Landesarbeitskreise
Die "Technische Prüfung" war und ist ein fester Bestandteil der kommunalen Rechnungsprüfung. Die wesentlichen Tätigkeitsbereiche sind die Prüfung von Vergabevorgängen, die baubegleitende Prüfung, die Prüfung von Nachträgen, die Prüfung der Schlussrechnung.
Das Aufgabenfeld der technischen Prüfung wird sich zudem weiter vergrößern, "e-government", die Weiterentwicklung von spezifischen Fachverfahren, sowie die inflationär zunehmende Auslegung der Vergaberegeln durch Gerichte sind nur Beispiele hierfür. Nicht zuletzt wird auch das Neue Kommunale Finanzmanagement und die damit verbundene Einführung von integrierten Verfahren des Rechnungswesens, den Tätigkeitsbereich der "Technischen Prüfung" erweitern. Darüber hinaus gewinnt die beratende Begleitung der Fachämter in schwierigen Fragen zur frühzeitigen Fehlervermeidung in Zeiten knappster Kassen immer mehr an Bedeutung.
Die Technischen Prüferinnen und Prüfer sind unter dem Dach der Landesgruppe NRW in einem Arbeitskreis organisiert. So wird ein schneller und qualifizierter Austausch unter Spezialisten gerade auch aus kleineren Rechungsprüfungsämtern möglich und das "Einzelkämpfertum" überwunden.
Die Mitglieder des Arbeitskreises der Technischen Prüferinnen und Prüfer sind per Telefon, Fax und E-Mail miteinander vernetzt. Fragen und Antworten können schnell dem gesamten Kollegenkreis zugänglich gemacht werden. In der Regel erfolgen die Antworten ebenfalls zügig.
Regelmäßig im Frühjahr und im Herbst eines jeden Jahres werden ganztägige Arbeitstagungen veranstaltet. Neben Fachthemen, die in Kurzvorträgen durch Referenten oder aus dem eigenen Kollegenkreis besprochen werden, liegt der Schwerpunkt der Tagungen in einem intensiven Erfahrungsaustausch.
Darüber hinaus werden, je nach Bedarf, in speziellen Sondertagungen mit Hilfe kompetenter Referenten besondere Themen (z.B. Spezialfragen der HOAI, Nachtragsmanagement etc.) tiefergehend behandelt.
Der Arbeitskreis der Technischen Prüferinnen und Prüfer verfügt über einen Vorstand.
Ansprechpartner
Herr Zumstrull-Gaida
Kreis Lippe
Revision - technische Prüfung -
a.zumstrull-gaida@kreis-lippe.de
Aufgrund verschiedener Erfahrungsberichte unserer Mitglieder hat sich inzwischen auch ein Arbeitskreis Korruptionsprävention gegründet. Er will dem Erfahrungsaustausch dienen und seinen Mitgliedern, den Kolleginnen und Kollegen in der Landesgruppe NRW und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den örtlichen Verwaltungen Handlungsempfehlungen an die Hand geben.
Das letzte Treffen des AK fand am 07.04.2025 in Kerpen statt.
Ansprechpartner
Aleksandra Damerowsky
Stadt Kerpen
Der IDR Prüferarbeitskreis Infoma in der Landesgrupe NRW versteht sich als Instrument für den Austausch unter Prüfern, die mit dem Finanzbuchhaltungssystem Infoma arbeiten und prüfen. Insbesondere sollen hier Problem- und Fragestellungen im Zusammenhang mit Infoma thematisiert werden, die für unsere oder bei unserer prüferischen Arbeit von grundsätzlicher Natur sind. Wir versuchen, hierfür aus dem Arbeitskreis heraus Lösungsansätze zu entwickelt und zu erarbeitet. Sowohl die Entwicklung und Erarbeitung von dafür notwendigen oder zweckdienlichen Checklisten oder Arbeitshilfen als auch der Erfahrungsaustausch untereinander können Arbeitsziele sein.
Aber auch für individuelle Problem- und Fragestellungen nehmen wir uns Zeit oder ermöglichen den Austausch mit Kolleg: innen, die zur Problemlösung beitragen können. Aus dem Arbeitskreis heraus befasst sich eine Unterarbeitsgruppe mit dem Thema Massendatenanalysen mit Hilfe des Programms IDEA.
Der IDR Prüferarbeitskreis Infoma kann nur durch ihre Teilnahme und Unterstützung erfolgreich arbeiten.
Termine
Treffen des Landesarbeitskreises Infoma NRW 2025
28.10.2025 in Gelsenkirchen
weitere Informationen erhalten Sie in unserem Kurskalender und der Kursnummer 10329.
Ansprechpartner
Monika Kasig und Jörg Lehmberg
Leitfaden zur begleitenden IT-Prüfung
Ein Wunsch vieler IT-Prüfer:innen wird wahr. Die ersten Checklisten des „Leitfadens zur begleitenden IT-Prüfung im Rahmen der Einführung rechnungslegungsrelevanter Verfahren in NRW“ des Arbeitskreises „Prüfung der Informationstechnologie“ der IDR-Landesgruppe NRW wurden jetzt auf der IDR-Homepage online gestellt.
Im Frühjahr 2019 entstand die Idee, im Arbeitskreis „Prüfung der Informationstechnologie“ der IDR-Landesgruppe NRW Checklisten zu erarbeiten, um IT-Prüfer:innen in kommunalen Rechnungsprüfungsämtern bei der Prüfung neuer rechnungslegungsrelevanter Verfahren zu unterstützen. Die Umsetzung dieser Idee erforderte zwei Jahre und etliche Arbeitsstunden.
Der nun zum Download bereit gestellte Leitfaden besteht aus einem einführenden Text und den eigentlichen Checklisten.
Im Einführungstext werden u. a. grundlegende Informationen zur Zulassungsprüfung der gpaNRW gegeben und die Aufgaben der gpaNRW von der „Anwendungsprüfung“ (oder auch Implementierungsprüfung), die im Zuständigkeitsbereich der örtlichen Rechnungsprüfung liegt, abgegrenzt.
Die bisher erstellten Checklisten umfassen die Bereiche und sind mittels Link direkt hinterlegt:
- Verfahrensdokumentation
- Rollen und Berechtigungen (Stand 02/2022)
- Test und Freigabe (Stand 02/2022)
- Datenmigration (Stand 02/2022)
- Datenschutz
- Anwenderdokumentation (Stand 02/2022)
- Lizenzmanagement
Sie bieten mögliche Prüffragen und Informationen zu den Sollvorgaben, die sich auf jedes rechnungslegungsrelevante Fachverfahren anwenden lassen, unabhängig von den fachlichen Aufgaben, die mit dem jeweiligen Verfahren bearbeitet werden. Fachliche Aspekte z. B. für die Bereiche Haushaltsplanung oder Anlagenbuchhaltung sind nicht Gegenstand der bereitstellten Checklisten.
Jede Checkliste beginnt mit einer Kurzeinleitung („Worum geht es?), der Nennung der relevanten Rechtsgrundlagen und einer Einführung in die Prüfthematik. Daran schließt sich die eigentliche Checkliste in Tabellenform mit Nennung der Soll-Vorgaben bzw. Best-Practice-Empfehlungen, Prüffragen und ergänzenden Zusatzinformationen an. Hierbei werden relevante IT-spezifische Aspekte der beim Anwender implementierten Prozesse und IT-Systeme betrachtet.
So ist beispielsweise die Thematik der Zugangs- und Zugriffsberechtigungen für die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Verfahrens immens wichtig. Hier geht es darum, Vertraulichkeit und Integrität der Daten zu gewährleisten. Anforderungen hierzu finden sich in der KomHVO NRW, den GoBD sowie in den datenschutzrechtlichen Regelungen. Im Zuge der Zulassungsprüfung kann die gpaNRW lediglich prüfen, ob das Programm zur Zugriffskontrolle die Vergabe individueller beziehungsweise differenzierter Zugriffsrechte der Anwender beziehungsweise Anwenderinnen für die einzelnen Programmfunktionen und Aufgabenbereiche ermöglicht. Ob diese Möglichkeiten - wie erforderlich - im Zuge des Customizing auch ordnungsgemäß genutzt werden, kann im Rahmen der Zulassungsprüfung nicht geprüft werden. Hier ist die örtliche Rechnungsprüfung gefragt.
Gutachten zur Optimierung der Prüfung der Informationstechnologie der örtlichen Rechnungsprüfung
Ansprechpartner
Wladimir Goworkow - RPA Essen
Aktuelles aus der Landesgruppe
LG NRW NL 04/2025
Landesgruppentreffen NRW 2025 und aktuelle Aktivitäten der Landesgruppe
Das diesjährige Landesgruppentreffen des IDR NRW startete, anders als in den vergangenen Jahren, mit der Mitgliederversammlung. Als besondere Gäste konnte die Landesgruppe Herrn Michael Esken, den Präsidenten der gpaNRW, unseren IDR-Vorstandsvorsitzenden Herrn Matthias Warnecke und Frau Dr. Mira Stock als Vorstandsmitglied begrüßen.
Herr Esken trug in einem sehr lebendigen Vortrag zur gpaNRW und ihren Tätigkeiten vor.
Matthias Warnecke berichtete über Veränderungen im Vorstandsteam und die Strategietagung in Köln. Hier wurde überlegt, wie es in den nächsten Jahren im IDR weitergehen soll bzw. welche Ziele erreicht werden sollen.
Die Berichterstattung aus dem IDR-Verwaltungsrat übernahm Thomas Streffing. Wesentliche Punkte dabei waren die Gründung des Bundes-Arbeitskreises „Technische Prüfung“ und die laufende Überarbeitung der Satzung des IDR.
Natürlich gab es auch die traditionellen Berichte aus dem Beirat und den Arbeitskreisen der Landesgruppe, die weit überwiegend von den jeweiligen Leiterinnen und Leitern der Arbeitskreise vorgetragen wurden.
Im Anschluss daran standen aufgrund des Ausscheidens einiger bewährter Verwaltungsrats- und Beiratsmitglieder, die sich in den wohlverdienten Ruhestand verabschieden, Neuwahlen bzw. Wiederwahlen an.
Als neues Verwaltungsmitglied durften die Landesgruppensprecher Sabine Sauer und Stefan Gürtzgen nach einer kurzen Vorstellung und nach einstimmiger Wahl Christine Kaiser, Stadt Hilden, beglückwünschen. Dirk Emmerich, dessen Wahlperiode ablief, wurde ebenso einstimmig wiedergewählt.
Da Stefan Gürtzgen sich in der letztjährigen Mitgliederversammlung und der Wahl zunächst nur für ein Jahr als Landesgruppensprecher zur Verfügung gestellt hatte, musste auch er sich, nachdem er mitgeteilt hatte, die Arbeit gern fortsetzen zu wollen, der Wahl stellen. Auch er wurde einstimmig gewählt.
Daneben erhielt auch der Beirat tatkräftige Verstärkung durch die Wahl von Dirk Hutmacher, Städte-region Aachen.
Mit einer kleinen Laudatio und einer großen Tafel Merci wurden Thomas Streffing (Verwaltungsrat), Dorotheé Steins-Hofer (Beirat) und Andreas Prinz (Beirat) herzlich verabschiedet.
Nach einer Stärkung in der Mittagspause wurden im zweiten Teil des Landesgruppentreffens drei moderierte Workshops zu sehr interessanten und aktuellen Themen für alle Teilnehmenden angeboten:
Workshop 1, IKS, Impuls und Moderation Thomas Streffing, Leiter des LWL-Rechnungsprüfungsamtes,
Workshop 2, Vergaberecht aktuell, Impuls und Moderation Patrick Kötter, Prüfer im LWL-Rechnungsprüfungsamt,
Workshop 3, Prüfung von Fördermaßnahmen, Impuls und Moderation Wido Esser, Leiter RPA Bergheim.
Nach knapp einer Stunde intensiver Diskussionen und einem angeregten Austausch hatten die Teilnehmenden die Gelegenheit, an einem zweiten Workshop teilzunehmen, bevor das Landesgruppentreffen mit einer Zusammenfassung und einem kurzen Resümee von Stefan Gürtzgen beendet wurde.
Insbesondere die aktuellen Entwicklungen im Vergaberecht in NRW haben die Landesgruppe und den Beirat in den letzten Wochen und Monaten besonders beschäftigt.
Wie bereits auf der Internetseite mitgeteilt (https://www.idrd.de/news/newsletter-03/2025/mustersatzung-fuer-vergaben-in-nrw) konnte sich die Landesgruppe NRW an der Erarbeitung der Mustersatzung der kommunalen Spitzenverbände aktiv beteiligen.
Doch damit ist die Arbeit nicht beendet! Um unsere Mitglieder im Umgang mit der neuen Regelung des § 75a GO NRW zu unterstützen, wurden in einem kleinen Arbeitskreis eine Erläuterung und zwei Checklisten erarbeitet und veröffentlicht – eine Checkliste zur Prüfung von Vergaben bei Anwendung der zuvor genannten Mustersatzung und eine Checkliste für Vergabeprüfungen, in den Verwaltungen, die keine Satzung erlassen haben und sich ganz nach dem neuen § 75a GO NRW richten.
Daneben wurde als Entscheidungshilfe, ob mit oder ohne Satzung gearbeitet werden soll, eine Präsentation zur Verfügung gestellt.
Aktuell droht der Rechnungsprüfung in NRW Ungemach durch eine geplante gesetzliche Regelung – das Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036) Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/16303.
Der Gesetzentwurf enthält in § 11 Abs. 4 eine zwingend erforderliche Einbindung der örtlichen Rechnungsprüfung bei der Prüfung des Verwendungsnachweises. Auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in NRW hält diese Regelung für kritisch und merkt das deutlich in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf an. Eine Stellungnahme der Landesgruppe des IDR NRW ist in der Endabstimmung und wird ebenfalls an den Landtag übersandt werden.