Aktuelles aus der Landesgruppe
Landesgruppe Brandenburg NL 04/25
Im 2. Halbjahr 2025 nahmen die Mitglieder der Landesgruppe Brandenburg an zwei Veranstaltungen teil.
In dem vom RPA der Stadt Frankfurt/Oder geleiteten Arbeitskreis ging es am 25.09.2025 in der Landeshauptstadt Potsdam um einen Vergleich der leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD in
den Kommunalverwaltungen, soweit dies in Dienstvereinbarungen geregelt wurde. Zudem beschäftigte sich der Arbeitskreis mit bei den Teilnehmern erlassenen Rechnungsprüfungsordnungen
auch im Hinblick auf Aktualisierungsbedarf nach Inkrafttreten der BbgKVerf (Brandenburgische Kommunalverfassung) 2024. Ein weiterer Tagesordnungsprunkt war ein Erfahrungsaustausch zur
gelebten Praxis in den RPA hinsichtlich einer sachlich und rechnerischen Zeichnung durch Beschäftigte der Rechnungsprüfungsämter, da nach § 101 Abs. 4 Satz 3 BbgKVerf Leiter und Prüfende des RPA
Zahlungen durch die Gemeinde weder anordnen noch ausführen dürfen. Schließlich berichtete der Vertreter aus der Landesgruppe des IDR über den 10. Prüferkongress in Bad Lauterberg. Berichtet
wurde des Weiteren über das Landesarbeitsgruppentreffen des Fachverbandes der Kassenverwalter am 24.09.2025. Zuletzt ging es noch um eine Grundsatzdiskussion zu einer möglichen Kooperation mit dem Fachausschuss ADV-Prüfung der TUIV-AG (Technikunterstützte Informationsverarbeitung Arbeitsgemeinschaft). Die Sitzung schloss mit einer Besprechung von Inhalten aus dem Themenspeicher.
Am 20. November 2025 fand das jährliche Treffen der Landesgruppe in Dallgow-Döberitz (Landkreis Havelland) statt. Gegenüber der Veranstaltung aus 2024 war eine um 30% höheres Interesse zu
verzeichnen. Dies lag auch an der Teilnahme des Vorsitzenden des IDR, Herrn Matthias Warnecke, der die Gelegenheit wahrnahm, nicht nur einzelne Mitglieder der Landesgruppe kennenzulernen, sondern auch zwei Themenkomplexe als Referent zu leiten. Das Landesgruppentreffen begann zunächst mit dem Vortrag eines zertifizierten Prüfers, der seinen Rechnungsprüfungsbericht aus der Praxis, hier die Wohngeldbearbeitung in einer brandenburgischen Stadt, vorstellte. Den nächsten Themenschwerpunkt bildete dann der Vortrag von Matthias Warnecke „Prüfen mit IT und Prüfen mit
KI“ mit anschließend reger Diskussion. Nach der Mittagspause konnte Herr Warnecke seine
Erfahrungen mit der Prüfung interner Kontrollsysteme anhand des IKS-Kompasses des LWL – RPA in einem weiteren Vortrag zum Besten geben. Beide Vorträge wurden von großem Interesse und reger
Diskussion begleitet. Es schloss sich ein Erfahrungsaustausch der Mitglieder zum Thema
„Schwerpunkte einer modernen Rechnungsprüfung bei Prüfung auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit mit besonderem Fokus auf die Unterstützung beim
Bürokratieabbau der Kommunen. In Zeiten der digitalen Transformation von Verwaltungsprozessen sollten vor allem die Zweckmäßigkeit der Prozesse im Fokus der Prüfungstätigkeit liegen. Die Prüfung
der Wirtschaftlichkeit kann zudem Prüfungsziel sein, wenn es alternative Prozesse gibt. Die Ordnungsmäßigkeit sollte hingegen nur im Sinne der Rechtmäßigkeit verstanden werden. Auch Herr
Warnecke sieht die Überprüfung von Verwaltungsvorgängen auf Rechtmäßigkeit als ein wichtiges Ziel an, welches die Tätigkeit Rechnungsprüfender von Wirtschaftsprüfenden unterscheidet.
Am Schluss der Veranstaltung berichtete Herr Löwe über Neues aus dem IDR, hier u.a. der letzten Verwaltungsratssitzung vom 23.06.2025 und über den Sachstand in den Bundesarbeitskreisen. Für den
geplanten Arbeitskreis „Technische Prüfung“ hat sich auch ein Kollege aus dem RPA des Landkreises Havelland bereit erklärt mitzuwirken.
Aktuell sind einige Gesetzesvorhaben in der Pipeline. So wird derzeit das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Zukunftspaket Brandenburg"
(Zukunftspaket Brandenburg-Errichtungsgesetz - ZuPakBbgG) vorbereitet. Mit dem Gesetz wird ein Sondervermögen von 1,5 Mrd. EUR bereitgestellt (ca. 450 Mio. € für die Landkreise sowie die
kreisfreien Städte und ca. 1.050 Mio. € für die kreisangehörigen Gemeinden und die Verbandsgemeinden). Verwendung finden sollen die Mittel „für die Finanzierung von Sachinvestitionen in die Infrastruktur in der Aufgabenzuständigkeit des Landes und der Gemeinden und Gemeindeverbände nach den Vorgaben des Länder-und-Kommunal-
Infrastrukturfinanzierungsgesetzes und der dazu zwischen dem Bund und den Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung“.
Zudem wird im Parlament zeitnah das Gesetz zur Änderung des 2. Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes und zur Änderung der Brandenburgischen
Kommunalverfassung beschlossen werden. Die mit den verschiedenen Gesetzen zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse geschaffenen Erleichterungen wurden von
zahlreichen Gemeinden in Anspruch genommen. Das hat zwar zu deutlichen Fortschritten bei der fristgerechten Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen geführt, jedoch zeigt es sich, dass es noch
nicht allen Gemeinden gelang, ihre Jahresabschlüsse rechtzeitig zu fertigen, bzw. es einigen Rechnungsprüfungsämtern nicht gelang, die Prüfungen zeitlich so abzuschließen, dass die Rechtsfolge
des § 69 Absatz 6 der Brandenburgischen Kommunalverfassung nicht zur Anwendung kommt. Damit müssten, beginnend ab dem Haushaltsjahr 2026, die Genehmigungen der Haushaltssatzungen trotz
vorliegender Jahresabschlüsse für das vorvorvergangene Jahr zurückgestellt werden. In der Folge würden diese Kommunen ab dem Jahr 2026 in die vorläufige Haushaltsführung fallen. – Mit dem
vorliegende Gesetzesentwurf wird diesem Problem nunmehr zwei weitere Jahre zur Aufholung und (damit hoffentlich auch) Lösung eingeräumt. Diese wiederholte Verlängerung der Fristen wird
allerdings von Vielen auch sehr kritisch gesehen und als kontraproduktiv eingestuft.
gez. Löwe
Landesgruppensprecher