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Organe des IDR

Oberstes Gremium des IDR ist der Rechnungsprüfertag. Er besteht aus den einzelnen Mitgliedern und ist zuständig für die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats, die Entgegennahme des Berichts des Vorstands und des Verwaltungsrats sowie über andere wichtige Fragen, die Entlastung des Verwaltungsrats, die Änderung der Satzung sowie die Auflösung des IDR.

In jedem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland bilden die ordentlichen Mitglieder je eine Landesgruppe. Die Landesgruppen vertreten die Interessen der Mitglieder ihres Bundeslandes, dienen dem gegenseitigen Informationsaustausch und wirken bei der Durchführung der Aufgaben des IDR unterstützend mit. Den Vertretern des Kirchenkreises wurde eine eigene Landesgruppe zugestanden. Dem Verwaltungsrat, der durch die Mitglieder der Landesgruppen gewählt wird, obliegt unter anderem die Aufgabe der Wahl und Abwahl des Vorstands, der Aufstellung von Richtlinien für das IDR, die Genehmigung des Wirtschaftsplans, sowie die Entlastung des Vorstands. Der Vorstand des Vereins wird für die Dauer von 5 Jahren vom Verwaltungsrat gewählt. Der Vorstand ist für alle Entscheidungen und Maßnahmen zuständig, die nicht nach unserer Satzung anderen Organen zugewiesen sind. Der Vorstand und der Verwaltungsrat führen den Verein. Im Folgenden möchten wir Ihnen mit einem Kurzprofil ermöglichen, die Personen kennenzulernen, welche sich für das IDR im Vorstand und Verwaltungsrat engagieren.

Vorstand

Verwaltungsrat

Landesgruppen

Geschäftsstelle

Rechnungsprüfertag ®

Satzung