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News der Landesgruppe

Newsletter 04/2025

Gesetzgebungsverfahren / Erlasse

Novellierung Gemeindeprüfungsordnung (GemPrO) BW:
 
Wie bereits mitgeteilt, wird die letztmals im Jahr 2018  überarbeitete GemPrO novelliert. Hierzu hat das Innenministerium (IM) zur Auftaktsitzung der auf Ebene des IM gebildeten Arbeitsgruppe GemPrO die teilnehmenden kommunalen Spitzenverbände, (Städtetag, Landkreistag, Gemeindetag), sowie die Gemeindeprüfungsanstalt BW auf den 28. Januar 2026 eingeladen. Der Städtetag BW nimmt an dieser Arbeitsgruppe mit vier RPA-Leitungen, darunter zwei IDR-Mitglieder, teil. Auf Ebene eines vorbereitenden Arbeitskreises des Städtetages BW haben einige RPA-Leitungen unter maßgeblicher Beteiligung von Vertretern der IDR-Landesgruppe ( Stuttgart, Freiburg, Mannheim, Mosbach, Rheinfelden), in mehreren, intensiven und eng getakteten Sitzungen Vorschläge erarbeitet, die dem Innenministerium am 01. Dezember in Form eines begründeten Änderungsentwurfs in synoptischer Darstellung als Arbeitsgrundlage seitens des Städtetages zugeleitet wurde. Wir werden an dieser Stelle weiter berichten.
 
Erlass des Sozialministeriums zur Durchführung des UVG:
 
Wie bereits im letzten Newsletter berichtet, hat das    Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, veranlasst durch eine Prüfung des Landesrechnungshofes (die betroffenen Stadt- und Landkreise  buchen direkt in den Landeshaushalt),  im Wege eines „Erlasses zur haushaltsmäßigen Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG)“   unter den Ziffern 5 und 6 die betroffenen kommunalen und die Kreisrechnungsprüfungsämter  unvermittelt zur regelmäßigen, mehrfachen unterjährigen Prüfung der UVG Ein- und Auszahlungen angewiesen. Dies entspricht allerdings nicht einer unabhängigen und weisungsfreien, risikoorientierten Wahrnehmung der Prüfungsaufgaben entsprechend § 109 GemO BW. Auf Basis von Stellungnahme und erarbeiteter Vorschläge der Rechnungsprüfungsämter hat die gemeinsame Intervention des Landkreistages und des Städtetages  dazu geführt, dass das Sozialministerium die Ziffern 5 und 6 dieses Erlasses zunächst ausgesetzt hat und nun stattdessen den folgenden Passus in den Erlass aufnehmen wird:  „Die Rechnungsprüfungsämter bestätigen, dass die Buchungen der Unterhaltsvorschussstelle im Landes-SAP sowie die zugrundeliegenden Ausgaben und Einnahmen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in Stichproben und Schwerpunkten in angemessenen Zeitabständen geprüft werden. Bei der risikoorientierten Prüfungsplanung berücksichtigt die örtliche Rechnungsprüfung die Feststellungen des Landesrechnungshofs und die bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse sowie gegebenenfalls weitere Erkenntnisse (z.B. der Fachaufsicht). Die Bestätigung erfolgt schriftlich bis zum 30.Juni jeden Jahres gegenüber dem Sozialministerium über die zuständigen Regierungspräsidien“.
Damit konnten wir eine notwendige Klarstellung erreichen.
 
Zahlungssicherheit in der Bundesauftragsverwaltung, Viertes Kapitel SGB XII:
 
Eine im Jahr 2018 durchgeführte  Prüfung des Bundesrechnungshofes   hat ergeben, dass erhebliche Mängel im internen Kontrollsystem bei der Leistungsgewährung bestehen. Der Bund hat im Rahmen der Bundesaufsichtskonferenz im Jahr 2022 eine Bestandsaufnahme zum Thema Zahlungssicherheit bei  der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in jedem Bundesland durchzuführen. Im Januar 2023 hat das Sozialministerium BW alle 44 Träger und 8 Delegationskommunen mit einem Fragenkatalog angeschrieben. Im Ergebnis wurden die Kreise aufgefordert, die  Mängel im Benehmen mit den Rechnungsprüfungsämtern zu beheben und die Verbesserung interner Kontrollen u.a. durch das strikte Beachten des 4-Augen-Prinzips eingefordert. Es wurde dazu aufgefordert, Dienstanweisungen bis Ende Februar 2025 zu übersenden. Diese Frist wird nun verlängert werden. 
Diese Informationen erreichten im Gegensatz zu den Landkreisen,  die Stadtkreise in BW erst sehr spät. Wir versuchen jetzt, gemeinsam mit den Fachdienststellen Lösungen für eine Dienstanweisung , ggf. auf Basis eines Musters des Landkreistages umzusetzen und stehen auch hier in engem Kontakt mit dem Städtetag BW. Die strikte Forderung nach einem generellen, lückenlosen 4-Augen – Prinzip wird einige Städte in der aktuell sehr angespannten Situation vor personelle Herausforderungen stellen.
 
Landesgruppentreffen 2026
 
Im ersten Halbjahr 2026 wird das IDR-Landesgruppentreffen BW stattfinden, bei dem auch die Neuwahlen zum Landesvorstand anstehen. Der Landesvorstand besteht derzeit aus dem Landesgruppensprechenden und zwei Stellvertretenden, die aufgrund der Mitgliederzahl (aktuell zählt der Landesverband Baden-Württemberg 62 Mitglieder) mit der maximalen Anzahl von drei Sitzen auch im Verwaltungsrat des IDR vertreten sind. Der Landesgruppensprecher scheidet auf Grund seiner Zurruhesetzung im Jahr 2026 aus, die Stellvertretenden haben sich bereit erklärt, erneut zur Verfügung zu stehen. Wir beabsichtigen, bei diesem Landesgruppentreffen auch einen  Beirat für die Landesgruppe zu gründen. Wer also Interesse und Motivation an einer Tätigkeit als Landesgruppensprecher oder an einer Mitwirkung im Beirat hat, sollte dieses Interesse im Wege einer E-Mail an den Landesgruppensprecher (matthias.schuermeier@mannheim.de) bis zum 20. Februar 2026 bekunden, und auch mitteilen, ob die Bewerbung für die Position des Landesgruppensprechenden/Vertretenden oder den Beirat oder auch für alles gelten soll. Dies trägt erheblich zur besseren Vorbereitung der dann in Präsenz stattfindenden Wahlen bei.
Der genaue Termin und der Tagungsort wird noch mitgeteilt.


LG Baden-Württemberg NL 03/2025

  • Das Ministerium des Inneren, für Digitales und Kommunen Baden-Württemberg hat angekündigt, die letztmals im Jahr 2018  überarbeitete Gemeindeprüfungsordnung BW  ab Herbst/Winter 2025 einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen. Hieran werden die Kommunalen Spitzenverbände, u.a. der der Städtetag BW im Rahmen eines Arbeitskreises beteiligt. Der Städtetag wird mit mindestens zwei Vertretern kommunaler Rechnungsprüfungsämter, darunter auch ein Vertreter aus unserer IDR Landesgruppe, in diesen Arbeitskreis eintreten. Gleichzeitig wird auf Ebene des Städtetages BW ein Unterarbeitskreis gebildet, der die  vorbereitenden Arbeiten für die Vertretung im Arbeitskreis vornimmt. In diesem Unterarbeitskreis sind mehrere Mitglieder des IDR, darunter der Landesgruppensprecher, vertreten. Der Unterarbeitskreis hat seine Tätigkeit im August aufgenommen.  Über den Fortgang der Novellierung werden wir an dieser Stelle berichten.

     

  • Im April 2025 hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, veranlasst durch eine Prüfung des Landesrechnungshofes,  im Wege eines „Erlasses zur haushaltsmäßigen Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG)“   unter den Ziffern 5 und 6 die kommunalen und die Kreisrechnungsprüfungsämter  unvermittelt zur Prüfung angewiesen.  Zum 30.06. jeden Jahres, erstmals zum 30.06.2025, sei zu prüfen, ob die im Landes-SAP verbuchten Einnahmen und Ausgaben der vorangegangenen 12 Monate dem Bundes- und Landesanteil den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben, wie sie sich aus den Fachverfahren ergeben, entsprechen.  Des Weiteren sollte der Abgleich der Einnahmen und Ausgaben durch die RPÄ  monatsweise erfolgen.  Die RPÄ sollten die Übereinstimmung der sich aus dem Fachverfahren ergebenden Einnahmen und Ausgaben mit den mit dem Land abgerechneten Einnahmen und Ausgaben bestätigen.
    Dieser Teil des Erlasses wurde sowohl  seitens der betroffenen Kreisrechnungsprüfungsämter als auch der kommunalen Rechnungsprüfungsämter als sehr kritisch angesehen und  als Eingriff in die gesetzlich verbürgte Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Rechnungsprüfungsämter gewertet. Der IDR-Landesgruppensprecher hat den Städtetag BW eingeschaltet, sowie die Leiter der Kreisrechnungsprüfungsämter den Landkreistag BW mobilisiert haben. In  einem konstruktiven Gespräch am 7. Juli 2025 zwischen dem Landkreistag, dem Städtetag, vier Vertretern der RPÄ  und dem Sozialministerium konnte dahingehend eine Einigung erzielt werden, dass die Rechnungsprüfungsämter die Prüfungen wie in den Ziffern 5 und 6 vorgesehen, nicht vorzunehmen haben. Der Erlass  wurde diesbezüglich vorerst ausgesetzt. Gleichwohl wird in einem fachlichen Austausch bis voraussichtlich Anfang Oktober 2025 geklärt werden, in welcher Form unter Beachtung der Bestimmungen der GemO nach Abstimmung mit den Rechnungsprüfungsämtern dafür Sorge getragen werden kann, dass Fehler bei den Abrechnungen der UVG-Zahlungen künftig vermieden werden können. Daran arbeiten wir derzeit intensiv, wir werden im  nächsten Newsletter über das Ergebnis berichten.

     

  • Der IDR Bundesarbeitskreis Technische Prüfung wird im frühen ersten Quartal 2026 seine Arbeit unter der Leitung der Kollegin Nicole Geiger von der Landeshauptstadt Stuttgart in einer Auftaktsitzung in Stuttgart aufnehmen. Wir danken den Teilnehmern für Ihr Interesse und Ihre Teilnahmebereitschaft  und wünschen dem AK viel Erfolg.
  • Im ersten Halbjahr 2025 wird der IDR-Landesgruppentag, bei dem u.a. die Neuwahl des/der Landesgruppensprechenden vorzunehmen ist, stattfinden. Termin und Ort wird noch festgelegt und mitgeteilt, wir hoffen auf eine rege Beteiligung.

 


LG Baden-Württemberg NL 02/2025

Aufgrund starker Nachfrage im Vorjahr hat die Landesgruppe wieder einen Workshop zur Prüfung von Baumaßnahmen organisiert, der am 16. Juli in Stuttgart stattfinden wird. 
In Baden-Württemberg ist eine Überarbeitung der Gemeindeprüfungsordnung geplant, wofür unter Leitung des Innenministeriums eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden soll. Neben Vertretern der kommunalen Landesverbände und der Gemeindeprüfungsanstalt werden auch Vertreter der Rechnungsprüfungsämter in der Arbeitsgruppe vertreten sein. 

 


LG Baden-Württemberg NL 01/2025

Am 05.02.2025 wurde das Landesgruppentreffen Baden Württemberg  im RPA Stuttgart mit einem Grußwort unseres neuen Vorstandsvorsitzenden, Matthias Warnecke, eingeleitet. Vor 15 anwesenden Mitgliedern hielt Herr Warnecke aus Anlass des 18jährigen Bestehens des IDR ein  Impulsreferat zum Thema  „Volljährig – aber auch erwachsen? Chancen und Herausforderungen für das IDR“.
Auf der Tagesordnung standen auch die Rückmeldungen zu den seitens der Mitglieder gewünschten Praxisworkshops und der Umsetzungsstand bzw. die aktuellen Planungen hierzu. Intensiv diskutiert wurden u.a. die Themen Künstliche Intelligenz und der Umgang damit bei den Gemeinden, das Thema Bauprüfung sowie die in vielen Baden-Württembergischen Gemeinden anstehende Haushaltskonsolidierung.  
Zum Abschluss der Veranstaltung wurde gemeinsam der Stuttgarter Fernsehturm besucht (s. Gruppenbild). Das Protokoll folgt in Kürze.

Veranstaltungen:

Am 06.02.2025 fand der ausgebuchte Workshop „Digitalisierung in der Prüfung“ in Stuttgart statt, wobei es rund um Ziele und Möglichkeiten von  „Big Data Analytics“ und damit verbundene Fragestellungen ging. Vom 19.02. bis 20.02. fand der ebenfalls ausgebuchte Workshop „Prüfung von Baumaßnahmen“ statt. Für beide Veranstaltungen versuchen wir, noch in diesem Jahr Wiederholungstermine zu finden.In Planung sind für den sehr nachgefragten Bereich  der Bauprüfung weitere Workshops zu den Themen Tiefbau - VOB C;  HOAI; Prüfung von Nachträgen; Betrachtung von Lebenszykluskosten etc..

Aktuelle Gesetzesvorhaben:

Wie der Städtetag Baden-Württemberg verlauten ließ, ist eine Novellierung der Gemeindeprüfungsordnung in Planung.
Die Vorarbeiten hierzu (Arbeitsgruppenbildung etc.) werden im 2. Quartal 2025 beginnen. Wir werden versuchen, Vertreter/Vertreterinnen der Landesgruppe zu entsenden.


LG Baden-Württemberg NL 04/2024

Termine:

Landesgruppentag am 05. Februar 2025 in Stuttgart mit Impulsreferat zum Thema „Prüfen mit IT“ seitens unseres neuen Vorstandsvorsitzenden, Herrn Warnecke und anschließendem Erfahrungsaustausch, konkretisierte Einladung folgt an die Landesgruppenmitglieder direkt;

Praxisworkshops im Februar:

  • „Digitalisierung in der Prüfung (Prüfen mit IT / KI)“ am 06. Februar 2025 in Stuttgart - Anmeldung in Kürze auf der IDR-Homepage über den IDR-Kurskalender möglich -
  • „Die Prüfung von Baumaßnahmen durch das Rechnungsprüfungsamt“ (u.a. Rechtsgrundlagen, Organisation der Prüfung von Baumaßnahmen, Bauabrechnungen, Behandlung von Nachträgen, Fragen zur HOAI,  etc.)  am 19.02. und 20.02.2025 in Stuttgart,  - Anmeldung in Kürze auf der IDR-Homepage über den IDR-Kurskalender möglich -.

 

Aktuelles:

Haushaltsrecht in Baden-Württemberg: Erweiterter Beteiligungsbericht ersetzt Gesamtabschluss -  Prüfungspflicht für örtliche und überörtliche Prüfung.  

Mit dem Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Vorschriften vom 06.11.2024 haben Gemeinden erstmalig für das Haushaltsjahr 2025 die Gesamtvermögens- Gesamtertrags- und Gesamtfinanzlage darzustellen, indem sie ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse ihrer ausgegliederten Aufgabenträger (im wesentlichen Eigenbetriebe, Kommunalanstalt, privatrechtliche Beteiligungen) zusammenführt, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Gesamtbild zu vermitteln (Erweiterter Beteiligungsbericht; § 95a GemO). Ausgenommen von dieser Pflicht sind Gemeinden mit (relativ kleinem) Beteiligungsbesitz, deren zusammengefasste Bilanzsummen die in § 95a Abs. 2 genannten Werte nicht übersteigen.

Ein wesentlicher Unterschied zum bisher im Haushaltsrecht vorgesehenen Gesamtabschluss besteht darin, dass die Zusammenführung der einzelnen Jahresabschlüsse beim Erweiterten Beteiligungsbericht losgelöst von den Vorschriften zur Konzernrechnungslegung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) erfolgt und die Vollkonsolidierung durch eine quotierte Zurechnung ersetzt wird. Der Erweiterte Beteiligungsbericht wurde durch Vereinfachungen und Modifizierungen aus dem Gesamtabschluss entwickelt, da sich der Gesamtabschluss in der kommunalen Praxis in Baden-Württemberg nicht durchsetzen konnte.

Im Weiteren umfasst die Gesetzesnovellierung, dass - neben der bisherigen Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde - künftig auch der Erweiterte Beteiligungsbericht (vor der Feststellung durch den Gemeinderat) unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Prüfungder Eigenbetriebe (§ 111 GemO) und vorhandener Jahresabschlussprüfungen (sonstiger Beteiligungen) von der örtlichen Prüfung daraufhin zu prüfen ist, ob dieser nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften auf- und festgestellt worden ist (§ 110 Abs. 1 Satz 2 GemO).

Analog zum Verfahren beim Jahresabschluss der Gemeinde ist dem Bürgermeister ebenso über den Erweiterten Beteiligungsbericht ein Bericht über das Prüfungsergebnis vorzulegen. Dieser veranlasst die Aufklärung von Beanstandungen. Das Rechnungsprüfungsamt fasst seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammen, der dem Gemeinderat vorzulegen ist (§ 110 Abs. 2 GemO). Weitere regulative Anforderungen zur Aufstellung bzw. Konsolidierung des Erweiterten Beteiligungsberichts finden sich in den ebenfalls zur Novellierung anstehenden §§ 56, 57 der Gemeindehaushaltsverordnung (ein Leitfaden soll noch von einer Arbeitsgruppe auf Landesebene erarbeitet werden), welche den Umfang des Erweiterten Beteiligungsbericht dahingehend konkretisieren, welche Beteiligungen aufzunehmen sind, wie Verflechtungen zu bereinigen sind, welche Kennzahlen zu ermitteln sind und was in welchem Umfang zu erläutern ist. Der „Erweiterte Beteiligungsbericht“ wurde auch in den Prüfungskatalog der turnusmäßig stattfindenden überörtlichen Prüfung aufgenommen. Zudem wurde das Prüfungsintervall der überörtlichen Prüfung von bisher vier auf künftig fünf Jahre heraufgesetzt. (§ 114 GemO).


LG Baden-Württemberg NL 03/2023

am 21.06.2023 fand in Mannheim der Praxistag der Landesgruppe Baden-Württemberg statt, der durch unseren IDR Vorstandsvorsitzenden, Hans-Dieter-Wieden, eröffnet wurde.

Der Landesgruppensprecher informierte eingangs über wesentliche Punkte der gemeinsamen Verwaltungsrats- und Vorstandssitzung des IDR in Bad Lauterberg am 12.06.2023:

-     die eingeführte neue Software „EasyVerein“;

-     den aktuell stattfindenden 4-moduligen Qualifizierungslehrgang für Führungskräfte bzw. Leitungen in der Rechnungsprüfung wo bereits ein zweiter Lehrgang Vorbereitung, der am 15. Und 16. November 2023 beginnen wird, vorbereitet wird;

-     das an die Mitglieder versendete QM-Handbuch, wozu Rückmeldungen an den Landes-gruppenvorstand erbeten wurden

-     die Gründung der Projektgruppe „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ auf Bundesebene deren Aufgabe es ist, eine IDR – Leitlinie für die Prüfung der Nachhaltigkeitsbericht-erstattung zu erarbeiten.

-     den Entwurf des IDR Leitfadens 500 „Einrichtung und Prüfung eines kommunalen CMS“ zu dem es künftig auch Fortbildungen geben wird.

-     die Gründung des AK „Sozialprüfung“ unter der Leitung des Kollegen Großmann von der Landeshauptstadt Stuttgart.

Im Anschluss hielt der Kollege Harald Gmür von der LHS Stuttgart unter reger Beteiligung und Nachfragen der Teilnehmer einen Vortrag zum Umgang und zu den Erfahrungen der Landeshauptstadt Stuttgart mit Preisanpassungsbegehren von Auftragnehmern –

Der letzte fachliche Tagesordnungspunkt wurde von Kollegen Michael Haas vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Mannheim bestritten, der sich mit dem neuen Eigen-betriebsrecht in Baden-Württemberg befasste und die bisherigen Rechtsgrundlagen den Neuregelungen gegenüberstellte.

Nach Abschluss des fachlichen Teils fand für die Teilnehmenden eine Führung über das Ausstellungsgelände Spinelli der Bundesgartenschau 2023 (BUGA 23) das dem Schwerpunkt Nachhaltigkeit / Klimaschutz gewidmet ist, statt.

Die IDR Landesgruppe Baden-Württemberg erfreut sich weiteren Zuwachses, so sind jüngst die Städte Freiburg und Heilbronn unserem Berufsverband beigetreten und es gibt weitere Interessenten, über deren Beitritte wir in einem der nächsten Newsletter berichten werden. Unsere Landesgruppe zählt mittlerweile, trotz individueller, ruhestandsbedingter Austritte, mehr als 50 Mitglieder, welche den Nutzen und die Möglichkeiten eines starken Berufsverbandes erkannt haben.