Stellungnahmen und Handreichungen
Stellungnahme zum Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD
Mai 2025
Das Institut der Rechnungsprüfer e. V. (IDR) hat eine Stellungnahme zum zum Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD abgegeben.
Der aktuelle Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht umfangreiche finanzpolitische Maßnahmen vor, die erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Finanzkontrolle haben werden – insbesondere auf die kommunale Ebene. Zusätzliche Investitionen, eine Anpassung der Schuldenbremse und eine umfassende Verwaltungsmodernisierung sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Damit diese Maßnahmen jedoch nachhaltig wirken, muss sichergestellt werden, dass die öffentliche Finanzkontrolle von Anfang an mit einbezogen und angemessen ausgestattet wird.
Stellungnahme des IDR e. V. zur geplanten Reform des kommunalen Vergaberechts in NRW | LG NRW
März 2025
Mit großem Interesse haben wir den Entwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften in Nordrhein-Westfalen, insbesondere die Neufassung des § 75a GO NRW und den Wegfall des § 26 KomHVO sowie der darauf basierenden kommunalen Vergabegrundsätze, analysiert. Der vorliegende Gesetzesentwurf verfolgt das Ziel der Entbürokratisierung kommunaler Vergabeverfahren, um die Verwaltungen zu entlasten und Investitionen zu beschleunigen. Diese Zielsetzung ist nachvollziehbar, jedoch birgt die geplante Reform gravierende Risiken für Transparenz, Wettbewerb, Wirtschaftlichkeit und die Kontrolle der Vergaben. Während eine Entbürokratisierung kurzfristige Vorteile bringen könnte, besteht die Gefahr, dass langfristig Korruption und ineffiziente Mittelverwendung begünstigt werden.
Stellungnahme des IDR zum Entwurf Altschuldenentlastungsgesetz | LG NRW
März 2025
Mit Schreiben vom 17.03.2025 hat das Institut der Rechnungsprüfer e. V. (IDR) eine Stellungnahme zum Entwurf des Altschuldenentlastungsgesetz an das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen abgegeben.
Mit dem Gesetzesvorhaben möchte das Land NRW die Kommunen anteilig von „übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung“ entlasten. Wir begrüßen es sehr, dass das Land damit generell eine strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen und die daraus resultierende Schuldensituation anerkennt. Aus unserer Sicht entscheidend sind die finanzielle Tragfähigkeit, die Transparenz und die Nachhaltigkeit der Entschuldungsmaßnahmen sowie die davon ausgehende Signalwirkung. Hinsichtlich des konkreten Gesetzesvorhabens müssen wir daher auf einige Aspekte kritisch eingehen
IDR-Stellungnahme zum Entwurf der KomHVO NRW | LG NRW
September 2024
Mit dem nachfolgenden Schreiben bezieht das Institut der Rechnungsprüfer e. V. (IDR) Stellung zu den Vorschlägen zur Änderung der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW).
Grundsätzlich möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass das NKF als System der (externen) Rechnungslegung die ökonomische Realität der Kommunen objektiv und transparent abbilden soll. Änderungen an der Systematik sollten folglich dem Ziel dienen, die finanzwirtschaftlichen Vorfälle realistisch wiederzugeben, auch im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit.
Veränderungen, die nicht dieser Maßgabe folgen, sondern bspw. das politisch Gewünschte ermöglichen sollen, konterkarieren den eigentlichen Zweck. Ein in der Rechnungslegung „angepasster“ Ausweis der Geschäftsvorfälle, verfälscht die realitätsgetreue Wiedergabe der ökonomischen Lage – die ökonomische Lage hat sich aber nicht verändert.
Das NKF gibt den Kommunen vor, ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Aufgabenerfüllung gesichert ist. Daher ist das Ziel, einen dauerhaft ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, da ein solcher die Grundlage und nicht die Hürde für eine handlungsfähige Kommunalverwaltung darstellt. Soweit eine Kommune keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen kann, bietet das NKF unterschiedliche Instrumente zum mittel- und langfristigen Haushaltsausgleich. Ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist ein solches Instrument. Es ist insofern nicht die zu vermeidende „Krankheit“, sondern eine (vielleicht bitter schmeckende) „Medizin“, um die eigentliche „Krankheit“ (ökonomisches Ungleichgewicht) in den Griff zu bekommen. Insofern erscheinen auch Maßnahmen, die ein HSK künstlich hinauszögern, nicht zielführend, ggf. sogar schädlich. Eine nachhaltige Konsolidierung würde hiermit jedenfalls nicht gefördert.
IDR-Positionspapier zur Standardisierung und Harmonisierung der öffentlichen Rechnungslegung in Deutschland
August 2024
Das Institut der Rechnungsprüfer e.V. und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e.V. (IDR) ist der professionelle Berufsverband für die Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Einrichtungen der öffentlichen Finanzkontrolle auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie den damit verbundenen öffentlichen Körperschaften. Mit unseren vielfältigen Aktivitäten tragen wir zu einer modernen, zielorientierten und qualitativ hochwertigen Finanzkontrolle, als notwendiger Bestandteil der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der öffentlichen Verwaltung, bei. Mit diesem Positionspapier will das IDR ein klares Signal zur Notwendigkeit der Modernisierung der öffentlichen Rechnungslegung setzen.
Die Notwendigkeit von Reformen
Das IDR sieht eine dringende Notwendigkeit für fundamentale Reformen im öffentlichen Rechnungswesen. Ein zentraler Punkt ist die Standardisierung und Harmonisierung der öffentlichen Rechnungslegung, die über alle Ebenen, d.h. die kommunale, Länder- und Bundesebene, bis hin zur Rechnungslegung auf Europäischer Ebene reichen muss. Ziel ist es, eine kohärente, verständliche und vergleichbare Rechnungslegung und Finanzberichterstattung für den kompletten öffentlichen Sektor zu gewährleisten.
Stellungnahme des IDR zum 3. NKFWG | LG NRW
Januar 2024
Mit Schreiben vom 11.12.2023 hat das Institut der Rechnungsprüfer e. V. (IDR) eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (3. NKFWG) an das Ministerium für Heimat, Kommunales,
Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen abgegeben.
Als Folge dieser Stellungnahme wurde das IDR anschließend zur Expertenanhörung im Ausschuss für Heimat und Kommunales am 12.01.2024 eingeladen.
In der Zwischenzeit wurde der Entwurf eines 3. NKFWG überarbeitet und als Gesetzentwurf in die politische Beratung gegeben. Die Expertenanhörung bezieht sich darüber hinaus auch auf einen politischen Antrag zur Überarbeitung der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO).
Daher möchten wir unsere Stellungnahme vom 11.12.2023 entsprechend aktualisieren und ergänzen.
Stellungnahme zur Erweiterung der Bilanzierungshilfe | LG NRW
Dezember 2022
Der Beirat der Landesgruppe NRW hat auf die Erweiterung der Bilanzierungshilfe NKF-CIG die folgende Stellungnahme verfasst:
In unseren Hinweisen und Empfehlungen zu den "Bilanzierungshilfen nach § 5 ff NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG)" (Stand 21.06.2021) haben wir bereits kritisch zu den bisherigen Finanzierungshilfen Stellung genommen und unseren Mitgliedern empfohlen, Hinweise dazu in den Bericht über die Jahresabschlussprüfung aufzunehmen. Grund dafür ist, dass mit einer solchen Bilanzierungshilfe der Anforderung des § 95 Abs. 1 GO NRW, wonach der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune zu vermitteln hat, nur begrenzt nachgekommen wird.
Stellungnahme zur Verlängerung des Vergabeerlass bis zum 31.12.2025 | LG NRW
Dezember 2021
Die kommunalen Vergabegrundsätze sind derzeit bis zum 31.12.2021 befristet. Das MHKBG plant nunmehr, den Vergabeerlass bis zum 31.12.2025 zu verlängern. Zugleich sollen mit der Verlängerung des Erlasses die Wertgrenzen für Direktaufträge für Bauleistungen und Liefer- und Dienstleistungen auf 25.000 € sowie die bestehenden Wertgrenzen für Bauleistungen für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb auf bis zu 2 Mio. € und für freihändige Vergaben auf bis zu 200.000 € angehoben werden.
Die IDR Landesgruppe bewertet die Anhebung von Wertgrenzen kritisch und empfiehlt, von einer Ausschöpfung der Grenzen abzusehen.
Stellungnahme zur EigBetrDVO | LG NRW
Dezember 2020
Der IDR wurde im Rahmen der Verbändeanhörung zur Änderung der „Verordnung über die Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen“ (EigBetrDVO) um Stellungnahme gebeten.
Handreichung zur Interkommunale Zusammenarbeit
Februar 2020
Interkommunale Kooperation ist in erster Linie ein Instrument, um die Effizienz kommunalen Handelns durch den gezielten und synergetischen Einsatz von Ressourcen zu verbessern. Gleichzeitig bietet sie - insbesondere für kleine Kommunen – bei zunehmenden Anforderungen die Chance, auch in Zukunft hohe Arbeitsqualität zu leisten. Vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzsituation vieler Kommunen und der demografischen Entwicklung kann die interkommunale Zusammenarbeit eine hilfreiche Option sein.
In der örtlichen Rechnungsprüfung hat sich die interkommunale Zusammenarbeit zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben und der sich verändernden Herausforderungen bereits bewährt.
Stellungnahmen Programmprüfung | LG NRW
Juni 2020
Das Thema Programmprüfung bewegt seit Jahren die RPA-Kollegen in NRW.
Dazu wurde eine Stellungnahme zur Programmprüfung gegenüber dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen erarbeitet.
Die Stellungnahme zum Prüfhandbuch im Rahmen der Verbändeanhörung der GPA NRW, wurde dem Präsidenten der GPA bei einem gemeinsamen Termin übergeben.