IDR-L-500 Einrichtung und Prüfung eines kommunalen CMS veröffentlicht

Der IDR Leitfaden 500 "Einrichtung und Prüfung eines kommunalen Compliance-Management-Systems (CMS)"
unter Berücksichtigung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wurde veröffentlicht und kann hier heruntergeladen werden:

Bei Anregungen senden Sie gern eine Mail an compliance@idrd.de

 

 

Antikorruption/Compliance

Der IDR-Arbeitskreis Antikorruption/Compliance trifft sich regelmäßig im Online-Format und hat in seiner letzten Sitzungen am 27. Februar 2024 zwei Arbeitsgruppen eingerichtet.

Die erste Arbeitsgruppe widmet sich der Aufgabe, eine Muster-Dienstanweisung für die Einrichtung einer Internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (und Ausführungsregelungen der Länder) für den kommunalen Bereich auszuarbeiten. Ihr gehören folgende Kolleginnen und Kollegen an: Vorsitz Sylvia Will (Bezirk Oberbayern), Adam Breuninger (Landeshauptstadt Stuttgart), Reiner Kandel (Landeshauptstadt Mainz), Guido Schmitz (Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur), Christel Schrage (Landschaftsverband Westfalen-Lippe),

Die zweite Arbeitsgruppe wird eine Muster-Dienstanweisung für Regelungen und Abläufe im Bereich Antikorruption erstellen. Ihr gehören folgende Kolleginnen und Kollegen an: Vorsitz Karl-Björn Bruns (Stadt Hildesheim), Peter Glinder (Landeshauptstadt Stuttgart), Hans-Jakob Klinkhammer (Stadt Kerpen), Jürgen Louis (Bürgermeister, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, Transparency International Deutschland e.V.), Anna Schwarzer (Landeshauptstadt Stuttgart), Kerstin Siegel (Landratsamt Erzgebirgskreis),

Geplant ist, dass beide Arbeitsgruppen bis Ende des Jahres 2024 einen Entwurf der jeweiligen Dienstanweisung vorlegen.