Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Landesgruppe Schleswig-Holstein

Aktuelles aus der Landesgruppe

Newsletter 04/2024

Der Landesgesetzgeber in Schleswig-Holstein beabsichtigt, die Gemeindeordnung zu ändern. Danach wird der § 102 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 6 GO dahingehend ergänzt werden, dass kleine und mittlere kommunale Unternehmen, welche ihre Rechnungslegung auf Grundlage des HGB wie große Unternehmen erstellen, von der Pflicht befreit werden sollen, ihren Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern.

In der entsprechenden Drucksache wird hierzu begründend ausgeführt:

„Wenngleich die Regelungen der CSRD grundsätzlich zu begrüßen sind, weil sie auch auf kommunaler Unternehmensebene einen signifikanten Beitrag zum Maßnahmenpaket gegen die Entwicklungen hinsichtlich des Klimawandels und zur Transformation Schleswig-Holsteins zu einem klimaneutralen Industrieland leisten können, könnten diese Regelungen kleine und mittlere Unternehmen überfordern oder nicht zielführend umgesetzt werden.“

Ansprechpartner

Rolf Jagemann
Rechnungsprüfung Stadt Wedel