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Landesgruppen

Aufgaben und Funktion

In jedem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland bilden die ordentlichen Mitglieder je eine Landesgruppe.

Die Landesgruppen vertreten die Interessen der Mitglieder ihres Bundeslandes, dienen dem gegenseitigen Informationsaustausch und wirken bei der Durchführung der Aufgaben des IDR unterstützend mit. Den Vertretern des Kirchenkreises wurde eine eigene Landesgruppe zugestanden.

Sie sind darüber hinaus Wahlkörper für die zu wählenden Mitglieder des Verwaltungsrates.
 

 Zu aktuellen Beiträgen, Veranstaltungen und den Vertretern der Landesgruppen


 

Aktuell existierende Landesgruppen

Baden-Württemberg
Bayern
Brandenburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen-Bremen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Landeskirchen