Der IDR-Arbeitskreis erarbeitet aktuell in zwei Arbeitsgruppen Muster-Dienstanweisung zur Einrichtung interner Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sowie zu Regelungen und Abläufen im Bereich Antikorruption.
Veröffentlichungen
Der IDR Leitfaden 500 "Einrichtung und Prüfung eines kommunalen Compliance-Management-Systems (CMS)"
unter Berücksichtigung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wurde veröffentlicht und kann hier heruntergeladen werden:
News
März 2025
Auf seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 verabschiedete der IDR-Arbeitskreis Antikorruption/Compliance die erarbeiteten Entwürfe zweier Muster-Dienstanweisungen, deren Regelungen mit Hinweisen zum rechtlichen Hintergrund versehen sind und von den Nutzern an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden können. Der Entwurf der ersten Muster-Dienstanweisung zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes bzw. zur Einrichtung einer Internen Meldestelle enthält u.a. Regelungen zur örtlichen und sachlichen Zuständigkeit der Internen Meldestelle, zum Verfahren bei internen Ermittlungen sowie zu Rechten und Pflichten sowohl der Meldestelle, der Ermittler und der betroffenen Personen. Die zweite Muster-Dienstanweisung behandelt speziell das Themengebiet Antikorruption und enthält Regelungen zu den Aufgaben verschiedener Stellen im Rahmen der Prävention und Bekämpfung von Korruption; ihr ist zudem ein Muster-Verhaltenskodex für Mitarbeitende und Führungskräfte beigefügt. Die beiden Entwürfe werden nun dem Vorstand und dem Verwaltungsrat des IDR zur Anhörung vorgelegt mit dem Ziel einer Beschlussfassung im Juli diesen Jahres.