Aktuelles aus der Landesgruppe
Newsletter 02/2026
Im 1. Halbjahr 2026 nahmen die Mitglieder der Landesgruppe Brandenburg am 19.03.2026 an dem vom RPA der Stadt Frankfurt/Oder geleiteten Arbeitskreis teil. Nach der Protokollkontrolle war erster Tagesordnungspunkt ein Erfahrungsaustausch zum Vorgehen bzw. der Anpassung von Prüfungshandlungen bei Kassen ohne Bargeld anhand einer von Herrn Uhlich (RPA Stadt Cottbus) erstellten Präsentation. Es lässt sich festhalten, dass mit den zunehmenden Möglichkeiten von Zahlungsoptionen die Komplexität der Kassenführung und somit auch die Anforderungen an eine Kassenprüfung steigen. Je nachdem, wie sich die Verteilung von Transaktionen mit und ohne Bargeld entwickelt, steht ggf. die Frage, ob die Barkasse komplett abgeschafft wird und nur noch die bargeldlose Bezahlung akzeptiert werden darf. Einige Verwaltungen stellen bereits die Kassen auf bargeldlose Transaktionen um und ermöglichen die Annahme von Bargeld nur noch in der Hauptkasse. Hierbei ist der Grundsatz, das Bargeld ein gesetzliches Zahlungsmittel ist, zu beachten.
Weiterer Tagesordnungspunkt war wiederum eine mögliche Kooperation mit dem Fachausschuss ADV-Prüfung der TUIV-AG (Technikunterstützte Informationsverarbeitung Arbeitsgemeinschaft). Hierzu fand noch im März eine Videokonferenz zwischen dem Unterarbeitskreis IT-Prüfung (UAK) und der TUIV-AG statt. Danach soll der UAK einschätzen, ob eine Kooperation einen Mehrwert für die IT-Prüfungen mit sich bringen kann.
Es folgten Berichterstattungen über das IDR-Landesgruppentreffen vom 20.11.2025 sowie ein Bericht der Leiterin des Arbeitskreises über ihre Anhörung im Innenausschuss des Landtags zum Gesetzentwurf eines JABG (Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse). Insgesamt äußerte sich der Innenausschuss sehr positiv über die erste Teilnahme einer Vertreterin der Rechnungsprüfungsämter, da sonst nur der StGB (Städte- und Gemeindebund), der LKT (Landkreistag) und die Kämmerer angehört wurden.
Sodann erfolgte eine weitere Einladung der RPA-Vertreterin in den Arbeitskreis Bürokratieabbau des Landes. Vorschläge der Rechnungsprüfer waren u.a. Verzicht auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses, Aufnahme einer Frist für die Aufstellung und/oder Vorlage des Jahresabschlusses beim RPA in den Gesetzestext und Anpassung des § 44 LHO in Bezug auf die Verwendungsnachweisprüfung.
Nach der Besprechung von Inhalten aus dem Themenspeicher gab es einen Erfahrungsaustausch u.a. zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gemäß § 15 KomKHV, nach verwendeten Mustern über Vollständigkeitserklärungen zum Jahresabschluss und über Gepflogenheiten beim Alkoholausschank bei städtischen Veranstaltungen.
Auch im Gesetzgebungsverfahren auf Landesebene gibt es Bewegung.
In der 14. Sitzung des Sonderausschusses Bürokratieabbau des Landtages am 17.04.2026 fasste der Minister für Inneres und für Kommunales, Dr. Jan Redmann, öffentlich „Handlungsbedarf, der sich realisieren lässt“, vorausschauend zusammen. So sei der Entfall der gesetzlich vorgegebenen Ertragserzielungspflicht für Geldanlagen als solches bereits mit dem Postulat der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit abgedeckt und bedürfte zukünftig keiner expliziten Regelung mehr.
Auch der Gesamtabschlusses (in Anlehnung an den Konzernabschluss) der Gemeinden sei zukünftig nicht mehr nötig, da bei den vorherrschenden Größen der Gemeinden in Brandenburg der Jahresabschluss mit angehangenem Beteiligungsbericht ausreichend Informationen biete.
Auch die „Bedarfsbegründung“ bei Einrichtung von Rechnungsprüfungsämtern in Gemeinden entfalle zukünftig, da deren Bedarf sich ja aus der Wirtschaftlichkeit ergebe. „Wir haben eine kommunale Selbstverwaltung. Wir bieten den Kommunen die Möglichkeit, sich selbst ein Rechnungsprüfungsamt einzurichten. Sie werden es natürlich nur dann selbst machen, wenn sie glauben, dass es sinnvoll ist, wenn es ihnen weiterhilft, wenn es in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand steht. Das ergibt sich aus allgemeinen Haushaltsgrundsätzen. Das muss man nicht nochmal ins Gesetz schreiben und damit einen zusätzlichen Begründungsaufwand erzeugen.“, so Redmann.
Gleichzeitig sollen die Rechnungsprüfungsämter auch von sehr umfangreichen, pflichtigen Aufgaben entlastet werden. Mit der Überarbeitung des § 102 BbgKVerf soll die erweiterte Hinzuziehung von Wirtschaftsprüfern möglich werden, so dass die Rechnunsgsprüfungsämter diese gar nicht mehr selbst prüfen müssen. Redmann hierzu: „Und letztlich ist auch das eine Frage der kommunalen Selbstverwaltung: Wie will eine Verwaltung ihre eigene Rechnungsprüfung organisieren? Welche personellen Ressourcen wollen sie selbst vorhalten? Wo bedienen sie sich eines Dienstleisters und kommen dabei effektiver durch die Tür?“
Neuerungen sollen auch im Vergaberecht erfolgen. So wird innerhalb des § 28 KomHKV zukünftig klargestellt, dass Freiberufliche Leistungen auch explizit als Direktauftrag möglich sind. Zudem erfolgt die Einführung des Bestbieterprinzips. Redmann hierzu: „Dass man bei Vergaben nicht mehr schon im Vergabeverfahren alle Nachweise vorlegen muss, sondern die Nachweise, die gefordert werden, muss am Ende derjenige vorlegen, der den Auftrag haben will. Nur der Bestbietende ist dann mit der Bürokratie belastet, alle entsprechenden Nachweise vorzulegen. Das ist ein wichtiger Punkt vor allem für unsere kleine Unternehmen, die sich ansonsten gar nicht mehr an öffentlichen Auftragsvergaben beteiligen.“
Grundsätzlich sei auch eine Novellierung des Haushaltsrechtes in den Untervorschriften geplant. Derzeit existieren 27 Runderlasse zum Haushaltsrecht. „Zu viel, dass das einer auf dem Schirm haben kann.“, so Redmann im weiteren Verlauf.
Die entsprechenden Regelungen sollen zeitnah im Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden. Ob auf weitere Wünsche des Städte- und Gemeindebundes eingegangen werden kann, würde zudem gerade geprüft: Eine stärkere Anlehnung an das HGB werde z.B. seitens des Ministeriums nicht in allen Punkten als sinnvoll angesehen.
Das nächste Treffen der Landesgruppe Brandenburg findet am Mittwoch, den 23. September 2026, ab 10:00 Uhr wieder im Veranstaltungsraum der Gemeinde Dallgow-Döberitz (Landkreis Havelland) statt. Es wird u.a. einen Bericht aus der Praxis geben und ein externer Dozent ist zu einem Vortrag eingeladen. Weiteres kann dann der Tagesordnung entnommen werden
gez. Löwe - Landesgruppensprecher
gez. Uhlich - stellv. Landesgruppensprecher