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Landesgruppe Hessen

Termine der Landesgruppe

Treffen der Landesgruppe Hessen

Termin: 06.05.2026  
Ort: Kulturzentrum Buseck  
Tagesordnung: im Kurskalender hinterlegt  
Anmeldung: Über unseren Kurskalender und die Kurs.-Nr.: 10387  
Kosten: 50,00 € für IDR-Mitglieder / 115,00 € für Nicht Mitglieder  

IDR-Praxistag der Landesgruppe Hessen am 06.05.2026 in Buseck

Am 6. Mai 2026 findet im Kulturzentrum Buseck wieder ein gemeinsamer Praxistag der IDR Landesgruppe Hessen statt. Die Veranstaltung dient dem fachlichen Austausch zwischen Rechnungsprüfungsämtern und greift aktuelle Entwicklungen im kommunalen Haushalts- und Prüfungswesen auf. 

Im Mittelpunkt stehen unter anderem ein Überblick über die geplante Zusammenführung der GemHVO und GemKVO zur neuen GemHKVO, aktuelle Fragen zur Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand sowie Beiträge zu Digitalisierung und Cyberrisiken in der Verwaltung. Weitere Themen sind der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Rechnungsprüfung sowie ein prozessorientierter Prüfungsansatz im Forderungsmanagement. 

Neben den Fachvorträgen bietet die Veranstaltung Raum für Diskussionen und den kollegialen Erfahrungsaustausch zwischen den teilnehmenden Rechnungsprüfungsämtern.

Die Veranstaltung ist hier buchbar.

 


Aktuelles aus der Landesgruppe

Newsletter 01/2026

Änderung der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 LHO

Mit Veröffentlichung im Staatsanzeiger wurden die Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung angepasst. Die Änderungen betreffen insbesondere das Zuwendungs- und Verwendungsnachweisverfahren und sollen nach der Begründung des Ministeriums vor allem der Verfahrensvereinfachung und Digitalisierung dienen. 

Wesentliche Punkte sind u. a.:

  • Einführung einer Verwendungsbestätigung als Alternative zum einfachen Verwendungsnachweis bei Förderungen mit geringem finanziellem Umfang.

  • Anhebung der Schwelle für Fälle geringer finanzieller Bedeutung auf 100.000 Euro.

Aus Sicht der Rechnungsprüfung wird derzeit insbesondere diskutiert, welchen Prüfungsumfang die Bestätigung der eigenen Prüfungseinrichtung bei Förderungen mit geringem finanziellem Umfang umfasst. Unklar ist insbesondere, ob sich die Prüfung lediglich auf die formale Bestätigung oder auf sämtliche Inhalte der Verwendungsbestätigung beziehen soll. Eine abschließende Auslegung steht derzeit noch aus. 

Kommunales Flexibilisierungsgesetz (KommFlexG)

Am 5. Februar 2026 wurde das KommFlexG (Kommunales Flexibilisierungsgesetz) in Hessen beschlossen. Dieses Gesetz soll der Entbürokratisierung dienen.

Im Zuge dieses Gesetzes können Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohner auf die Erstellung eines Rechenschaftsberichtes verzichteten. Diese Regelung gilt für die Rechenschaftsberichte ab dem Haushaltsjahr 2025.

 

Stellungnahme zur geplanten GemHKVO

Im Zuge der geplanten Zusammenführung der Hessischen Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) zu einer einheitlichen Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) wurde durch eine Arbeitsgruppe der hessischen Rechnungsprüfungsämter sowie der IDR-Landesgruppe Hessen eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet. Ziel der Stellungnahme ist es, die praktischen Auswirkungen der geplanten Regelungen aus Sicht der örtlichen Rechnungsprüfung darzustellen und Hinweise zur Verbesserung der Praxistauglichkeit zu geben.

Grundsätzlich wird begrüßt, dass mit der Zusammenführung der bisherigen Regelwerke eine systematische Vereinheitlichung des kommunalen Haushalts- und Kassenrechts angestrebt wird. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen noch Unklarheiten aufweisen und in ihrer praktischen Anwendung präzisiert werden sollten.

Ein Schwerpunkt der Stellungnahme betrifft die Sicherheitsstandards und Dienstanweisungen für die Finanzbuchhaltung. Zwar wird die Stärkung einheitlicher Mindestanforderungen grundsätzlich positiv bewertet. Allerdings wird darauf aufmerksam gemacht, dass unterschiedliche kommunale Dienstanweisungen in der Praxis zu sehr unterschiedlichen Prüfungsmaßstäben führen können. Dies erschwert eine vergleichbare Prüfung und kann langfristig zu Qualitätsunterschieden in den internen Regelwerken führen.

Auch im Bereich der Deckungsfähigkeit im Haushalt wird die vorgesehene Erweiterung der Flexibilisierung grundsätzlich begrüßt. Die Einbeziehung zusätzlicher Erträge und Einzahlungen in die Deckungsfähigkeit stärkt aus Sicht der Arbeitsgruppe die Budgetverantwortung der Verwaltung und entspricht dem ressourcenorientierten Haushaltsansatz der Doppik. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine zunehmende Flexibilisierung die Nachvollziehbarkeit der Haushaltsausführung und die Prüfbarkeit durch die Rechnungsprüfung erschweren kann.

Kritisch bewertet wird insbesondere die geplante Möglichkeit der globalen Minderaufwendungen. Aus Sicht der Rechnungsprüfung besteht hier die Gefahr, dass pauschale Kürzungen von Aufwendungen zu Lasten der Transparenz der Haushaltsplanung gehen und die Grundsätze der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit beeinträchtigen. Zudem könnte dadurch das parlamentarische Budgetrecht geschwächt werden, wenn konkrete Prioritätensetzungen durch pauschale Minderansätze ersetzt werden.

Darüber hinaus wird die derzeitige Aufspaltung des Ergebnisses in ein ordentliches und ein außerordentliches Ergebnis hinterfragt. In der Praxis führt diese Differenzierung häufig zu Abgrenzungsschwierigkeiten und erhöhtem Prüfungsaufwand, ohne dass daraus ein entsprechender zusätzlicher Informationsgewinn für Steuerung oder Öffentlichkeit entsteht.

Ein weiterer Punkt betrifft die geplante Regelung zur Nichtbildung unerheblicher Rückstellungen. Diese wird grundsätzlich als sinnvoll angesehen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Gleichzeitig wird jedoch angeregt, die Begriffe „wesentlich“, „erheblich“ und „unerheblich“ klarer zu definieren, um eine einheitliche Anwendung in der kommunalen Praxis sicherzustellen.

Schließlich wird angeregt, zur Förderung einer landesweit einheitlichen Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts ein dauerhaftes Fachgremium oder eine digitale Wissensplattform einzurichten. Dort könnten Auslegungsfragen, Praxisbeispiele und Musterregelungen zentral bereitgestellt und fortlaufend aktualisiert werden.


Ansprechpartner

Matthias Prill
Revision Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Christoph Kunstmann
Revision Main-Taunus-Kreis