der bis dahin geltenden Gesetzesfassung beschlossen  (GVBl  Teil 1, Nummer 10,  KommRModG).vom 05.03.2024).

Eine erste Durchsicht der haushaltsrechtlichen Vorschriften zeigt, dass der Landtag an einigen Stellen den Gesetzesentwurf der Landesregierung vom 07.06.2023 (Drucksache 7/7839) entschärft und verändert hat. Nicht mehr vorgesehen ist der in § 62 Abs. 6 Entwurfsfassung noch geregelte Ausgleich des Gesamthaushalts in seinem Ergebnis- und Finanzhaushalt  (nur noch  - wie bisher - Ergebnishaushalt); gleiches gilt für das Erfordernis der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts in § 68 Abs. 1 BbgKVerf, welches nur noch auf die Unausgeglichenheit des Ergebnishaushalts abstellt. (so auch die bisherige Regelung). Bezüglich der Genehmigungspflichten durch die Kommunalaufsicht für Haushaltssicherungskonzepte, für den Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen in einer Haushaltssatzung und für den Gesamtbetrag vorgesehener Kreditaufnahmen ist nunmehr vorgesehen, dass die Kommunalaufsichtsbehörde diese Genehmigungen zurückzustellen hat, wenn eine Gemeinde beginnend mit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025   eine Beschlussfassung ihrer Gemeindevertretung über den Jahresabschluss für das vorvorvergangene Haushaltsjahr sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses für das vorvergangene Haushaltsjahr nicht vorlegen kann. Entschärfende Anträge (erst ab 2027) haben sich im Landtag nicht durchgesetzt, Es bleibt auch wie bisher bei der Verpflichtung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses (§ 81). Nach altem Recht sollte dieser erstmals für das Haushaltsjahr 2024 aufgestellt werden, nunmehr ist hierfür das Haushaltsjahr  2025 vorgesehen. Allerdings kann mit Mehrheit der gesetzlichen Vertreter der Gemeindevertretung  beschlossen werden, dass die Gemeinde auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses verzichtet (81 Abs. 9 BbgKVerf). 

Auch das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse (JAGB) wird entgegen dem Vorschlag der Landesregierung fortgesetzt. Bis zum 31.12.2026 können Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Aufstellung des Jahresabschlusses bis einschließlich für das Haushaltsjahr 2019 auf Teilrechnungen, den Rechenschaftsbericht, die Anlagen-, Forderungen- und Verbindlichkeitenübersicht und diverse Angaben im Anhang (§ 58 Abs. 2 Nr. 3 bis 10 der kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung) verzichten. Die Jahresabschlüsse einschließlich vorvergangener Jahre können gemeinsam mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 aufgestellt werden. Das zuständige Rechnungsprüfungsamt kann noch bis Ende 2027 auf die Prüfung der Jahresabschlüsse bis 2019 verzichten. Hier ist der Landtag vor allem dem Drängen des Städte- und Gemeindebundes gefolgt. Schließlich ist der Landtag - bezüglich haushaltsrechtlicher Vorschriften - noch einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen (SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gefolgt. Danach ist zu prüfen, ob für Mitglieder im Kommunalen Versorgungsverband die Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für die Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen aufgehoben werden können, unter Berücksichtigung des Prinzips der periodengerechten Buchung. Der Verzicht auf die Passivierungspflicht für beamtenrechtliche Pensionsverpflichtungen war bereits im Gesetzgebungsprozess heftig umstritten. 

2. Die Landesgruppe Brandenburg befindet sich aktuell in der Planung u.a. des Landesgruppentreffens für 2024. Termine stehen noch nicht fest, werden den Mitgliedern jedoch rechtzeitig mitgeteilt. 

LG Brandenburg NL 04/2023

Zusammenarbeit zwischen IDR und Arbeitskreis der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer im Land Brandenburg am 02.11.2023 vereinbart.
Sowohl die Leiterin des Arbeitskreises der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer im Land Brandenburg als auch der Landesgruppensprecher der Landesgruppe Brandenburg des IDR e.V. nahmen an den jeweiligen Veranstaltungen am 12.10.2023 (Landesgruppe) und 02.11.2023 (Arbeitskreis) bereits zum zweiten Mal als Gast teil. Unter anderem berichtete der Landesgruppensprecher hier auch über das Landesgruppentreffen am 12.10.2023, während die Leiterin des Arbeitskreises auf dem Landesgruppentreffen einen Gastbeitrag gehalten hatte.

Auf der Tagesordnung des Arbeitskreises am 02.11.2023 stand auch eine mögliche Zusammenarbeit zwischen ihm und der Landesgruppe Brandenburg des IDR e.V. Diese wurde nunmehr am 02.11.2023 vereinbart. Die Zusammenarbeit umfasst künftig neben dem gegenseitigen Informationsaustausch auch die Teilnahme der
Sprecher an den jeweiligen Veranstaltungen des anderen Kreises. Des Weiteren vertieft die Landesgruppe Themen, die nicht im Arbeitskreis behandelt werden können, und tritt somit in Ergänzung des Arbeitskreises, nicht aber in Konkurrenz, in Erscheinung. Interesse der Mitglieder des Arbeitskreises besteht vor allem auch an Fortbildungsangeboten des IDR, wobei schon die Differenz der Fortbildungskosten für Mitglieder und Nichtmitglieder das ein oder andere Rechnungsprüfungsamt zu einer Mitgliedschaft im IDR bewegen könnte.
Dabei werden die Ziele des IDR wie die Vereinheitlichung von Prüfungsvorgehen und -methodik und die Etablierung des Berufsstandes der Rechnungsprüfung mit einem standardisierten Profil nicht außer Acht gelassen. 

Künftig können somit interessierte Rechnungsprüfungsämter an drei jährlichen prüfungsorientierten Veranstaltungen im Land Brandenburg teilnehmen.


gez. Löwe
Landesgruppensprecher

Bericht über das Landesgruppentreffen am 12. Oktober 2023 in Dallgow-Döberitz (Landkreis Havelland)

Wegen Sanierungsarbeiten in den Räumen der Stadtverwaltung Potsdam stand in diesem Jahr der in der Vergangenheit genutzte Konferenzraum für das Landesgruppentreffen nicht zur Verfügung. In der Gemeinde Dallgow-Döberitz im Landkreis Havelland konnte jedoch adäquater Ersatz gefunden werden. Mit sechzehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern führte die Landesgruppe Brandenburg am 12.10.2023 ihr jährliches Treffen durch. Die Einladung war u.a. über den Arbeitskreis der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer im Land Brandenburg auch an Nichtmitglieder versandt worden, von denen einige teilnahmen.

  • Auf der Tagesordnung standen drei Themenschwerpunkte: Kernprozesse im RPA,
  • Bericht über Prüfungen dolosen Verwaltungshandelns und
  • Qualitätssicherung in der Rechnungsprüfung. 

Aus Zeitgründen und wegen des Umfangs wurden nur zwei Themen behandelt und der Tagesordnungspunkt „Qualitätssicherung“ auf das nächste Landesgruppentreffen verschoben. Den ersten Schwerpunkt der Veranstaltung bildete ein Vortrag vom stellvertretenden
Landesgruppensprecher über Qualität, Prozesse und Prozessoptimierung im RPA. Neben einer Definition des Begriffs „Qualität“ wurden zunächst die Akteure in der kommunalen
Rechnungsprüfung beleuchtet. Hierzu wurde eine Analyse einer beispielhaften Befragung von Akteuren vorgestellt und hinterfragt. Betrachtet wurden des weiteren Prozesse in der Rechnungsprüfung, wobei insbesondere auf deren Relevanz für die Qualität der Produkte (z.B. Prüfungsberichte) und deren Auswirkungen auf Adressaten abgestellt wurde. Am Beispiel eines Prozesses „Einstellung neuer Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter“ wurden schließlich auch Vorschläge für
Optimierungsmöglichkeiten/ Verbesserungspotential erläutert und diskutiert.

Der zweite Themenschwerpunkt, Bericht über Prüfungen dolosen Verwaltungshandelns in einer kreisfreien Stadt, wurde als Gastbeitrag von der Leiterin des Arbeitskreises der Rechnungsprüferinnen
und Rechnungsprüfer im Land Brandenburg anhand von vier Beispielsprüfungen vorgetragen. Aufgeteilt war die Präsentation in die Themenschwerpunkte „doloses Verwaltungshandeln, Prüfungsplanung und -vorbereitung, Rahmenbedingungen und ausgewählte Prüfungsfeststellungen“.

Unter dem Tagesordnungspunkt „Erfahrungsaustausch“ wurde auf Grundlage der in der Verwaltungsratssitzung des IDR am 15.09.2023 beschlossenen Prüfungsrichtlinie „IDR-L 113.3 – Risiken ohne Prüfung der IT“ eine Anfrage aus dem Teilnehmerkreis behandelt, inwieweit eine Qualifizierung durch Fortbildungen des IDR für Prüfungen von in kommunalen Verwaltungen genutzter IT Programme möglich sei. Eine entsprechende Anfrage wurde im Nachgang des Landesgruppentreffens an die Fortbildungsverantwortlichen im IDR gestellt. 

Zuletzt unterrichtete der Landesgruppensprecher noch über Verbandsangelegenheiten und somit auch Neues vom IDR. Hierzu gehörte u.a. auch der Hinweis auf eine Reihe neuer Richtlinien des IDR,
dankenswerter entwickelt in diversen Arbeitskreisen des IDR.

gez. Hans-Jürgen Löwe

LG Brandenburg NL 03/2023

Bericht über das Landesgruppentreffen am 20.10.2022 in Potsdam

Das nächste Landesgruppentreffen des IDR-Brandenburg findet am Donnerstag, den 12. Oktober 2023,  im Rathaussaal der Gemeinde Dallgow-Döberitz im Landkreis Havelland statt. Die Veranstaltung beginnt um 10:00 Uhr. Neben Erfahrungen und Anregungen für die Prüfung dolosen Verwaltungshandelns sind weitere Themen Kernprozesse und Qualitätssicherung in Rechnungsprüfungsämtern. Eingeladen werden auch der Arbeitskreis der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer im Land Brandenburg sowie die Landesgruppe Berlin. 

Die Landesregierung Brandenburg überarbeitet aktuell die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Eine überarbeiteter Entwurf (Stand 01.06.2023)  befindet sich in der Diskussion. 

Nächstes Landesgruppentreffen IDR LG Brandenburg

11. oder 12.10.2023


Das nächste Treffen der Landesgruppe Brandenburg soll entweder am 11. oder 12.10.2023 stattfinden.
Derzeit werden noch geeignete Räumlichkeiten gesucht. Als Themen geplant sind ein Beispiel einer
erfolgreichen Prüfung, Qualitätssicherung und Kernprozesse in einem Rechnungsprüfungsamt. Die
genauen Inhalte und der Ort der Veranstaltung sind dann der Einladung zu entnehmen.

Auch in diesem Jahr ist das Landesgruppentreffen wieder offen auch für Nichtmitglieder des IdR.

Mitgliedschaft der brandenburgischen Landkreise im IDR

von Hans-Jürgen Löwe

Die Landesgruppe Brandenburg hat sich im Jahre 2023 mit dem erneuten Ansinnen im Finanzausschuss
des brandenburgischen Landkreistages auseinanderzusetzen, den Landkreisen auch weiterhin – wie
schon im Jahre 2007 – nicht zu empfehlen, dem IDR beizutreten. Der brandenburgische Landkreistag
folgt hier der Auffassung des deutschen Landkreistages. Der Landkreistag sieht eine
Konkurrenzsituation zwischen dem fachpolitischen Vertretungsanspruch des IdR in Belangen der
Rechnungsprüfung mit dem kommunalpolitischen Vertretungsauftrag der kommunalen
Spitzenverbände. Insbesondere erwartet er, dass vor fachpolitischen Äußerungen des IdR eine
Konsultation und Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden erfolgt und keine isolierten
Positionierungen seitens des IdR erfolgen. Auch wird kritisch gesehen, dass es bis heute in den Gremien
des IDR zu keinen Entflechtungen der öffentlichen Rechnungsprüfer von privatwirtschaschaftlichen
Wirtschaftsprüfern gekommen ist, da z.B. im Vorstand des IDR auch WP’s vertreten sind.


Bezugnehmend auf die „Bad Lauterbacher Erklärung“, in der das IDR die Notwendigkeit einer zügigen
Einführung der European Public Sector Accounting Standards (EPSAS) in Deutschland fordert, um das
öffentliche Finanz- und Rechnungswesen über alle Bundesländer hinweg zu vereinheitlichen, erkennt
der brandenburgische Landkreistag einen erheblichen Anpassungsbedarf für den Landesgesetzgeber
im Hinblick auf doppische Rechnungslegungsstandards bzw. der Ausgestaltung der kommunalen
Jahresabschlüsse sowie der Kommunalbilanzen. Als Beispiel wird die Bildung von
Pensionsrückstellungen herangezogen, wohingegen in Brandenburg von einer Passivierungspflicht in
dem im Entwurfsstadium befindlichen Kommunalrechtsmodernisierungsgesetz abgesehen werden
soll.

Die IDR-Landesgruppe Brandenburg ist insofern in die Offensive gegangen, als sie zum einen dem
zuständigen Staatssekretär im Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) das Institut der
deutschen Rechnungsprüfer Ende 2022 zum einen vorstellte und zum anderen mit einem Vertreter des
brandenburgischen Landkreistages im April 2023 den Versuch eines klärenden Gespräches führte, um
Differenzen abzubauen.

Einen kleinen Erfolg gibt es zu vermelden: Der Vorstand des
brandenburgischen Landkreistages hat für seine Sitzung am 06.06.2023 das Thema „Mitgliedschaft der
Landkreise im IDR“ von der Tagesordnung genommen.
Darüber hinaus hat der Landesgruppensprecher Anfang Mai 2023 das IDR und die Landesgruppe
Brandenburg in dem seit 2005 bestehenden Arbeitskreis der brandenburgischen
Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer in dessen Sitzung vorgestellt. Ziel ist es, zu einer wie auch
immer gearteten Kooperation zwischen Landesgruppe und dem Arbeitskreis zu gelangen, um für die
Prüferinnen und Prüfer „das Beste aus beiden Welten“ künftig generieren zu können.

Über eine mögliche Kooperation soll in der nächsten Sitzung des Arbeitskreises Anfang November 2023
abschließend beraten und beschlossen werden.

Modernisierung des Kommunalrechts des Landes Brandenburg

Seit geraumer Zeit arbeitet die Landesregierung Brandenburg an einem Gesetz zur Modernisierung des Kommunalrechts (KommRModG). Schon der Evaluierungsbericht aus dem Jahre 2012 hatte den
Novellierungsbedarf deutlich aufgezeigt. Zielsetzung der Novellierung ist es, der Digitalisierung Rechnung zu tragen, die Doppik zu modernisieren, die kommunale Eigenverantwortung zu stärken,
Anwendungs- und Auslegungsprobleme zu beseitigen und eine klare und einheitliche Normensprache zu verwenden.
Besonderes Interesse der brandenburgischen Rechnungsprüfungsämter wird dabei die Überarbeitung der haushaltsrechtlichen Vorschriften erwecken. 
So prüft der Gesetzgeber, ob 

  • sich die Ausgleichsverpflichtung des Haushalts künftig auf das Gesamtergebnis inkl. des außerordentlichen Ergebnisses und den Gesamtfinanzhaushalt erstrecken soll,
  • eine Auebung der Pflicht zur Bildung von Pensionsrückstellungen möglich ist,
  • der Kommunalaufsicht neben dem Jahresabschluss auch der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes vorgelegt werden soll,
  • auf die Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses verzichtet werden kann,
  • die Pflicht des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung von DV-Programmen zur Ermittlung von Ansprüchen und Zahlungsverpflichtungen sachgerecht eingegrenzt werden kann,
  • die zeitliche Befristung der Beauftragung von Wirtschaftsprüfern abgeschafft werden kann,
  • die Schaffung einer Regelung zur Umbuchung in das Basis-Reinvermögen ermöglicht werden kann.
  • Auch sollen die Anforderungen an den Kämmerer konkretisiert werden.


Auch die Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushaltsund Kassenverordnung – KomHKV) soll angepasst werden. Änderungsbedarf wird gesehen u.a.

  • bei der teilweisen Lockerung der Pflicht zur Bildung von bestimmten Rückstellungsarten (Urlaub, Überstunden)
  • bei der Weitergeltung des Stellenplans bis zum Inkrafttreten der neuen Haushaltssatzung
  • bezüglich einer Klarstellung der bestehenden Regelung zur pauschalen Auflösungsmöglichkeit von Sonderposten
  • bei der Lockerung des strikten Prinzips der periodengerechten Buchung von Geschäftsvorfällen (Rechnungsabgrenzungsposten)
  • bei der Harmonisierung der Vorschriften für die Erfassung und Bewertung von geringwertigen Wirtschaftsgütern durch Aufnahme eines dynamischen Verweises auf § 6 Est.

Der Gesetzesentwurf wird in allen einschlägigen Gremien aktuell diskutiert und auch kritisch beleuchtet.
Beispielhaft erwähnt sei die geplante Änderung des § 36 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 + 2 in Verbindung mit Satz 2 KomHKV-Entwurf [Bilanzierungsverbot von Pensionsrückstellungen für Beamtenpensionen (einschließlich Beihilfeverpflichtungen), wenn die Kommunen Mitglied im Kommunalen
Versorgungsverband Brandenburg sind].


Das im Entwurf vorgesehene Bilanzierungsverbot steht im eindeutigen Widerspruch zu den gesetzlichen Zielsetzungen, die mit Einführung der Doppik verbunden waren, insbesondere zur
Transparenz der Höhe der Verbindlichkeiten/ Schulden einer Kommune sowie zur intergenerativen
Gerechtigkeit. Dieser Verstoß gegen elementare Grundsätze der Doppik wird auch nicht dadurch „geheilt“ bzw. abgemildert, wenn ein kommunaler Versorgungsverband 

  • die Auszahlung der Pensionen übernimmt;
  • der Kommunale Versorgungsverband Vermögen angesammelt hat, um zukünftige Pensionszahlungen zu finanzieren. Dieses Vermögen mindert die von den Kommunen zu bilanzierenden Pensionsrückstellungen. Im Übrigen deckt dieses Vermögen zurzeit nur ca 50% der gesamten Pensionsverpflichtungen der Brandenburger Kommunen. Es bleibt eine Deckungslücke in der Größenordnung von einigen hundert Millionen Euro (!) = Summe der von den Kommunen zu bilanzierenden Pensionsverpflichtungen;
  • die Verpflichtungen nachrichtlich im Vorbericht/Anhang zu erwähnen sind (§§ 9 Abs. 2 Ziff. 6, 47 Abs. 2 Ziff. 9 KomHKV-Entwurf); der Ressourcenverbrauch wird dadurch nicht haushaltswirksam.

Das Inkrafttreten der Novelle ist für den Tag der Kommunalwahlen 2024 geplant, die haushaltsrechtlichen Vorschriften sollen zum 01.01.2025 in Kraft treten.

LG Brandenburg NL 04/2022

Bericht über das Landesgruppentreffen am 20.10.2022 in Potsdam

Mit dreizehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern führte die Landesgruppe Brandenburg am 20.10.2022 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam ihr jährliches Treffen durch. Die Einladung war auch an Nichtmitglieder aus den Rechnungsprüfungsämtern im Land Brandenburg versandt worden, von denen auch einige teilnahmen. Als Gast konnte Herr Stefan Katczynski als Mitglied des Vorstandes des IDR begrüßt werden, der den zweiten Themenschwerpunkt betreute. 

Den ersten Schwerpunkt der Veranstaltung bildete ein von Herr Prof. Dr. Richter mithilfe einer Power-Point-Präsentation geleiteter Workshop über die Erstellung von Prüfungsberichten. Gegenstand auch angeregter Diskussionen waren die Adressaten eines Prüfungsberichts, der Informationsbedarf von Adressaten, allgemeine Anforderungen an Prüfungsberichte, seine Inhalte und Gliederung sowie die Entstehungsphase eines Berichts. Zum Abschluss wurde ein Musterprüfungsbericht verteilt und besprochen.
Nach der Mittagspause stellte Herr Katczynski unter dem Tagesordnungspunkt „Einarbeitungskonzept für neue Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer“seine Konzeption im Referat Revision und Datenschutz des Kreises Gütersloh vor. Er erläuterte dabei auch ausführlich den Zertifizierungslehrgang des IDR. Denn schon bei der Vorbereitung eines Personalwechsels wird in der
Stellenbeschreibung auf die Verpflichtung zur Ableistung des Lehrgangs zum zertifizierten Prüfer (IDR) nebst Abschluss hingewiesen. Bei einem frühzeitigen Verlassen des RPA durch die neu eingestellte Person wird eine Erstattung der vom Arbeitgeber geleisteten Finanzierung des Lehrgangs festgelegt.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer würdigten den Vortrag Herrn Katczynskis durch eine angeregte Diskussion und eine Reihe von Fragen.
Im Anschluss trug Herr Katczynski den neuen Online-Fortbildungsworkshop des IDR „Basiswissen für alle Prüfer*innen - Mit IT prüfen + Die IT prüfen“vor. Des Weiteren erörterte er das neu geplante
Seminar für Leitungskräfte in der Rechnungsprüfung, welches von November 2022 bis Februar 2024 stattfinden soll.
Aus Zeitgründen konnten zwei für den Erfahrungsaustausch angemeldete Themen leider nur kurz angerissen werden. Hierbei handelte es sich um die „Kostenerstattung für die Prüfung der JA der
Eigenbetriebe und nach Eigenbetriebsrecht arbeitenden Zweckverbände gem. § 106 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf“u n d die „Verwendungsnachweisprüfung im Land Brandenburg“im Anschluss an das auf
dem Rechnungsprüfertag in Bad Lauterberg vorgestellte Gutachten von Herrn Prof. Dr. Oebbecke (Rechtsgutachten zu Testatspflichten der örtlichen Rechnungsprüfung). Letzteres Thema wird auch
Gegenstand einer Besprechung der Landesgruppensprecher mit dem zuständigen Staatssekretär im brandenburgischen Innenministerium im November 2022 sein.
Als letzter Tagesordnungspunkt stand die Wahl der Sprecherinnen und Sprecher der Landesgruppe Brandenburg auf dem Programm. Hierzu waren im Vorfeld des Landesgruppentreffens Vorschläge aus dem Kreis der Mitglieder erbeten worden. Nach Vorschlag in der Sitzung wurden sodann Herr Hans-Jürgen Löwe zum Landesgruppensprecher und die Herren Prof. Dr. Martin Richter und René Wettstädt zu seinen Stellvertretern gewählt. Die neu gewählten Vertreter der Landesgruppe Brandenburg nahmen die Wahl an und bedankten sich für das zum Ausdruck gebrachte Vertrauen.

gez. Hans-Jürgen Löwe
Landesgruppensprecher