Die Digitalisierung stellt die Rechnungsprüfer vor neuen Herausforderungen und Chancen. In dieser Veranstaltung wollen wir gemeinsam aktuelle Entwicklungen, innovative Prüfmethoden und Ansätze diskutieren.
Es erwartet Sie ein spannendes Programm mit einem Fachvortrag und praxisnahen Einblicken. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit Kollegen auszutauschen und Impulse für Ihre Arbeit zu gewinnen.
Aktuelles aus der Landesgruppe
Newsletter 02/2026
Beabsichtigte Änderungen im niedersächsischen Vergaberecht
Das Land Niedersachsen will voraussichtlich noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge zum 01.07.2026 Änderungen im niedersächsischen Vergaberecht beschließen. Vor allem die erneute Anhebung verschiedener Wertgrenzen in der NWertVO folgt dabei dem bundesweiten Trend. Vorgesehen ist eine Grenze von 100.000 € für Direktaufträge, die sowohl im Baubereich als auch für Liefer- und Dienstleistungen gelten wird. Daneben sollen künftig Bauleistungen bis zur Höhe von 1 Mio. € als Freihändige Vergaben und Liefer- und Dienstleistungen bis zur Höhe des EU-Schwellenwertes als Verhandlungsvergaben durchgeführt werden können. Letztere Wertgrenzen gelten ebenfalls für die Verfahren der Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb, deren Durchführung damit zum Sonderfall werden dürfte.
Verdacht auf dolose Handlungen im Spannungsfeld beamtenrechtlicher Regelungen
Bedienstete in kommunalen Rechnungsprüfungsämtern (RPA) in Niedersachsen stehen vor einem rechtlichen Dilemma, wenn sie im Rahmen ihrer Prüfungen Verdacht auf dolose Handlungen (z. B. Betrug, Untreue) gegen Hauptverwaltungsbeamte (HVB) feststellen. Sie müssen abwägen zwischen Schadensabwendungspflicht (z. B. § 34 BeamtStG, § 241 BGB) und Schweigepflicht (z. B. § 37 BeamtStG, § 3 TVöD). Eine falsche Entscheidung kann Disziplinarverfahren, arbeitsrechtliche Konsequenzen oder sogar Strafverfolgung (z. B. nach §§ 203, 353b, 355 StGB) nach sich ziehen. Ein rechtssicherer Ausweg aus diesem Dilemma ist aktuell nicht vorhanden.
Herr Olaf Klostermann hat eine detaillierte Darstellung zur Verfügung gestellt. Diese können Sie hier lesen.