Termine der Landesgruppe
Landesgruppentreffen Niedersachsen-Bremen Save the Date
| Termin: | 05.02.2026 |
| Ort: | folgt demnächst |
| Anmeldung: | folgt demnächst |
| Kosten: | folgt demnächst |
Die Digitalisierung stellt die Rechnungsprüfer vor neuen Herausforderungen und Chancen. In dieser Veranstaltung wollen wir gemeinsam aktuelle Entwicklungen, innovative Prüfmethoden und Ansätze diskutieren.
Es erwartet Sie ein spannendes Programm mit einem Fachvortrag und praxisnahen Einblicken. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit Kollegen auszutauschen und Impulse für Ihre Arbeit zu gewinnen.
Aktuelles aus der Landesgruppe
Newsletter 04/2025
Die Landesgruppe trifft sich das nächste Mal am 05. Februar 2026 in Hannover.
Auf der Tagesordnung stehen neben dem allgemeinen Austausch auch Wissensmanagement, Vergabewertgrenzen, RPA und Datenschutz sowie Tax Compliance mit einem Vortrag durch eine Fachreferentin.
Die Arbeitsgruppe „RPA-Handbuch“ in der IDR-Landesgruppe Niedersachsen hat sich formiert und ihre Arbeit aufgenommen. Unterarbeitsgruppen bearbeiten unterschiedliche Themen, die dann hinterher zu einem vollständigen Werk zusammengefügt werden. Ein erster interner Rohentwurf steht und geht nun in die Feinarbeit. Um alle selbst gesetzten Meilensteine zu erreichen, hat sich die Arbeitsgruppe einen straffen Zeitplan erstellt. Ziel ist es, einen auch mit dem Landesvorstand abgestimmten Gesamt-Entwurf im 4. Quartal 2026 zu veröffentlichen.
Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) für Niedersachsen wurden geändert.
Bislang war in Ziff. 6.2 der AnBestGK folgendes geregelt:
6.2 Unterhält der Zuwendungsempfängers eine eigene Prü-
fungseinrichtung, so ist von dieser der Verwendungs-
nachweis vorher zu prüfen und die Prüfung unter An-
gabe ihres Ergebnisses zu bescheinigen. Dies gilt nicht
bei einer Festbetragsfinanzierung.
Mit dem Rd.Erl. d.MF vom 19.11.2025 zu den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung wurde die Ziffer 6.2 gestrichen (s. S. 11).
Hier zur Information die aktuelle Wertgrenzenverordnung des Landes Niedersachsen:
https://www.verkuendung-niedersachsen.de/ndsgvbl/2025/37/
In diesem Zusammenhang ein interessanter Artikel aus dem Norden:
Im Februar 2024 hatte der Niedersächsische Landtag mit dem Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) Regelungen geschaffen, nach denen unter anderem Kommunen auf die Prüfung von Jahresabschlüssen bis einschließlich 2022 durch das örtlich zuständige RPA ersatzlos verzichten können. Grundlage war derzeit eine Umfrage aus dem Jahr 2021 zum Stand der Jahresabschlussarbeiten.
Jetzt hat das Niedersächsische Innenministerium die Ergebnisse einer Aktualisierung der Umfrage veröffentlicht. Im Ergebnis werden die Regelungen des NBKAG nicht verändert, obwohl weniger als 10% der an der Umfrage teilnehmenden Kommunen (56 von 871) den Jahresabschluss für 2023 fristgerecht aufgestellt haben. Festgestellt wird jedoch auch, dass immerhin knapp ein Drittel der Kommunen nicht auf die Prüfung des Jahresabschlusses verzichtet hat.