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Arbeitskreis - Antikorruption & Compliance

Der IDR-Arbeitskreis erarbeitet aktuell einem Leitfaden "Der/die Antikorruptions-Beauftrage"


Veröffentlichungen


Muster-Dienstanweisungen:

Der Arbeitskreis Antikorruption & Compliance hat im Sommer 2025 zwei Muster-Dienstanweisungen zum Hinweisgeberschutzgesetz sowie zur Antikorruption veröffentlicht.

Muster-Dienstanweisung zum Hinweisgeberschutzgesetz

Muster-Dienstanweisung zur Antikorruption


Leitfaden:

Der IDR Leitfaden 500 "Einrichtung und Prüfung eines kommunalen Compliance-Management-Systems (CMS)"
unter Berücksichtigung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wurde veröffentlicht und kann hier heruntergeladen werden:

IDR-L-500 Einrichtung und Prüfung eines kommunalen CMS


weitere Mitglieder im Arbeitskreis

  • Adam Breuninger, Amt für Revision, Landeshauptstadt Stuttgart
  • Kerstin Siegel, Referat Rechnungsprüfung, Landratsamt Erzgebirgskreis
  • Reiner Kandel, Revisionsamt, Landeshauptstadt Mainz
  • Dr. Christel Schrage, Rechnungsprüfungsamt, Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
  • Karl-Björn Bruns, Rechnungsprüfungsamt, Stadt Hildesheim
  • Guido Schmitz, Kommunale Datenverarbeitungszentrale (kdvz), Rhein-Erft-Rur (Frechen)
  • Sylvia Will, Rechnungsprüfungsamt, Bezirk Oberbayern
  • Denis Schafran, Compliance/Antikorruptionsbeauftragter, Stadt Bochum
  • Sandra Star, Antikorruptionsbeauftragte, Stadt Hamm

News

Dezember 2025

Der Arbeitskreis Antikorruption & Compliance unter der Leitung von Herrn Dr. Glinder, Landeshauptstadt Stuttgart, hat sich zur Aufgabe gemacht, kommunale Verantwortliche und Entscheidungsträger bei ihrer Aufgabenerfüllung mit der Ausarbeitung von Leitfäden, Muster-Dienstanweisungen und dergleichen zu unterstützen. Gegenwärtig wird an einem Leitbild "Die/der Antikorruptions-Beauftragte in der kommunalen Verwaltung" gearbeitet. Ziel ist dessen Fertigstellung und Freigabe durch den IDR-Vorstand zur nächsten Sitzung in Bad Lauterberg im Sommer 2026. Das Leitbild soll anschließend auf der Homepage des IDR (Arbeitskreis Antikorruption & Compliance) veröffentlicht werden. Bisher sind dort bereits eingestellt und abrufbar: Der Leitfaden IDR-L-500 Einrichtung und Prüfung eines kommunalen CMS, eine Muster-Dienstanweisung zur Antikorruption sowie eine Muster-Dienstanweisung zum Hinweisgeberschutz.

Der Arbeitskreis besteht aktuell aus Vertretern folgender öffentlich-rechtlicher Körperschaften: Stadt Bochum, Landratsamt Erzgebirgskreis, Stadt Hildesheim, Landeshauptstadt Mainz, Bezirk Oberbayern (mit Sitz in München), Landeshauptstadt Stuttgart, Landschaftsverband-Westfalen Lippe (LWL).

Im Jahr 2025 haben sechs Sitzungen des Arbeitskreises stattgefunden, davon einer vor Ort in Stuttgart, die restlichen online. Bei den Sitzungen findet zum einen ein Erfahrungs- und Informationsaustausch der Mitglieder statt. Zum anderen werden die jeweils gemeinsam beschlossenen Projekte zur Ausarbeitung von Leitfäden, Musterdienstanweisungen und dergleichen besprochen und dazu konkrete Aufgaben und Zuständigkeiten festgelegt. Dadurch ist es möglich, den Zeitaufwand für die einzelnen Online-Sitzungen überschaubar zu halten, in der Regel ca. ein bis maximal zwei Stunden.

Nach wie vor sind Interessierte Fachkundige herzlich zur Mitarbeit im Arbeitskreis eingeladen.

Ansprechpartner

Dr. Peter Glinder

Stellvertretender Leiter des Amts für Revision der Landeshauptstadt Stuttgart


Der AK Prüfungsleitlinien des IDR ist dankbar für Hinweise und Verbesserungsvorschläge. 
Senden Sie Ihre Mail gern an compliance@idrd.de


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