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Landesgruppe Sachsen

Aktuelles aus der Landesgruppe

Newsletter 02/2026

1. Stellungnahme der Landesgruppe Sachsen und der sächsischen Rechnungsprüfungsämter der Städte, Gemeinden und Landkreise zum Entwurf des Sächsischen Kommunalfreiheitsgesetzes

Der Entwurf des Sächsischen Kommunalfreiheitsgesetzes sieht vor, die Schwelle zur pflichtigen Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes (RPA) in Sachsen von bisher 20.000 auf 30.000 Einwohner anzuheben und damit die öffentliche Finanzkontrolle weiter zurückzudrängen. Wir - die Landesgruppe Sachsen des IDR sowie die Arbeitsgruppen der Rechnungsprüfungsamtsleitungen beim Sächsischen Städte- und Gemeindetag und beim Sächsischen Landkreistag - haben hierzu eine kritische Stellungnahme gegenüber dem Sächsischen Staatsministerium des Innern erarbeitet und diese auch dem Sächsischen Rechnungshof zur Kenntnis übersandt.

Die beabsichtigte Gesetzesänderung führt nach unserer Einschätzung zu einer strukturellen Schwächung der kommunalen Steuerungs- und Finanzkontrolle und ist abzulehnen. 

Zentrale Aufgaben der Steuerungsprüfung – etwa Organisation, Wirtschaftlichkeit, Vergaben und Beteiligungen – können nicht von Wirtschaftsprüfern übernommen werden. Damit entstünden in vielen Kommunen dauerhafte Kontrolllücken, da die überörtliche Prüfung diese Bereiche nur fakultativ abdeckt. Gleichzeitig erhöhen der ebenfalls mit dem Gesetzesentwurf in vielen Bereichen geplante Bürokratieabbau, Verzicht auf staatliche Detailsteuerung und Erleichterungen im Vergaberecht den Bedarf an interner Kontrolle – nicht umgekehrt.

Auch wir sehen Anlass, über die Zukunft der öffentlichen Finanzkontrolle zu sprechen und fordern, die Steuerungsprüfung verbindlich abzusichern und die Prüfungsaufgaben nach § 106 Abs. 2 SächsGemO als risikoorientierte Pflichtprüfung zu normieren. Als Alternativen zur Schwellenanhebung schlagen wir vor, die interkommunalen Strukturen auszubauen und wollen diesbezüglich mit dem zuständigen Ministerium ins Gespräch kommen.

Weitere Ausführungen und Hintergründe sowie die Stellungnahme sind nachzulesen auf der IDR Homepage https://www.idrd.de/unsere-arbeit/stellungnahmen/-handreichungen.

 

2. Veranstaltungen der Landesgruppe Sachsen

Am 24.06.2026 sind die Mitglieder der Landesgruppe Sachsen eingeladen, sich im Rahmen eines Workshops mit den Grundlagen und der Prüfung des Personalmanagements zu befassen. Als Dozent wird Herr Weseloh, stellvertretender Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der Landeshauptstadt Hannover durch den Workshop führen. 

Die Veranstaltung soll die Teilnehmenden in die Lage versetzen, die Verwaltung bei der Entwicklung einer strategischen Personalplanung kritisch und konstruktiv zu begleiten. Grundprinzipien des Personalmanagements sollen beleuchtet und ein erster Überblick zu den Themen digitale Transformation, Prozessanalyse und strategische Begleitung gegeben werden. Abgerundet wird das Ganze mit einzelnen Prüfbeispielen.

Ganz nebenbei haben die Teilnehmenden die Gelegenheit, die modernen Räumlichkeiten und die ganz besondere Atmosphäre im neuen Stadtforum Dresden zu entdecken.

Am 23.09.2026 soll zum Thema „Die Rolle der Rechnungsprüfung im digitalen Transformationsprozess“ das Landesgruppentreffen im VIP-Bereich des FCE Aue stattfinden. Wir freuen uns, dass der IDR-Vorstandvorsitzende Herr Matthias Warnecke seine Teilnahme angezeigt hat. Er wird sich als bekannter Experte auch fachlich einbringen.

 

3. IDR-Gruppentreffen Beteiligungsprüfung

Nach der inspirierenden Auftaktveranstaltung im Januar 2026 traf sich die IDR-Gruppe Beteiligungsprüfung am 16.04.2026 im RPA der Landeshauptstadt Dresden, um sich weiter rege zum Vorgehen bei Beteiligungsprüfungen auszutauschen und entsprechende Mustervorgaben zu erarbeiten. Die Gruppe freut sich, dabei durch ein neues Mitglied unterstützt zu werden.

Die Veranstaltung wurde durch die Amtsleiterin des RPA Dresden, Frau Wecker, eröffnet. Anschließend bündelte die Arbeitsgruppe ihre Ideen zum Thema Prüfungskonzeption als wichtiges Instrument der Betätigungs- und Unternehmensprüfung und vereinte diese mit den Vorgaben der relevanten IDR-Leitlinien (insbesondere 110 und 120). Dabei entstand der Entwurf einer Musterprüfungskonzeption, welcher beim nächsten Treffen weiterentwickelt werden soll. 

Abgerundet wurde das Treffen durch das gemeinsame Mittagessen im neuen Stadtforum in Dresden, in dem ca. 1.500 Beschäftigte der Stadtverwaltung eine moderne Arbeitswelt vorfinden.

Da sich die Gruppenmitglieder eine Zusammenarbeit in Präsenz wünschen, werden sie voraussichtlich am 10.09.2026 erneut in Dresden zusammenkommen, um die bisherige Arbeit gemeinsam fortzuführen.


Kommunale Finanzkontrolle in Sachsen sichern - IDR warnt vor Schwächung durch geplante Gesetzesänderung

Pressemitteilung und Stellungnahme

Juni 2026

Der Vorstand des Instituts der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e. V. (IDR) warnt vor erheblichen Risiken für die kommunale Finanzkontrollein Sachsen. 

Hintergrund ist der Entwurf eines Sächsischen Kommunalfreiheitsgesetzes, der unter anderem eine Anhebung der Einwohnergrenze für die verpflichtende Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes von 20.000 auf 30.000 Einwohner vorsieht.

Zentrale Rolle der Rechnungsprüfung für die kommunale Selbstverwaltung
„Die kommunale Rechnungsprüfung ist weit mehr als eine reine Abschlusskontrolle. Sie ist ein zentrales Instrument der Steuerung, Transparenz und Prävention“, betont der Vorstand des IDR. Eine funktionierende Finanzkontrolle sei unverzichtbare Voraussetzung für eine leistungsfähige und verantwortungsvolle kommunale Selbstverwaltung.

weiter lesen und zum Gutachten


Ansprechpartner

Kerstin Siegel
Rechnungsprüfung Erzgebirgskreis

Pascal Högel
Rechnungsprüfung Stadt Freiberg