Antikorruption/Compliance
Noch vor Weihnachten fand am 17. Dezember 2020 als Videokonferenz die Auftaktsitzung der neuen Arbeitsgruppe Antikorruption/Compliance (ACK) statt. Der Vorstand des IDR hatte zuvor die Einrichtung der Arbeitsgruppe beschlossen. Leider konnten wir die für das persönliche Kennenlernen wichtige Erstveranstaltung wegen der coronabedingten-Beschränkungen nicht in Präsenzform durchführen, hoffen dies jedoch in "besseren" Zeiten nachholen zu können.
Der Arbeitsgruppe gehören an:
- Adam Breuninger (Stellvertretender Leiter der Zentralen Antikorruptionsstelle der Landeshauptstadt Stuttgart)
- Dr. Peter Glinder (Stellvertretender Leiter des Rechnungsprüfungsamts und Leiter der Zentralen Antikorruptionsstelle der Landeshauptstadt Stuttgart )
- Prof. Dr. Dr. Jürgen Louis (Honorarprofessor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, Bürgermeister der Gemeinde Rheinhausen, Leiter der Regionalgruppe Baden-Württemberg von Transparency International)
- Otto Reiners (Stellvertretender Leiter des LWL-Rechnungsprüfungsamts)
- Gerhard Richter (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner bei Rödl & Partner)
- Anna Schwarzer (Zentrale Antikorruptionsstelle der Landeshauptstadt Stuttgart
- Kerstin Siegel (Leiterin Referat Rechnungsprüfungsamt im Landratsamt Erzgebirgskreis)
Zum Sprecher der Arbeitsgruppe wurde Herr Dr. Glinder gewählt. Zudem wurde vereinbart, dass sich die Arbeitsgruppe quartalsweise austauscht.
Schließlich ging es um die konkrete Ausgestaltung der Aufgabenstellung. Mit dem Ziel, praxistaugliche Arbeitshilfen, Checklisten, Richtlinien etc. zu erarbeiten, soll der Standard eines Compliance Management Systems für Kommunen (kommunales CMS) entwickelt werden. Grundlage hierfür könnte der Prüfungsstandard IDW PS 980 sein, der jedoch auf kommunalspezifische Anforderungen anzupassen ist. Wichtige Rahmenbedingungen für die Erarbeitung eines solchen Standards sind dessen
- Skalierbarkeit nach Größe der Kommunen,
- Umsetzbarkeit bzw. kommunaler Praxisbezug sowie Konkretisierung von
- aufbau- und ablauforganisatorischen Voraussetzungen,
- Anwendung auf konkrete kommunalspezifische Compliance-Bereiche (u.a.
- Antikorruption).
Bis zur nächsten Arbeitsgruppensitzung am 25. März 2021 soll eine Gliederung für ein solches kommunales CMS aufgestellt werden, um eventuell die Aufgabenstellung nachzuschärfen und die weiteren Schritte darauf aufzusetzen. Perspektivisch beabsichtigt die Arbeitsgruppe darüber hinaus, die Entwicklung der betroffenen Compliance-Rechtsfelder auszuwerten, um mögliche Rückkoppelungen auf die Ausgestaltung des kommunalen CMS im Blick zu behalten.