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Landesgruppe Nordrhein-Westfalen

Landesarbeitskreise

Die "Technische Prüfung" war und ist ein fester Bestandteil der kommunalen Rechnungsprüfung. Die wesentlichen Tätigkeitsbereiche sind die Prüfung von Vergabevorgängen, die baubegleitende Prüfung, die Prüfung von Nachträgen, die Prüfung der Schlussrechnung.

Das Aufgabenfeld der technischen Prüfung wird sich zudem weiter vergrößern, "e-government", die Weiterentwicklung von spezifischen Fachverfahren, sowie die inflationär zunehmende Auslegung der Vergaberegeln durch Gerichte sind nur Beispiele hierfür. Nicht zuletzt wird auch das Neue Kommunale Finanzmanagement und die damit verbundene Einführung von integrierten Verfahren des Rechnungswesens, den Tätigkeitsbereich der "Technischen Prüfung" erweitern. Darüber hinaus gewinnt die beratende Begleitung der Fachämter in schwierigen Fragen zur frühzeitigen Fehlervermeidung in Zeiten knappster Kassen immer mehr an Bedeutung.

Die Technischen Prüferinnen und Prüfer sind unter dem Dach der Landesgruppe NRW in einem Arbeitskreis organisiert. So wird ein schneller und qualifizierter Austausch unter Spezialisten gerade auch aus kleineren Rechungsprüfungsämtern möglich und das "Einzelkämpfertum" überwunden.

Die Mitglieder des Arbeitskreises der Technischen Prüferinnen und Prüfer sind per Telefon, Fax und E-Mail miteinander vernetzt. Fragen und Antworten können schnell dem gesamten Kollegenkreis zugänglich gemacht werden. In der Regel erfolgen die Antworten ebenfalls zügig.

Regelmäßig im Frühjahr und im Herbst eines jeden Jahres werden ganztägige Arbeitstagungen veranstaltet. Neben Fachthemen, die in Kurzvorträgen durch Referenten oder aus dem eigenen Kollegenkreis besprochen werden, liegt der Schwerpunkt der Tagungen in einem intensiven Erfahrungsaustausch.
Darüber hinaus werden, je nach Bedarf, in speziellen Sondertagungen mit Hilfe kompetenter Referenten besondere Themen (z.B. Spezialfragen der HOAI, Nachtragsmanagement etc.) tiefergehend behandelt.

Der Arbeitskreis der Technischen Prüferinnen und Prüfer verfügt über einen Vorstand.


Ansprechpartner


Herr Zumstrull-Gaida
Kreis Lippe
Revision - technische Prüfung -
a.zumstrull-gaida@kreis-lippe.de

 

Ansprechpartnerin


Christine Kaiser

info@idrd.de

Ansprechpartner


Doris Gausling
Kreis Borken

d.gausling@kreis-borken.de
 

 

Aufgrund verschiedener Erfahrungsberichte unserer Mitglieder hat sich inzwischen auch ein Arbeitskreis Korruptionsprävention gegründet. Er will dem Erfahrungsaustausch dienen und seinen Mitgliedern, den Kolleginnen und Kollegen in der Landesgruppe NRW und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den örtlichen Verwaltungen Handlungsempfehlungen an die Hand geben.

Das letzte Treffen des AK fand am 07.04.2025 in Kerpen statt.


Ansprechpartner


Aleksandra Damerowsky
Stadt Kerpen

Aleksandra.Damarowsky@stadt-kerpen.de
 

Der IDR Prüferarbeitskreis Infoma in der Landesgrupe NRW versteht sich als Instrument für den Austausch unter Prüfern, die mit dem Finanzbuchhaltungssystem Infoma arbeiten und prüfen. Insbesondere sollen hier Problem- und Fragestellungen im Zusammenhang mit Infoma thematisiert werden, die für unsere oder bei unserer prüferischen Arbeit von grundsätzlicher Natur sind. Wir versuchen, hierfür aus dem Arbeitskreis heraus Lösungsansätze zu entwickelt und zu erarbeitet. Sowohl die Entwicklung und Erarbeitung von dafür notwendigen oder zweckdienlichen Checklisten oder Arbeitshilfen als auch der Erfahrungsaustausch untereinander können Arbeitsziele sein.
Aber auch für individuelle Problem- und Fragestellungen nehmen wir uns Zeit oder ermöglichen den Austausch mit Kolleg: innen, die zur Problemlösung beitragen können. Aus dem Arbeitskreis heraus befasst sich eine Unterarbeitsgruppe mit dem Thema Massendatenanalysen mit Hilfe des Programms IDEA.
Der IDR Prüferarbeitskreis Infoma kann nur durch ihre Teilnahme und Unterstützung erfolgreich arbeiten.


Termine

Treffen des Landesarbeitskreises Infoma NRW 2025

28.10.2025 in Gelsenkirchen

weitere Informationen erhalten Sie in unserem Kurskalender und der Kursnummer 10329.


Ansprechpartner

Monika Kasig und Jörg Lehmberg

info@idrd.de

Leitfaden zur begleitenden IT-Prüfung

Ein Wunsch vieler IT-Prüfer:innen wird wahr. Die ersten Checklisten des „Leitfadens zur begleitenden IT-Prüfung im Rahmen der Einführung rechnungslegungsrelevanter Verfahren in NRW“ des Arbeitskreises „Prüfung der Informationstechnologie“ der IDR-Landesgruppe NRW wurden jetzt auf der IDR-Homepage online gestellt.

Im Frühjahr 2019 entstand die Idee, im Arbeitskreis „Prüfung der Informationstechnologie“ der IDR-Landesgruppe NRW Checklisten zu erarbeiten, um IT-Prüfer:innen in kommunalen Rechnungsprüfungsämtern bei der Prüfung neuer rechnungslegungsrelevanter Verfahren zu unterstützen. Die Umsetzung dieser Idee erforderte zwei Jahre und etliche Arbeitsstunden.

Der nun zum Download bereit gestellte Leitfaden besteht aus einem einführenden Text und den eigentlichen Checklisten.

Im Einführungstext werden u. a. grundlegende Informationen zur Zulassungsprüfung der gpaNRW gegeben und die Aufgaben der gpaNRW von der „Anwendungsprüfung“ (oder auch Implementierungsprüfung), die im Zuständigkeitsbereich der örtlichen Rechnungsprüfung liegt, abgegrenzt.

Die bisher erstellten Checklisten umfassen die Bereiche und sind mittels Link direkt hinterlegt: 

Sie bieten mögliche Prüffragen und Informationen zu den Sollvorgaben, die sich auf jedes rechnungslegungsrelevante Fachverfahren anwenden lassen, unabhängig von den fachlichen Aufgaben, die mit dem jeweiligen Verfahren bearbeitet werden. Fachliche Aspekte z. B. für die Bereiche Haushaltsplanung oder Anlagenbuchhaltung sind nicht Gegenstand der bereitstellten Checklisten.

Jede Checkliste beginnt mit einer Kurzeinleitung („Worum geht es?), der Nennung der relevanten Rechtsgrundlagen und einer Einführung in die Prüfthematik. Daran schließt sich die eigentliche Checkliste in Tabellenform mit Nennung der Soll-Vorgaben bzw. Best-Practice-Empfehlungen, Prüffragen und ergänzenden Zusatzinformationen an. Hierbei werden relevante IT-spezifische Aspekte der beim Anwender implementierten Prozesse und IT-Systeme betrachtet.

So ist beispielsweise die Thematik der Zugangs- und Zugriffsberechtigungen für die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Verfahrens immens wichtig. Hier geht es darum, Vertraulichkeit und Integrität der Daten zu gewährleisten. Anforderungen hierzu finden sich in der KomHVO NRW, den GoBD sowie in den datenschutzrechtlichen Regelungen. Im Zuge der Zulassungsprüfung kann die gpaNRW lediglich prüfen, ob das Programm zur Zugriffskontrolle die Vergabe individueller beziehungsweise differenzierter Zugriffsrechte der Anwender beziehungsweise Anwenderinnen für die einzelnen Programmfunktionen und Aufgabenbereiche ermöglicht. Ob diese Möglichkeiten - wie erforderlich - im Zuge des Customizing auch ordnungsgemäß genutzt werden, kann im Rahmen der Zulassungsprüfung nicht geprüft werden. Hier ist die örtliche Rechnungsprüfung gefragt.

 

Gutachten zur Optimierung der Prüfung der Informationstechnologie der örtlichen Rechnungsprüfung

zum Gutachten

 


Ansprechpartner


Wladimir Goworkow  - RPA Essen

info@idrd.de


Aktuelles aus der Landesgruppe

Neue Regelungen für die Prüfung von Vergaben in NRW

Erläuterungen zur IDR-Checkliste „Prüfansätze bei Anwendung des § 75a GO NRW ohne Satzung“ (Stand 20.11.2025)

Für die Prüfung von Vergaben ist die örtliche Rechnungsprüfung gem. § 104 Abs. 1 Nr. 5 GO NRW verpflichtet. Nach § 104 Abs. 1 Nr. 6 GO NRW gehört die Prüfung der Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems (IKS) ferner zu den gesetzlichen Aufgaben der Rechnungsprüfung. Zudem kann der Rat der örtlichen Rechnungsprüfung nach § 104 Abs. 3 GO NRW weitere Aufgaben übertragen. Im Übrigen steht es nach § 104 Abs. 2 Nr. 1 GO NRW im pflichtgemäßen Ermessen der örtlichen Rechnungsprüfung, die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung zu prüfen.

Mit der Neuregelung des § 75a GO NRW und der gleichzeitigen Aufhebung des § 26 KomHVO sowie der kommunalen Vergabegrundsätze steht das Vergabewesen in Nordrhein-Westfalen vor einem tiefgreifenden Wandel. Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die landeseinheitliche
Regelungsbasis für kommunale Unterschwellenvergaben – und damit auch die jahrzehntelang etablierte Systematik aus VOB/A, UVgO und ergänzenden Verwaltungsvorschriften.

Diese Deregulierung bringt neue Handlungsspielräume, zugleich aber auch erhebliche Unsicherheiten in der kommunalen Praxis mit sich. Während § 75a Abs. 1 GO NRW die zentralen Vergabegrundsätze auf Leitprinzipien – Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Sparsamkeit,
Gleichbehandlung und Transparenz – reduziert, fehlt es an konkreten Prüfkriterien, wie diese Grundsätze künftig auszulegen, zu dokumentieren und zu kontrollieren sind.

Gleichwohl sind die in § 75a GO NRW genannten Prinzipien nicht neu, doch ihre rechtssystematische Bedeutung steigt erheblich. Sie sind keine bloßen Programmsätze, sondern verbindliche Ausprägungen des kommunalen Haushaltsrechts. Ihre Verwirklichung
erfordert eine komplexe Balance zwischen Flexibilität und Kontrolle – und damit eine verstärkte Prüfverantwortung der örtlichen Rechnungsprüfung.

Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verpflichtet zur Erreichung des besten Preis-Leistungs- Verhältnisses. Er umfasst nicht nur die Einholung mehrerer Angebote, sondern auch strategische Elemente wie Markterkundungen, Rahmenvereinbarungen oder Lebenszykluskostenbetrachtungen. Die Prüfung wird künftig zu bewerten haben, ob die Verwaltung geeignete Instrumente zur nachweislichen Sicherung der Wirtschaftlichkeit entwickelt hat.

Der Grundsatz der Transparenz verlangt die vollständige und fortlaufende Dokumentation der Vergabeentscheidungen und auch ggf. eine Bekanntmachung der Beschaffungsabsicht. 

Statt formalisierter Pflichten nach UVgO oder VOB/A ist nun entscheidend, ob das jeweilige IKS
der Kommune eine prüffähige Nachvollziehbarkeit gewährleistet – beispielsweise durch digitale Vergabeakten, systematische Freigabeprozesse und revisionssichere Protokollierung.

Der Grundsatz der Gleichbehandlung sichert die Integrität des Wettbewerbs. Er verbietet jede sachwidrige Bevorzugung oder Benachteiligung und fordert effektive Mechanismen zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Rotation bei wiederkehrenden Bedarfen. Da die früheren Antikorruptionsnormen der UVgO und der VOB/A entfallen, kommt der Bewertung des internen Kontrollsystems eine zentrale Bedeutung zu.

Die Grundsätze der Sparsamkeit und Effizienz verpflichten öffentliche Auftraggeber dazu, mit den ihnen anvertrauten finanziellen Mitteln verantwortungsvoll, zielgerichtet und wirtschaftlich umzugehen. Hierbei bedeutet Sparsamkeit, dass bei der Erfüllung öffentlicher
Aufgaben nur so viele Mittel eingesetzt werden dürfen, wie zur Erreichung des Zwecks notwendig sind. Dabei ist der angestrebte Nutzen stets in einem angemessenen Verhältnis zu den entstehenden Kosten zu halten. Effizienz (bzw. Wirtschaftlichkeit im weiteren Sinne)
beschreibt, dass die verfügbaren Ressourcen so eingeset werden, dass das bestmögliche Ergebnis erzielt wird – entweder durch den geringstmöglichen Mitteleinsatz zur Zielerreichung
(Minimalprinzip) oder den größtmöglichen Nutzen bei gegebenen Mitteln (Maximalprinzip).
Im Kontext der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 75a GO NRW bedeutet dies, dass Kommunen ihre Beschaffungsentscheidungen so zu treffen haben, dass Haushaltsmittel wirtschaftlich eingesetzt werden, ohne dabei die Qualität, Nachhaltigkeit oder Transparenz der Verfahren zu gefährden.

Für die örtlichen Rechnungsprüfungsämter entsteht damit ein großes Spannungsfeld. Siemüssen weiterhin die Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit kommunaler Vergaben prüfen, obwohl verbindliche Vorgaben und Prüfkriterien entfallen. Um
eine einheitliche, nachvollziehbare und prüffeste Vorgehensweise zu gewährleisten, hat der IDR e.V. eine vorläufige Prüfhilfe entwickelt:

IDR-Checkliste „Prüfansätze bei Anwendung des § 75a GO NRW ohne Satzung“

Diese Checkliste dient der Rechnungsprüfung als Instrument zur Beurteilung kommunaler Vergaben in Fällen, in denen keine eigene Satzung erlassen wurde. Sie operationalisiert die unbestimmten Rechtsbegriffe des § 75a GO NRW und überführt sie in prüfbare
Kontrollfragen, z. B. zu:
 

- der Einhaltung von Gleichbehandlung und Transparenz
- der Dokumentation der Wirtschaftlichkeit und Plausibilität von Marktpreisermittlungen,
- der Nachvollziehbarkeit von Auftragsänderungen und -verlängerungen,
- der Korruptionsprävention sowie
- der Beachtung anderer gesetzlicher Bestimmungen
 

Freilich können in einem Beschaffungsvorgang nicht immer alle aufgeworfenen Prüffragen beantwortet werden. Ferner sind sie nicht abschließend aufgelistet und unterliegen einer erheblichen Entwicklungsdynamik. Gleichwohl kann ihr gezielter Einsatz die Qualität einer
Vergabeprüfung erheblich steigern.
 

Das IDR e. V. wird die fortschreitende Entwicklung auch im Hinblick auf die Mustersatzung NRW im Blick behalten und erarbeitet derzeit auch eine Checkliste für deren Prüfung. 

Zur Entscheidungshilfe, ob eine (Muster)Satzung genutzt werden soll oder die Vergaben
zukünftig nach § 75a GO NRW erfolgen sollen, wird auf die auch bereits beim Landesgruppentreffen NRW am 23.09.2025 in Gelsenkirchen in ähnlicher Form vorgestellte PowerPoint-Präsentation verwiesen.

Ferner wird neben den beiden digitalen Workshops am 11. und 16. Dezember auch ein kostenloser digitaler Workshop voraussichtlich Ende Januar zu dieser Thematik stattfinden.

 

Wie angekündigt hat der IDR e.V. auch eine Checkliste entwickelt, die auf der von den Kommunalen Spitzenverbänden in NRW herausgegebenen Mustersatzung und deren Erläuterungen basiert.

Diese Checkliste ermöglicht eine gezielte chronologische Kontrolle der Umsetzung der dort geregelten Verfahren, etwa zu:

  • Wertgrenzen und Vergabearten,

  • Dokumentations- und Bekanntmachungspflichten,

  • Zuschlagskriterien, Markterkundung, Vertragsänderungen,

  • Organisationsregelungen (zentrale Vergabestellen, Vertretungsbefugnisse).

Die systematische Aufbereitung der Mustersatzung gewährleistet den Rechnungsprüfungsämtern eine einheitliche Interpretation und Bewertung kommunaler Satzungen, selbst bei abweichenden oder ergänzenden Regelungen einzelner Kommunen.

Beide IDR-Prüfwerkzeuge verfolgen das Ziel, der Sicherstellung einer hohen Prüfqualität.

 

Alle Unterlagen sowie die Checklisten finden Sie mit ihrem Mitgliedszugang in easyverein unter Dateien/Landesgruppe NRW.

Diesen Text können Sie auch hier downloaden.

 

Ansprechpartner

Sabine Sauer
Rechnungsprüfung des Rhein-Erft-Kreises

Stefan Gürtzgen
Rechnungsprüfung Stadt Goch