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News der Landesgruppe

LG Baden-Württemberg NL 02/2025

Aufgrund starker Nachfrage im Vorjahr hat die Landesgruppe wieder einen Workshop zur Prüfung von Baumaßnahmen organisiert, der am 16. Juli in Stuttgart stattfinden wird. 
In Baden-Württemberg ist eine Überarbeitung der Gemeindeprüfungsordnung geplant, wofür unter Leitung des Innenministeriums eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden soll. Neben Vertretern der kommunalen Landesverbände und der Gemeindeprüfungsanstalt werden auch Vertreter der Rechnungsprüfungsämter in der Arbeitsgruppe vertreten sein. 

 


LG Baden-Württemberg NL 01/2025

Am 05.02.2025 wurde das Landesgruppentreffen Baden Württemberg  im RPA Stuttgart mit einem Grußwort unseres neuen Vorstandsvorsitzenden, Matthias Warnecke, eingeleitet. Vor 15 anwesenden Mitgliedern hielt Herr Warnecke aus Anlass des 18jährigen Bestehens des IDR ein  Impulsreferat zum Thema  „Volljährig – aber auch erwachsen? Chancen und Herausforderungen für das IDR“.
Auf der Tagesordnung standen auch die Rückmeldungen zu den seitens der Mitglieder gewünschten Praxisworkshops und der Umsetzungsstand bzw. die aktuellen Planungen hierzu. Intensiv diskutiert wurden u.a. die Themen Künstliche Intelligenz und der Umgang damit bei den Gemeinden, das Thema Bauprüfung sowie die in vielen Baden-Württembergischen Gemeinden anstehende Haushaltskonsolidierung.  
Zum Abschluss der Veranstaltung wurde gemeinsam der Stuttgarter Fernsehturm besucht (s. Gruppenbild). Das Protokoll folgt in Kürze.

Veranstaltungen:

Am 06.02.2025 fand der ausgebuchte Workshop „Digitalisierung in der Prüfung“ in Stuttgart statt, wobei es rund um Ziele und Möglichkeiten von  „Big Data Analytics“ und damit verbundene Fragestellungen ging. Vom 19.02. bis 20.02. fand der ebenfalls ausgebuchte Workshop „Prüfung von Baumaßnahmen“ statt. Für beide Veranstaltungen versuchen wir, noch in diesem Jahr Wiederholungstermine zu finden.In Planung sind für den sehr nachgefragten Bereich  der Bauprüfung weitere Workshops zu den Themen Tiefbau - VOB C;  HOAI; Prüfung von Nachträgen; Betrachtung von Lebenszykluskosten etc..

Aktuelle Gesetzesvorhaben:

Wie der Städtetag Baden-Württemberg verlauten ließ, ist eine Novellierung der Gemeindeprüfungsordnung in Planung.
Die Vorarbeiten hierzu (Arbeitsgruppenbildung etc.) werden im 2. Quartal 2025 beginnen. Wir werden versuchen, Vertreter/Vertreterinnen der Landesgruppe zu entsenden.


LG Baden-Württemberg NL 04/2024

Termine:

Landesgruppentag am 05. Februar 2025 in Stuttgart mit Impulsreferat zum Thema „Prüfen mit IT“ seitens unseres neuen Vorstandsvorsitzenden, Herrn Warnecke und anschließendem Erfahrungsaustausch, konkretisierte Einladung folgt an die Landesgruppenmitglieder direkt;

Praxisworkshops im Februar:

  • „Digitalisierung in der Prüfung (Prüfen mit IT / KI)“ am 06. Februar 2025 in Stuttgart - Anmeldung in Kürze auf der IDR-Homepage über den IDR-Kurskalender möglich -
  • „Die Prüfung von Baumaßnahmen durch das Rechnungsprüfungsamt“ (u.a. Rechtsgrundlagen, Organisation der Prüfung von Baumaßnahmen, Bauabrechnungen, Behandlung von Nachträgen, Fragen zur HOAI,  etc.)  am 19.02. und 20.02.2025 in Stuttgart,  - Anmeldung in Kürze auf der IDR-Homepage über den IDR-Kurskalender möglich -.

 

Aktuelles:

Haushaltsrecht in Baden-Württemberg: Erweiterter Beteiligungsbericht ersetzt Gesamtabschluss -  Prüfungspflicht für örtliche und überörtliche Prüfung.  

Mit dem Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Vorschriften vom 06.11.2024 haben Gemeinden erstmalig für das Haushaltsjahr 2025 die Gesamtvermögens- Gesamtertrags- und Gesamtfinanzlage darzustellen, indem sie ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse ihrer ausgegliederten Aufgabenträger (im wesentlichen Eigenbetriebe, Kommunalanstalt, privatrechtliche Beteiligungen) zusammenführt, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Gesamtbild zu vermitteln (Erweiterter Beteiligungsbericht; § 95a GemO). Ausgenommen von dieser Pflicht sind Gemeinden mit (relativ kleinem) Beteiligungsbesitz, deren zusammengefasste Bilanzsummen die in § 95a Abs. 2 genannten Werte nicht übersteigen.

Ein wesentlicher Unterschied zum bisher im Haushaltsrecht vorgesehenen Gesamtabschluss besteht darin, dass die Zusammenführung der einzelnen Jahresabschlüsse beim Erweiterten Beteiligungsbericht losgelöst von den Vorschriften zur Konzernrechnungslegung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) erfolgt und die Vollkonsolidierung durch eine quotierte Zurechnung ersetzt wird. Der Erweiterte Beteiligungsbericht wurde durch Vereinfachungen und Modifizierungen aus dem Gesamtabschluss entwickelt, da sich der Gesamtabschluss in der kommunalen Praxis in Baden-Württemberg nicht durchsetzen konnte.

Im Weiteren umfasst die Gesetzesnovellierung, dass - neben der bisherigen Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde - künftig auch der Erweiterte Beteiligungsbericht (vor der Feststellung durch den Gemeinderat) unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Prüfungder Eigenbetriebe (§ 111 GemO) und vorhandener Jahresabschlussprüfungen (sonstiger Beteiligungen) von der örtlichen Prüfung daraufhin zu prüfen ist, ob dieser nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften auf- und festgestellt worden ist (§ 110 Abs. 1 Satz 2 GemO).

Analog zum Verfahren beim Jahresabschluss der Gemeinde ist dem Bürgermeister ebenso über den Erweiterten Beteiligungsbericht ein Bericht über das Prüfungsergebnis vorzulegen. Dieser veranlasst die Aufklärung von Beanstandungen. Das Rechnungsprüfungsamt fasst seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammen, der dem Gemeinderat vorzulegen ist (§ 110 Abs. 2 GemO). Weitere regulative Anforderungen zur Aufstellung bzw. Konsolidierung des Erweiterten Beteiligungsberichts finden sich in den ebenfalls zur Novellierung anstehenden §§ 56, 57 der Gemeindehaushaltsverordnung (ein Leitfaden soll noch von einer Arbeitsgruppe auf Landesebene erarbeitet werden), welche den Umfang des Erweiterten Beteiligungsbericht dahingehend konkretisieren, welche Beteiligungen aufzunehmen sind, wie Verflechtungen zu bereinigen sind, welche Kennzahlen zu ermitteln sind und was in welchem Umfang zu erläutern ist. Der „Erweiterte Beteiligungsbericht“ wurde auch in den Prüfungskatalog der turnusmäßig stattfindenden überörtlichen Prüfung aufgenommen. Zudem wurde das Prüfungsintervall der überörtlichen Prüfung von bisher vier auf künftig fünf Jahre heraufgesetzt. (§ 114 GemO).


LG Baden-Württemberg NL 03/2023

am 21.06.2023 fand in Mannheim der Praxistag der Landesgruppe Baden-Württemberg statt, der durch unseren IDR Vorstandsvorsitzenden, Hans-Dieter-Wieden, eröffnet wurde.

Der Landesgruppensprecher informierte eingangs über wesentliche Punkte der gemeinsamen Verwaltungsrats- und Vorstandssitzung des IDR in Bad Lauterberg am 12.06.2023:

-     die eingeführte neue Software „EasyVerein“;

-     den aktuell stattfindenden 4-moduligen Qualifizierungslehrgang für Führungskräfte bzw. Leitungen in der Rechnungsprüfung wo bereits ein zweiter Lehrgang Vorbereitung, der am 15. Und 16. November 2023 beginnen wird, vorbereitet wird;

-     das an die Mitglieder versendete QM-Handbuch, wozu Rückmeldungen an den Landes-gruppenvorstand erbeten wurden

-     die Gründung der Projektgruppe „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ auf Bundesebene deren Aufgabe es ist, eine IDR – Leitlinie für die Prüfung der Nachhaltigkeitsbericht-erstattung zu erarbeiten.

-     den Entwurf des IDR Leitfadens 500 „Einrichtung und Prüfung eines kommunalen CMS“ zu dem es künftig auch Fortbildungen geben wird.

-     die Gründung des AK „Sozialprüfung“ unter der Leitung des Kollegen Großmann von der Landeshauptstadt Stuttgart.

Im Anschluss hielt der Kollege Harald Gmür von der LHS Stuttgart unter reger Beteiligung und Nachfragen der Teilnehmer einen Vortrag zum Umgang und zu den Erfahrungen der Landeshauptstadt Stuttgart mit Preisanpassungsbegehren von Auftragnehmern –

Der letzte fachliche Tagesordnungspunkt wurde von Kollegen Michael Haas vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Mannheim bestritten, der sich mit dem neuen Eigen-betriebsrecht in Baden-Württemberg befasste und die bisherigen Rechtsgrundlagen den Neuregelungen gegenüberstellte.

Nach Abschluss des fachlichen Teils fand für die Teilnehmenden eine Führung über das Ausstellungsgelände Spinelli der Bundesgartenschau 2023 (BUGA 23) das dem Schwerpunkt Nachhaltigkeit / Klimaschutz gewidmet ist, statt.

Die IDR Landesgruppe Baden-Württemberg erfreut sich weiteren Zuwachses, so sind jüngst die Städte Freiburg und Heilbronn unserem Berufsverband beigetreten und es gibt weitere Interessenten, über deren Beitritte wir in einem der nächsten Newsletter berichten werden. Unsere Landesgruppe zählt mittlerweile, trotz individueller, ruhestandsbedingter Austritte, mehr als 50 Mitglieder, welche den Nutzen und die Möglichkeiten eines starken Berufsverbandes erkannt haben.