Stellungnahme zur Erweiterung der Bilanzierungshilfe/ LG NRW

15.12.2022

Nordrhein-Westfalen / VERPA

 

Der Beirat der Landesgruppe NRW hat auf die Erweiterung der Bilanzierungshilfe NKF-CIG die folgende Stellungnahme verfasst:

In unseren Hinweisen und Empfehlungen zu den "Bilanzierungshilfen nach § 5 ff NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG)" (Stand 21.06.2021) haben wir bereits kritisch zu den bisherigen Finanzierungshilfen Stellung genommen und unseren Mitgliedern empfohlen, Hinweise dazu in den Bericht über die Jahresabschlussprüfung aufzunehmen. Grund dafür ist, dass mit einer solchen Bilanzierungshilfe der Anforderung des § 95 Abs. 1 GO NRW, wonach der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent­sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune zu vermitteln hat, nur begrenzt nachgekommen wird.

Mit großem Bedauern haben wir daher das Schreiben der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 05.09.2022 zur Kenntnis genommen, das die Ausweitung der bisher auf eine Isolierung der finanziellen Corona-Schäden beschränk­ten Bilanzierungshilfe auf die haushaltswirksamen Auswirkungen des Krie­ges in der Ukraine ankündigt.

Wir möchten unserer Besorgnis Ausdruck verleihen, dass sich das Land NRW damit noch weiter von den Zielen des NKF entfernt und die künftigen Jahresabschlüsse der Kommunen kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE-Lage mehr vermitteln werden.

Das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) wurde mit einem hohen Aufwand in den Kommunen des Landes NRW eingeführt und trat am 01.01.2005 in Kraft. Mit dem Ziel, ein transparentes Ressourcenver-brauchskonzept zu entwickeln, das den Fokus auf die intergenerative Ge­rechtigkeit legt, wurden die Regeln der doppischen Rechnungslegung in Anlehnung an die handelsrechtlichen Vorschriften für die Kommunen adap­tiert. Zukünftig sollten die zentralen Bestandteile Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune darstellen. Dabei sollen die Regularien für das Aufstellen und das Führen eines rechtmäßi­gen Haushaltes dem Zweck dienen, langfristig die Leistungsfähigkeit der Kommunen zu sichern.

Das NKF dient dagegen nicht dazu, Vorhaben und Tätigkeiten unter Loslösung von finanzrechtlichen und finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Insofern sind nicht die Regularien und vor allem nicht die Grundprinzipien des NKF – hier insbesondere zu nennen das Realisationsprin-zip und der Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit - den äußeren Umständen anzupassen, um (Sach-) Entscheidungen zu ermöglichen (oder im Falle von notwendigen Sparmaßnahmen: diese zu vermeiden). Im Gegenteil sind bzgl. der äußeren Umstände Entscheidungen unter vollständiger Be­achtung der gegebenen Regularien und Prinzipien des NKF zu treffen. Dazu halten wir es für unab­dingbar, die Tatsachen nicht zu verschleiern, sondern eine schwierige wirtschaftliche Lage als solche auch offen und transparent auszuweisen!

Darin sehen wir auch eine wesentliche Verpflichtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die einen Anspruch darauf haben, über den tatsächlichen Stand der kommunalen Finanzen „ihrer Stadt“ informiert zu werden.

Wir möchten uns als Landesgruppe des IDR NRW daher entschieden gegen die Erweiterung der Bi-lanzierungshilfe aussprechen, um den Zweck des NKF und damit die (langfristige) Leistungsfähigkeit der Kommunen nicht zu gefährden.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier