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Landesgruppe Baden-Württemberg

Aktuelles aus der Landesgruppe

Newsletter 04/2025

Gesetzgebungsverfahren / Erlasse

Novellierung Gemeindeprüfungsordnung (GemPrO) BW:
 
Wie bereits mitgeteilt, wird die letztmals im Jahr 2018  überarbeitete GemPrO novelliert. Hierzu hat das Innenministerium (IM) zur Auftaktsitzung der auf Ebene des IM gebildeten Arbeitsgruppe GemPrO die teilnehmenden kommunalen Spitzenverbände, (Städtetag, Landkreistag, Gemeindetag), sowie die Gemeindeprüfungsanstalt BW auf den 28. Januar 2026 eingeladen. Der Städtetag BW nimmt an dieser Arbeitsgruppe mit vier RPA-Leitungen, darunter zwei IDR-Mitglieder, teil. Auf Ebene eines vorbereitenden Arbeitskreises des Städtetages BW haben einige RPA-Leitungen unter maßgeblicher Beteiligung von Vertretern der IDR-Landesgruppe ( Stuttgart, Freiburg, Mannheim, Mosbach, Rheinfelden), in mehreren, intensiven und eng getakteten Sitzungen Vorschläge erarbeitet, die dem Innenministerium am 01. Dezember in Form eines begründeten Änderungsentwurfs in synoptischer Darstellung als Arbeitsgrundlage seitens des Städtetages zugeleitet wurde. Wir werden an dieser Stelle weiter berichten.
 
Erlass des Sozialministeriums zur Durchführung des UVG:
 
Wie bereits im letzten Newsletter berichtet, hat das    Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, veranlasst durch eine Prüfung des Landesrechnungshofes (die betroffenen Stadt- und Landkreise  buchen direkt in den Landeshaushalt),  im Wege eines „Erlasses zur haushaltsmäßigen Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG)“   unter den Ziffern 5 und 6 die betroffenen kommunalen und die Kreisrechnungsprüfungsämter  unvermittelt zur regelmäßigen, mehrfachen unterjährigen Prüfung der UVG Ein- und Auszahlungen angewiesen. Dies entspricht allerdings nicht einer unabhängigen und weisungsfreien, risikoorientierten Wahrnehmung der Prüfungsaufgaben entsprechend § 109 GemO BW. Auf Basis von Stellungnahme und erarbeiteter Vorschläge der Rechnungsprüfungsämter hat die gemeinsame Intervention des Landkreistages und des Städtetages  dazu geführt, dass das Sozialministerium die Ziffern 5 und 6 dieses Erlasses zunächst ausgesetzt hat und nun stattdessen den folgenden Passus in den Erlass aufnehmen wird:  „Die Rechnungsprüfungsämter bestätigen, dass die Buchungen der Unterhaltsvorschussstelle im Landes-SAP sowie die zugrundeliegenden Ausgaben und Einnahmen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in Stichproben und Schwerpunkten in angemessenen Zeitabständen geprüft werden. Bei der risikoorientierten Prüfungsplanung berücksichtigt die örtliche Rechnungsprüfung die Feststellungen des Landesrechnungshofs und die bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse sowie gegebenenfalls weitere Erkenntnisse (z.B. der Fachaufsicht). Die Bestätigung erfolgt schriftlich bis zum 30.Juni jeden Jahres gegenüber dem Sozialministerium über die zuständigen Regierungspräsidien“.
Damit konnten wir eine notwendige Klarstellung erreichen.
 
Zahlungssicherheit in der Bundesauftragsverwaltung, Viertes Kapitel SGB XII:
 
Eine im Jahr 2018 durchgeführte  Prüfung des Bundesrechnungshofes   hat ergeben, dass erhebliche Mängel im internen Kontrollsystem bei der Leistungsgewährung bestehen. Der Bund hat im Rahmen der Bundesaufsichtskonferenz im Jahr 2022 eine Bestandsaufnahme zum Thema Zahlungssicherheit bei  der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in jedem Bundesland durchzuführen. Im Januar 2023 hat das Sozialministerium BW alle 44 Träger und 8 Delegationskommunen mit einem Fragenkatalog angeschrieben. Im Ergebnis wurden die Kreise aufgefordert, die  Mängel im Benehmen mit den Rechnungsprüfungsämtern zu beheben und die Verbesserung interner Kontrollen u.a. durch das strikte Beachten des 4-Augen-Prinzips eingefordert. Es wurde dazu aufgefordert, Dienstanweisungen bis Ende Februar 2025 zu übersenden. Diese Frist wird nun verlängert werden. 
Diese Informationen erreichten im Gegensatz zu den Landkreisen,  die Stadtkreise in BW erst sehr spät. Wir versuchen jetzt, gemeinsam mit den Fachdienststellen Lösungen für eine Dienstanweisung , ggf. auf Basis eines Musters des Landkreistages umzusetzen und stehen auch hier in engem Kontakt mit dem Städtetag BW. Die strikte Forderung nach einem generellen, lückenlosen 4-Augen – Prinzip wird einige Städte in der aktuell sehr angespannten Situation vor personelle Herausforderungen stellen.
 
Landesgruppentreffen 2026
 
Im ersten Halbjahr 2026 wird das IDR-Landesgruppentreffen BW stattfinden, bei dem auch die Neuwahlen zum Landesvorstand anstehen. Der Landesvorstand besteht derzeit aus dem Landesgruppensprechenden und zwei Stellvertretenden, die aufgrund der Mitgliederzahl (aktuell zählt der Landesverband Baden-Württemberg 62 Mitglieder) mit der maximalen Anzahl von drei Sitzen auch im Verwaltungsrat des IDR vertreten sind. Der Landesgruppensprecher scheidet auf Grund seiner Zurruhesetzung im Jahr 2026 aus, die Stellvertretenden haben sich bereit erklärt, erneut zur Verfügung zu stehen. Wir beabsichtigen, bei diesem Landesgruppentreffen auch einen  Beirat für die Landesgruppe zu gründen. Wer also Interesse und Motivation an einer Tätigkeit als Landesgruppensprecher oder an einer Mitwirkung im Beirat hat, sollte dieses Interesse im Wege einer E-Mail an den Landesgruppensprecher (matthias.schuermeier@mannheim.de) bis zum 20. Februar 2026 bekunden, und auch mitteilen, ob die Bewerbung für die Position des Landesgruppensprechenden/Vertretenden oder den Beirat oder auch für alles gelten soll. Dies trägt erheblich zur besseren Vorbereitung der dann in Präsenz stattfindenden Wahlen bei.
Der genaue Termin und der Tagungsort wird noch mitgeteilt.

Ansprechpartner

Matthias Schürmeier
Leiter der Rechnungsprüfung Stadt Mannheim

Peter Glinder
Rechnungsprüfung Landeshauptstadt Stuttgart

Andrea Lepsch
Rechnungsprüfung Stadt Rottweil