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Landesgruppe Schleswig-Holstein

Aktuelles aus der Landesgruppe

Newsletter 02/2026

Fundtierunterbringung zwischen Tierschutz, Vergaberecht und Wirtschaftlichkeit

Die Unterbringung und Versorgung von Fundtieren gehört zu den Pflichtaufgaben der Kommunen in Schleswig-Holstein. Da eigene Kapazitäten häufig fehlen, bedienen sich die Kommunen in der Regel regionaler Tierheime, die überwiegend als eingetragene Vereine organisiert sind. Die Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen, die eine Aufnahme- und Versorgungspflicht der Tierheime gegen kommunale Kostenerstattung vorsehen.

In mehreren Regionen stehen diese Strukturen derzeit vor Herausforderungen. Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten und einer teilweise angespannten Finanzierungssituation kündigen einzelne Tierheime bestehende Verträge auf und bieten neue Vergütungsmodelle mit deutlich höheren Pauschalen an. Gleichzeitig werden dabei teilweise keine verbindlichen Abnahmeverpflichtungen oder Regelungen für den Fall von Leistungsstörungen vorgesehen.

Für die Kommunen entstehen dadurch komplexe Fragestellungen an der Schnittstelle von Haushalts-, Vergabe- und Tierschutzrecht. Einerseits sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten, andererseits muss die jederzeitige tierwohlgerechte Versorgung von Fundtieren sichergestellt werden. Zusätzliche Herausforderungen ergeben sich daraus, dass in einigen Regionen alternative Anbieter als verlässliche Vertragspartner zur Verfügung stehen.

Die Diskussion wird vielerorts von einer emotional geführten öffentlichen Debatte begleitet. Umso wichtiger ist eine sachgerechte Abwägung der rechtlichen, wirtschaftlichen und praktischen Aspekte, damit sowohl das Tierwohl als auch die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Mittel gewährleistet werden können.“

Das nächste Landesgruppentreffen wird in Lübeck stattfinden, der Termin wird noch veröffentlicht.

Ansprechpartner

Rolf Jagemann
Rechnungsprüfung Stadt Wedel