Arbeitskreis "SGB II und Optionskommunen / Kreise"

Insgesamt 110 Kreise und kreisfreie Städte nehmen bundesweit an Stelle der Agentur für Arbeit die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) als Optionskommune wahr. Sie tragen die Verantwortung für die vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel und sind verpflichtet nachzuweisen, dass sie die Aufgabe ordnungsgemäß wahrnehmen und die Finanzmittel sachgemäß verwenden.

Das vom Bund geforderte Prüftestat wird regelmäßig durch die örtlichen Rechnungsprüfungsämter erteilt, die sich in NRW zum Erfahrungsaustausch und ggf. zur Abstimmung ihrer Prüftätigkeit in diesem Arbeitskreis der VERPA zusammen geschlossen haben. Die Anzahl der Optionskommunen ist 2012 in NRW von bisher 10 auf 18 ausgeweitet worden.

Regelmäßig zu Beginn des Jahres finden die jährlichen Arbeitstreffen der Prüferinnen und Prüfer der Optionskommunen statt.

Vorsitzende

Doris Gausling
Leiterin der Revision des Kreises Borken
Burloer Straße 93, 46325 Borken 

Telefon: 02861 / 82 2448
Telefax: 02861 / 82 2712448

d.gausling@kreis-borken.de