Treffen des Landesarbeitskreises Infoma NRW
Termin: | 28.10.2025 |
Ort: | Wissenschaftspark Gelsenkirchen, Munscheidstraße 14, 45886 Gelsenkirchen |
Tagesordnung: | im Kurskalender hinterlegt |
Anmeldung: | Über unseren Kurskalender und die Kurs.-Nr.: 10329 |
Kosten: | Kostenlos für unsere Mitglieder aus NRW und Hessen |
Treffen des Landesarbeitskreises technische Prüfung NRW
Termin: | 28.10.2025 |
Ort: | Wissenschaftspark Gelsenkirchen, Munscheidstraße 14, 45886 Gelsenkirchen |
Tagesordnung: | im Kurskalender hinterlegt |
Anmeldung: | Über unseren Kurskalender und die Kurs.-Nr.: 10354 |
Kosten: | Kostenlos für unsere Mitglieder aus NRW und Hessen |
Landesarbeitskreise
Die "Technische Prüfung" war und ist ein fester Bestandteil der kommunalen Rechnungsprüfung. Die wesentlichen Tätigkeitsbereiche sind die Prüfung von Vergabevorgängen, die baubegleitende Prüfung, die Prüfung von Nachträgen, die Prüfung der Schlussrechnung.
Das Aufgabenfeld der technischen Prüfung wird sich zudem weiter vergrößern, "e-government", die Weiterentwicklung von spezifischen Fachverfahren, sowie die inflationär zunehmende Auslegung der Vergaberegeln durch Gerichte sind nur Beispiele hierfür. Nicht zuletzt wird auch das Neue Kommunale Finanzmanagement und die damit verbundene Einführung von integrierten Verfahren des Rechnungswesens, den Tätigkeitsbereich der "Technischen Prüfung" erweitern. Darüber hinaus gewinnt die beratende Begleitung der Fachämter in schwierigen Fragen zur frühzeitigen Fehlervermeidung in Zeiten knappster Kassen immer mehr an Bedeutung.
Die Technischen Prüferinnen und Prüfer sind unter dem Dach der Landesgruppe NRW in einem Arbeitskreis organisiert. So wird ein schneller und qualifizierter Austausch unter Spezialisten gerade auch aus kleineren Rechungsprüfungsämtern möglich und das "Einzelkämpfertum" überwunden.
Die Mitglieder des Arbeitskreises der Technischen Prüferinnen und Prüfer sind per Telefon, Fax und E-Mail miteinander vernetzt. Fragen und Antworten können schnell dem gesamten Kollegenkreis zugänglich gemacht werden. In der Regel erfolgen die Antworten ebenfalls zügig.
Regelmäßig im Frühjahr und im Herbst eines jeden Jahres werden ganztägige Arbeitstagungen veranstaltet. Neben Fachthemen, die in Kurzvorträgen durch Referenten oder aus dem eigenen Kollegenkreis besprochen werden, liegt der Schwerpunkt der Tagungen in einem intensiven Erfahrungsaustausch.
Darüber hinaus werden, je nach Bedarf, in speziellen Sondertagungen mit Hilfe kompetenter Referenten besondere Themen (z.B. Spezialfragen der HOAI, Nachtragsmanagement etc.) tiefergehend behandelt.
Der Arbeitskreis der Technischen Prüferinnen und Prüfer verfügt über einen Vorstand.
Ansprechpartner
Herr Zumstrull-Gaida
Kreis Lippe
Revision - technische Prüfung -
a.zumstrull-gaida@kreis-lippe.de
Aufgrund verschiedener Erfahrungsberichte unserer Mitglieder hat sich inzwischen auch ein Arbeitskreis Korruptionsprävention gegründet. Er will dem Erfahrungsaustausch dienen und seinen Mitgliedern, den Kolleginnen und Kollegen in der Landesgruppe NRW und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den örtlichen Verwaltungen Handlungsempfehlungen an die Hand geben.
Das letzte Treffen des AK fand am 07.04.2025 in Kerpen statt.
Ansprechpartner
Aleksandra Damerowsky
Stadt Kerpen
Der IDR Prüferarbeitskreis Infoma in der Landesgrupe NRW versteht sich als Instrument für den Austausch unter Prüfern, die mit dem Finanzbuchhaltungssystem Infoma arbeiten und prüfen. Insbesondere sollen hier Problem- und Fragestellungen im Zusammenhang mit Infoma thematisiert werden, die für unsere oder bei unserer prüferischen Arbeit von grundsätzlicher Natur sind. Wir versuchen, hierfür aus dem Arbeitskreis heraus Lösungsansätze zu entwickelt und zu erarbeitet. Sowohl die Entwicklung und Erarbeitung von dafür notwendigen oder zweckdienlichen Checklisten oder Arbeitshilfen als auch der Erfahrungsaustausch untereinander können Arbeitsziele sein.
Aber auch für individuelle Problem- und Fragestellungen nehmen wir uns Zeit oder ermöglichen den Austausch mit Kolleg: innen, die zur Problemlösung beitragen können. Aus dem Arbeitskreis heraus befasst sich eine Unterarbeitsgruppe mit dem Thema Massendatenanalysen mit Hilfe des Programms IDEA.
Der IDR Prüferarbeitskreis Infoma kann nur durch ihre Teilnahme und Unterstützung erfolgreich arbeiten.
Termine
Treffen des Landesarbeitskreises Infoma NRW 2025
28.10.2025 in Gelsenkirchen
weitere Informationen erhalten Sie in unserem Kurskalender und der Kursnummer 10329.
Ansprechpartner
Monika Kasig und Jörg Lehmberg
Leitfaden zur begleitenden IT-Prüfung
Ein Wunsch vieler IT-Prüfer:innen wird wahr. Die ersten Checklisten des „Leitfadens zur begleitenden IT-Prüfung im Rahmen der Einführung rechnungslegungsrelevanter Verfahren in NRW“ des Arbeitskreises „Prüfung der Informationstechnologie“ der IDR-Landesgruppe NRW wurden jetzt auf der IDR-Homepage online gestellt.
Im Frühjahr 2019 entstand die Idee, im Arbeitskreis „Prüfung der Informationstechnologie“ der IDR-Landesgruppe NRW Checklisten zu erarbeiten, um IT-Prüfer:innen in kommunalen Rechnungsprüfungsämtern bei der Prüfung neuer rechnungslegungsrelevanter Verfahren zu unterstützen. Die Umsetzung dieser Idee erforderte zwei Jahre und etliche Arbeitsstunden.
Der nun zum Download bereit gestellte Leitfaden besteht aus einem einführenden Text und den eigentlichen Checklisten.
Im Einführungstext werden u. a. grundlegende Informationen zur Zulassungsprüfung der gpaNRW gegeben und die Aufgaben der gpaNRW von der „Anwendungsprüfung“ (oder auch Implementierungsprüfung), die im Zuständigkeitsbereich der örtlichen Rechnungsprüfung liegt, abgegrenzt.
Die bisher erstellten Checklisten umfassen die Bereiche und sind mittels Link direkt hinterlegt:
- Verfahrensdokumentation
- Rollen und Berechtigungen (Stand 02/2022)
- Test und Freigabe (Stand 02/2022)
- Datenmigration (Stand 02/2022)
- Datenschutz
- Anwenderdokumentation (Stand 02/2022)
- Lizenzmanagement
Sie bieten mögliche Prüffragen und Informationen zu den Sollvorgaben, die sich auf jedes rechnungslegungsrelevante Fachverfahren anwenden lassen, unabhängig von den fachlichen Aufgaben, die mit dem jeweiligen Verfahren bearbeitet werden. Fachliche Aspekte z. B. für die Bereiche Haushaltsplanung oder Anlagenbuchhaltung sind nicht Gegenstand der bereitstellten Checklisten.
Jede Checkliste beginnt mit einer Kurzeinleitung („Worum geht es?), der Nennung der relevanten Rechtsgrundlagen und einer Einführung in die Prüfthematik. Daran schließt sich die eigentliche Checkliste in Tabellenform mit Nennung der Soll-Vorgaben bzw. Best-Practice-Empfehlungen, Prüffragen und ergänzenden Zusatzinformationen an. Hierbei werden relevante IT-spezifische Aspekte der beim Anwender implementierten Prozesse und IT-Systeme betrachtet.
So ist beispielsweise die Thematik der Zugangs- und Zugriffsberechtigungen für die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Verfahrens immens wichtig. Hier geht es darum, Vertraulichkeit und Integrität der Daten zu gewährleisten. Anforderungen hierzu finden sich in der KomHVO NRW, den GoBD sowie in den datenschutzrechtlichen Regelungen. Im Zuge der Zulassungsprüfung kann die gpaNRW lediglich prüfen, ob das Programm zur Zugriffskontrolle die Vergabe individueller beziehungsweise differenzierter Zugriffsrechte der Anwender beziehungsweise Anwenderinnen für die einzelnen Programmfunktionen und Aufgabenbereiche ermöglicht. Ob diese Möglichkeiten - wie erforderlich - im Zuge des Customizing auch ordnungsgemäß genutzt werden, kann im Rahmen der Zulassungsprüfung nicht geprüft werden. Hier ist die örtliche Rechnungsprüfung gefragt.
Gutachten zur Optimierung der Prüfung der Informationstechnologie der örtlichen Rechnungsprüfung
Ansprechpartner
Wladimir Goworkow - RPA Essen
Aktuelles aus der Landesgruppe
Newsletter 03/2025
Das Landesgruppentreffen im Wissenschaftspark in Gelsenkirchen liegt erst wenige Tage zurück. Auch wenn nach der Kürze der Zeit noch keine vollumfängliche Rückschau möglich ist, kann aufgrund der bisherigen Rückmeldungen der Teilnehmenden bereits von einer erfolgreichen Veranstaltung gesprochen werden.
Vor dem Einstieg in die Mitgliederversammlung konnte die Landesgruppe NRW einen besonderen Gast begrüßen. Der Präsident der gpaNRW, Herr Michael Esken, berichtete in einem interessanten und sehr lebhaften Vortrag über die aktuellen Vorhaben der gpa.
Im Anschluss fand die diesjährige Mitgliederversammlung statt, die traditionell mit den Berichten aus Vorstand und Verwaltungsrat startet.
Unser Vorstandsvorsitzender Matthias Warnecke informierte über neue Entwicklungen im Vorstand und die letzte Vorstandssitzung im Rahmen der Prüfertage in Bad Lauterberg. Thomas Streffing gab die aktuellsten Informationen aus dem Verwaltungsrat weiter, dessen letzte Sitzung ebenfalls in Bad Lauterberg stattgefunden hat.
Den Bericht über die Beiratsarbeit des letzten Jahres trug Sabine Sauer vor. Auch aus den Arbeitskreisen der Landesgruppe stellten die jeweiligen Leiterinnen oder Leiter einige neue und interessante Fakten vor und informierten über die jeweilige Arbeit.
In den sich anschließenden Wahlen wurde Stefan Gürtzgen, Leiter des RPA Stadt Goch, für den weiteren Zeitraum der Wahlperiode als Ko-Sprecher bestätigt und gewählt. Auch zwei Positionen im Verwaltungsrat mussten aufgrund des Ablaufs der Wahlperiode neu besetzt werden. Während sich Dirk Emmerich, Leiter des Fachbereichs Rechnungsprüfung bei der Stadt Aachen, erfolgreich zur Wiederwahl stellte, hieß es bei Thomas Streffing, Leiter des LWL-RPA, aufgrund der nahenden Pensionierung Abschied aus der Verwaltungsratsarbeit zu nehmen. Nachdem ihm Sabine Sauer herzlich für die geleistete Arbeit gedankt hatte, konnte Christine Kaiser, Leiterin des Beratungs- und Prüfungsamtes der Stadt Hilden, einstimmig zum neuen Mitglied gewählt werden.
Leider musste sich die Landesgruppe NRW außerdem von zwei langjährigen und sehr aktiven Beiratsmitgliedern, Dorotheé Steins-Hofer (Leiterin der Rechnungsprüfung der Städteregion Aachen) und Andreas Prinz (ehemaliger Leiter des RPA Rheda-Wiederbrück) verabschieden. Beide wurden ebenfalls mit einer kleinen Laudatio von Sabine Sauer zu ihrem Wirken gewürdigt. Als neues Beiratsmitglied konnte Dirk Hutmacher, zukünftiger Leiter der Rechnungsprüfung der Städteregion Aachen für die Arbeit im Beirat gewonnen und gewählt werden.
Nach der Mittagspause hatte der Beirat der Landesgruppe drei interessante Workshops zu aktuellen Themen organisiert, die großen Anklang fanden.
Die Teilnehmenden des Workshops „Prüfung von Fördermitteln“, geleitet durch Wido Esser (Leiter des RPA Stadt Bergheim), diskutierten kontrovers die Rolle der Rechnungsprüfungsämter im Kontext der Änderungen des § 75a GO NRW. Das Plenum war sich einig, dass eine effektive Prüfung nur unter Berücksichtigung des Vergabe- und Zuwendungsrechts erfolgen kann und dass es dringend weiterer Ausgestaltungen durch den Gesetzgeber bedarf.
Mit großem Interesse wurde der Mehrwert der Förderdatenbank hervorgehoben, die es ermöglicht, sich schnell und präzise einen Überblick über derzeit gewährte sowie abgelaufene Fördermaßnahmen zu verschaffen.
Anhand mehrerer Praxisbeispiele erörterte das Plenum geeignete Prüfhandlungen, insbesondere wie eine Zweckmäßigkeitsprüfung durch die Rechnungsprüfungsämter in Zeiten knapper personeller Ressourcen durchgeführt werden kann.
Abschließend wurde das Risiko von Erstattungsansprüchen seitens der Fördergeber diskutiert, ebenso wie die bilanzielle Abbildung dieser Risiken in Form von Rückstellungen in den kommunalen Jahresabschlüssen.
Im Rahmen des Workshops "Vergaberecht aktuell - Chancen & Herausforderungen", geleitet durch Patrick Kötter, wurde intensiv diskutiert, wie Kommunen mit den neuen Freiheiten des § 75a GO NRW in der Beschaffungspraxis umgehen sollen. Auch hier konnte die Landesgruppe einen besonderen Gast begrüßen – Frau Anne Wellmann, Hauptreferentin beim Städte- und Gemeindebund NRW für Gemeindewirtschaftsrecht, Energiewirtschaft, Konzessionsabgaben, Eigenbetriebe/kommunale Unternehmen, Vergabewesen und Sparkassen.
Gerade im anschließenden Dialog zeigte sich, dass die Rolle der örtlichen Rechnungsprüfung an Bedeutung gewinnt. Die zentrale Frage war, wie nach dem Wegfall der Soll-Vorgaben der UVgO und VOB/A künftig neue Prüfstandards entwickelt werden können.
Kern der Diskussion war zudem, ob interne Regelungen - etwa durch den Einsatz eines Vergabemanagementsystems oder durch die Festlegung von Schwellenwerten für Zuständigkeiten - per Dienstanweisung oder zwingend durch Satzung erfolgen müssen. Einigkeit bestand darin, dass einschneidende Maßnahmen stets der Satzung vorbehalten sind. Als Faustformel lässt sich festhalten: Wenn eine Kommune vergabeeinschränkende Maßnahmen lediglich durch eine Dienstanweisung erlässt, obwohl hierfür der Satzungsvorbehalt gilt, ist dieses Vorgehen rechtswidrig.
Die Landesgruppe NRW wird die Entwicklung weiterhin eng begleiten. Aktuell wird eine Checkliste für die Vergabeprüfung erarbeitet, welche die Vergabegrundsätze des § 75a GO NRW konkretisiert und den Prüfern und Prüferinnen einen praxisorientierten Leitfaden bieten soll. Darüber hinaus werden insbesondere die vom MHKBD angekündigten FAQs zur Abgrenzung zwischen Dienstanweisung und Satzungsvorbehalt weiterverfolgt werden.
Zu Beginn des IKS-Workshops wies Thomas Streffing zunächst auf die Entwicklung beim LWL hin. Er erläuterte, dass es keine zentrale Vorgabe zum Aufbau Interner Kontrollsysteme in der Verwaltung gebe. Vielmehr gehe jede Abteilung auf ihre Art und Weise vor. Deshalb habe das LWL-RPA entschieden, die Prüfung der Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems in jede Prüfung zu integrieren.
Zur Vorbereitung habe das LWL-RPA ein Skript erstellt, um ein einheitliches Vorgehen im LWL-RPA zu gewährleisten. Zentrales Element sei eine IKS-Schablone, die die nötige Orientierung auch in Gesprächen mit den geprüften Abteilungen ermögliche. Aktueller Stand beim LWL sei, dass IKS-Prüfungen akzeptiert bzw. sogar ausdrücklich erwünscht seien. Außerdem erhalte der Rechnungsprüfungsausschuss einmal pro Jahr eine Vorlage, in der die Wirksamkeit des IKS beim LWL dargestellt werde.
In der sich anschließenden lebhaften Diskussion zeigte sich, dass es in allen Verwaltungen bereits Varianten von Internen Kontrollsystemen wie Regelungen oder das 4-Augen-Prinzip gebe, dieses jedoch häufig nicht unter den Begriff IKS subsumiert werde. Deutlich wurde auch, dass sich die Rechnungsprüfungsämter teilweise mit IKS-Prüfungen beschäftigen. Unterschiedliche Auffassungen zeigten sich bei der Frage, inwieweit Rechnungsprüfungsämter Prozesse modellieren dürfen oder dies der Verwaltung zu überlassen hätten.
Fazit des Workshops war, dass das Thema IKS sowohl in der Verwaltung als auch in der Rechnungsprüfung in NRW sehr heterogen behandelt wird, gegenüber dem Stand von vor 10 Jahren jedoch deutliche Fortschritte zu verzeichnen sind.
Alle Teilnehmenden hatten die Gelegenheit einen zweiten Workshop zu besuchen, da diese im Anschluss an den ersten Durchgang noch einmal wiederholt worden sind.
Nach einem abschließenden Resümee zum Tag und einer kurzen Verabschiedung, vorgetragen durch Stefan Gürtzgen, traten alle ihren Heimweg an.
Im kommenden Newsletter wird die Landesgruppe nochmals über das Landesgruppentreffen, insbesondere die Auswertung der Feedbackbögen, berichten.
Im letzten Newsletter hatte die Landesgruppe bereits erwähnt, dass der IDR NRW mit einem Vertreter an der Erarbeitung der von den kommunalen Spitzenverbänden angekündigten Mustersatzung i. R. d. Einführung des neuen § 75a GO NRW mitarbeiten kann. Über den Sommer hinweg wurde die Mustersatzung erstellt und inzwischen auch über die Spitzenverbände veröffentlicht.