Aktuelles aus der Landesgruppe
Newsletter 02/2025
Von der Kooperation der Landesgruppe des IDR mit dem Arbeitskreis der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer unter Leitung des RPA Frankfurt/Oder wurde bereits berichtet. So nehmen auch viele Mitglieder der Landesgruppe an den Beratungen des Arbeitskreises teil, die zweimal jährlich stattfinden. Auf dem letzten Treffen am 27.03.2025 beschäftigte sich der Arbeitskreis zunächst mit den die Rechnungsprüfung und das Haushaltsrecht betreffenden neuen Regelungen der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) sowie der zum 01.01.2025 in Kraft getretenen neuen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV). Kritisch diskutiert wurde dabei insbesondere auch ein die neuen Regelungen erläuterndes Rundscheiben des Ministeriums des Innern und für Kommunales (MIK) vom 20.12.2024.
Inzwischen gibt es im Land Brandenburg bereits Änderungswünsche an der gerade erst beschlossenen Kommunalverfassung auch vor dem Hintergrund des erwünschten Bürokratieabbaus. Folgerichtig waren Gegenstand der Tagesordnung und der Diskussion Anträge der Landtagsfraktion der CDU zu Änderungsvorschlägen der Regierungskoalition (SPD/BSW) sowie Anregungen des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg (StGB Bbg) hierzu. So sollen auf kommunalpolitischen Druck die strengen Fristen für die Aufstellung und Genehmigung der Haushalte in Abhängigkeit der Vorlage geprüfter und beschlossener Vor-Vor-Jahresabschlüsse mit einer Gesetzesanpassung noch mal um ein weiteres Jahr geschoben werden.
Dem ist der Gesetzgeber nunmehr bedauerlicherweise mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechlicher Vorschriften zur Zurückstellung von Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde (Gesetz- und Verordungsblatt: I/2025/Nr. 8, Verkündung: 03.04.2025) gefolgt.
Unter dem Tagespunkt „Erfahrungs- und Informationsaustausch“ wurden auf der Sitzung des Arbeitskreises am 27.03.2025 die Themen Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15 a UstG, Bildung von Spiegelprodukten (Personalkostenabrechnung), Eigenbetriebe – Jahresabschlussprüfung und Cash-Pooling mit gemeinsamem Girokonto besprochen.
Der vom RPA der Stadt Frankfurt/Oder geleitete Arbeitskreis hat nunmehr auch einen Unterarbeitskreis „Technische Prüfung“ eingerichtet, der zweimal jährlich tagen soll.
Darüber hinaus berichten verlässliche Quellen aus dem Landtag, dass Brandenburg wohl dem Vorbild NRWs folgen könnte, eine Anhebung der Wertgrenzen Freihändiger Vergaben in den Vergabeverfahren nach VOB/A und VOL/A UVgO auf 100 TEUR vorzunehmen.
Das nächste Landesgruppentreffen findet am 20. November 2025 wieder im Sitzungssaal der Gemeinde Dallgow-Döberitz im Landkreis Havelland statt. Vorgestellt werden soll der Praxisprüfungsbericht eines Teilnehmers am Zertifizierungslehrgang des IDR. Des Weiteren werden die Themen „Prüfen mit IT und Prüfen mit KI“ sowie „Prüfen des IKS“ unter aktiver Teilnahme des neuen Vorstandsvorsitzenden des IDR auf der Tagesordnung stehen.
gez. Löwe
Landesgruppensprecher