Stellungnahme des IDR zum 3. NKFWG/ LG NRW

Mit Schreiben vom 11.12.2023 hat das Institut der Rechnungsprüfer e. V. (IDR) eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (3. NKFWG) an das Ministerium für Heimat, Kommunales,
Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen abgegeben.
Als Folge dieser Stellungnahme wurde das IDR anschließend zur Expertenanhörung im Ausschuss für Heimat und Kommunales am 12.01.2024 eingeladen.
In der Zwischenzeit wurde der Entwurf eines 3. NKFWG überarbeitet und als Gesetzentwurf in die politische Beratung gegeben. Die Expertenanhörung bezieht sich darüber hinaus auch auf einen politischen Antrag zur
Überarbeitung der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO).
Daher möchten wir unsere Stellungnahme vom 11.12.2023 entsprechend aktualisieren und ergänzen.

IDR-Stellungnahme zum 3. NKF WG/ LG NRW

Stellungnahme des Institutes der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e.V. zum Referentenentwurf für ein 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RefE 3. NKFWG NRW) vom 07.11.2023.

Stellungnahme zur Erweiterung der Bilanzierungshilfe/ LG NRW

Der Beirat der Landesgruppe NRW hat auf die Erweiterung der Bilanzierungshilfe NKF-CIG die folgende Stellungnahme verfasst:

In unseren Hinweisen und Empfehlungen zu den "Bilanzierungshilfen nach § 5 ff NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG)" (Stand 21.06.2021) haben wir bereits kritisch zu den bisherigen Finanzierungshilfen Stellung genommen und unseren Mitgliedern empfohlen, Hinweise dazu in den Bericht über die Jahresabschlussprüfung aufzunehmen. Grund dafür ist, dass mit einer solchen Bilanzierungshilfe der Anforderung des § 95 Abs. 1 GO NRW, wonach der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent­sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune zu vermitteln hat, nur begrenzt nachgekommen wird.

Stellungnahme zur Verlängerung des Vergabeerlass bis zum 31.12.2025 / LG NRW

die kommunalen Vergabegrundsätze sind derzeit bis zum 31.12.2021 befristet. Das MHKBG plant nunmehr, den Vergabeerlass bis zum 31.12.2025 zu verlängern. Zugleich sollen mit der Verlängerung des Erlasses die Wertgrenzen für Direktaufträge für Bauleistungen und Liefer- und Dienstleistungen auf 25.000 € sowie die bestehenden Wertgrenzen für Bauleistungen für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb auf bis zu 2 Mio. € und für freihändige Vergaben auf bis zu 200.000 € angehoben werden.

Die IDR Landesgruppe bewertet die Anhebung von Wertgrenzen kritisch und empfiehlt, von einer Ausschöpfung der Grenzen abzusehen.

IDR veröffentlicht Handreichung zur Interkommunale Zusammenarbeit

Interkommunale Kooperation ist in erster Linie ein Instrument, um die Effizienz kommunalen Handelns durch den gezielten und synergetischen Einsatz von Ressourcen zu verbessern. Gleichzeitig bietet sie - insbesondere für kleine Kommunen – bei zunehmenden Anforderungen die Chance, auch in Zukunft hohe Arbeitsqualität zu leisten. Vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzsituation vieler Kommunen und der demografischen Entwicklung kann die interkommunale Zusammenarbeit eine hilfreiche Option sein.
Hier können Sie die Handreichung Interkommunale Zusammenarbeit herunterladen In der örtlichen Rechnungsprüfung hat sich die interkommunale Zusammenarbeit zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben und der sich verändernden Herausforderungen bereits bewährt.

Gutachten zur Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von Prüfer/innen

Ein wichtiges Thema, das uns in diesem Sommer beschäftigt hat, war die Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von Prüfer/innen  der örtlichen Rechnungsprüfung außerhalb der eigentlichen Prüfungstätigkeit, spricht dem „Abzug“ von Prüfer/innen aus dem RPA. In mehreren Verwaltungen in NRW ist es vorgekommen, dass Mitarbeiter der Rechnungsprüfung für den Einsatz in anderen Bereichen der Verwaltung angefordert wurden, um dort bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu unterstützen (z. B. im Gesundheitsamt). In anderen Verwaltungen haben Bürgermeister/Landräte kurzfristig zunächst den Verwaltungsvorstand und anschließend die örtliche Politik mit einer regelmäßigen Rotation in der örtlichen Rechnungsprüfung befassen wollen. Sie finden das Gutachten, welches sich auf die Rechtsnormen von NRW bezieht hier: Gutachten