News der Landesgruppe
LG NRW NL 03/2025
Das Landesgruppentreffen im Wissenschaftspark in Gelsenkirchen liegt erst wenige Tage zurück. Auch wenn nach der Kürze der Zeit noch keine vollumfängliche Rückschau möglich ist, kann aufgrund der bisherigen Rückmeldungen der Teilnehmenden bereits von einer erfolgreichen Veranstaltung gesprochen werden.
Vor dem Einstieg in die Mitgliederversammlung konnte die Landesgruppe NRW einen besonderen Gast begrüßen. Der Präsident der gpaNRW, Herr Michael Esken, berichtete in einem interessanten und sehr lebhaften Vortrag über die aktuellen Vorhaben der gpa.
Im Anschluss fand die diesjährige Mitgliederversammlung statt, die traditionell mit den Berichten aus Vorstand und Verwaltungsrat startet.
Unser Vorstandsvorsitzender Matthias Warnecke informierte über neue Entwicklungen im Vorstand und die letzte Vorstandssitzung im Rahmen der Prüfertage in Bad Lauterberg. Thomas Streffing gab die aktuellsten Informationen aus dem Verwaltungsrat weiter, dessen letzte Sitzung ebenfalls in Bad Lauterberg stattgefunden hat.
Den Bericht über die Beiratsarbeit des letzten Jahres trug Sabine Sauer vor. Auch aus den Arbeitskreisen der Landesgruppe stellten die jeweiligen Leiterinnen oder Leiter einige neue und interessante Fakten vor und informierten über die jeweilige Arbeit.
In den sich anschließenden Wahlen wurde Stefan Gürtzgen, Leiter des RPA Stadt Goch, für den weiteren Zeitraum der Wahlperiode als Ko-Sprecher bestätigt und gewählt. Auch zwei Positionen im Verwaltungsrat mussten aufgrund des Ablaufs der Wahlperiode neu besetzt werden. Während sich Dirk Emmerich, Leiter des Fachbereichs Rechnungsprüfung bei der Stadt Aachen, erfolgreich zur Wiederwahl stellte, hieß es bei Thomas Streffing, Leiter des LWL-RPA, aufgrund der nahenden Pensionierung Abschied aus der Verwaltungsratsarbeit zu nehmen. Nachdem ihm Sabine Sauer herzlich für die geleistete Arbeit gedankt hatte, konnte Christine Kaiser, Leiterin des Beratungs- und Prüfungsamtes der Stadt Hilden, einstimmig zum neuen Mitglied gewählt werden.
Leider musste sich die Landesgruppe NRW außerdem von zwei langjährigen und sehr aktiven Beiratsmitgliedern, Dorotheé Steins-Hofer (Leiterin der Rechnungsprüfung der Städteregion Aachen) und Andreas Prinz (ehemaliger Leiter des RPA Rheda-Wiederbrück) verabschieden. Beide wurden ebenfalls mit einer kleinen Laudatio von Sabine Sauer zu ihrem Wirken gewürdigt. Als neues Beiratsmitglied konnte Dirk Hutmacher, zukünftiger Leiter der Rechnungsprüfung der Städteregion Aachen für die Arbeit im Beirat gewonnen und gewählt werden.
Nach der Mittagspause hatte der Beirat der Landesgruppe drei interessante Workshops zu aktuellen Themen organisiert, die großen Anklang fanden.
Die Teilnehmenden des Workshops „Prüfung von Fördermitteln“, geleitet durch Wido Esser (Leiter des RPA Stadt Bergheim), diskutierten kontrovers die Rolle der Rechnungsprüfungsämter im Kontext der Änderungen des § 75a GO NRW. Das Plenum war sich einig, dass eine effektive Prüfung nur unter Berücksichtigung des Vergabe- und Zuwendungsrechts erfolgen kann und dass es dringend weiterer Ausgestaltungen durch den Gesetzgeber bedarf.
Mit großem Interesse wurde der Mehrwert der Förderdatenbank hervorgehoben, die es ermöglicht, sich schnell und präzise einen Überblick über derzeit gewährte sowie abgelaufene Fördermaßnahmen zu verschaffen.
Anhand mehrerer Praxisbeispiele erörterte das Plenum geeignete Prüfhandlungen, insbesondere wie eine Zweckmäßigkeitsprüfung durch die Rechnungsprüfungsämter in Zeiten knapper personeller Ressourcen durchgeführt werden kann.
Abschließend wurde das Risiko von Erstattungsansprüchen seitens der Fördergeber diskutiert, ebenso wie die bilanzielle Abbildung dieser Risiken in Form von Rückstellungen in den kommunalen Jahresabschlüssen.
Im Rahmen des Workshops "Vergaberecht aktuell - Chancen & Herausforderungen", geleitet durch Patrick Kötter, wurde intensiv diskutiert, wie Kommunen mit den neuen Freiheiten des § 75a GO NRW in der Beschaffungspraxis umgehen sollen. Auch hier konnte die Landesgruppe einen besonderen Gast begrüßen – Frau Anne Wellmann, Hauptreferentin beim Städte- und Gemeindebund NRW für Gemeindewirtschaftsrecht, Energiewirtschaft, Konzessionsabgaben, Eigenbetriebe/kommunale Unternehmen, Vergabewesen und Sparkassen.
Gerade im anschließenden Dialog zeigte sich, dass die Rolle der örtlichen Rechnungsprüfung an Bedeutung gewinnt. Die zentrale Frage war, wie nach dem Wegfall der Soll-Vorgaben der UVgO und VOB/A künftig neue Prüfstandards entwickelt werden können.
Kern der Diskussion war zudem, ob interne Regelungen - etwa durch den Einsatz eines Vergabemanagementsystems oder durch die Festlegung von Schwellenwerten für Zuständigkeiten - per Dienstanweisung oder zwingend durch Satzung erfolgen müssen. Einigkeit bestand darin, dass einschneidende Maßnahmen stets der Satzung vorbehalten sind. Als Faustformel lässt sich festhalten: Wenn eine Kommune vergabeeinschränkende Maßnahmen lediglich durch eine Dienstanweisung erlässt, obwohl hierfür der Satzungsvorbehalt gilt, ist dieses Vorgehen rechtswidrig.
Die Landesgruppe NRW wird die Entwicklung weiterhin eng begleiten. Aktuell wird eine Checkliste für die Vergabeprüfung erarbeitet, welche die Vergabegrundsätze des § 75a GO NRW konkretisiert und den Prüfern und Prüferinnen einen praxisorientierten Leitfaden bieten soll. Darüber hinaus werden insbesondere die vom MHKBD angekündigten FAQs zur Abgrenzung zwischen Dienstanweisung und Satzungsvorbehalt weiterverfolgt werden.
Zu Beginn des IKS-Workshops wies Thomas Streffing zunächst auf die Entwicklung beim LWL hin. Er erläuterte, dass es keine zentrale Vorgabe zum Aufbau Interner Kontrollsysteme in der Verwaltung gebe. Vielmehr gehe jede Abteilung auf ihre Art und Weise vor. Deshalb habe das LWL-RPA entschieden, die Prüfung der Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems in jede Prüfung zu integrieren.
Zur Vorbereitung habe das LWL-RPA ein Skript erstellt, um ein einheitliches Vorgehen im LWL-RPA zu gewährleisten. Zentrales Element sei eine IKS-Schablone, die die nötige Orientierung auch in Gesprächen mit den geprüften Abteilungen ermögliche. Aktueller Stand beim LWL sei, dass IKS-Prüfungen akzeptiert bzw. sogar ausdrücklich erwünscht seien. Außerdem erhalte der Rechnungsprüfungsausschuss einmal pro Jahr eine Vorlage, in der die Wirksamkeit des IKS beim LWL dargestellt werde.
In der sich anschließenden lebhaften Diskussion zeigte sich, dass es in allen Verwaltungen bereits Varianten von Internen Kontrollsystemen wie Regelungen oder das 4-Augen-Prinzip gebe, dieses jedoch häufig nicht unter den Begriff IKS subsumiert werde. Deutlich wurde auch, dass sich die Rechnungsprüfungsämter teilweise mit IKS-Prüfungen beschäftigen. Unterschiedliche Auffassungen zeigten sich bei der Frage, inwieweit Rechnungsprüfungsämter Prozesse modellieren dürfen oder dies der Verwaltung zu überlassen hätten.
Fazit des Workshops war, dass das Thema IKS sowohl in der Verwaltung als auch in der Rechnungsprüfung in NRW sehr heterogen behandelt wird, gegenüber dem Stand von vor 10 Jahren jedoch deutliche Fortschritte zu verzeichnen sind.
Alle Teilnehmenden hatten die Gelegenheit einen zweiten Workshop zu besuchen, da diese im Anschluss an den ersten Durchgang noch einmal wiederholt worden sind.
Nach einem abschließenden Resümee zum Tag und einer kurzen Verabschiedung, vorgetragen durch Stefan Gürtzgen, traten alle ihren Heimweg an.
Im kommenden Newsletter wird die Landesgruppe nochmals über das Landesgruppentreffen, insbesondere die Auswertung der Feedbackbögen, berichten.
Im letzten Newsletter hatte die Landesgruppe bereits erwähnt, dass der IDR NRW mit einem Vertreter an der Erarbeitung der von den kommunalen Spitzenverbänden angekündigten Mustersatzung i. R. d. Einführung des neuen § 75a GO NRW mitarbeiten kann. Über den Sommer hinweg wurde die Mustersatzung erstellt und inzwischen auch über die Spitzenverbände veröffentlicht.
LG NRW NL 02/2025
Die Arbeit in der Landesgruppe NRW bleibt weiterhin vielseitig und spannend.
Wie im ersten Newsletter angekündigt, hat die Landesgruppe NRW zu den vorliegenden Gesetzentwürfen für das:
Gesetz zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen und
Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften im Land NRW
entsprechende Stellungnahmen erstellt und an das Ministerium übersandt. Diese können hier (LINK EINFÜGEN) eingesehen werden.
Die Vorbereitungen für das Landesgruppentreffen am 23.09.2025 in den Räumlichkeiten des IfV Gelsenkirchen laufen auf Hochtouren. Wir freuen uns, Herrn Michael Esken, Präsident der gpaNRW, als Gast und Vortragender begrüßen zu dürfen, der über aktuelle Vorhaben der gpaNRW berichten wird. Zudem sind neben der Mitgliederversammlung auch sehr interessante Workshops geplant. Save the date –Versäumen Sie nicht, sich anzumelden! Das komplette Programm wird in Kürze veröffentlicht.
Durch eine kleine Arbeitsgruppe des Beirates wurde ein Entwurf für eine Richtlinie zur Organisation und Zusammenarbeit der Arbeitskreise der Landesgruppe NRW erstellt, der sich aktuell noch in der Beratung mit den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitskreise befindet und anschließend im Vorstand und Verwaltungsrat beraten werden soll.
Die Landesgruppe NRW hat die Möglichkeit erhalten, mit einem Vertreter an der Erarbeitung der von den kommunalen Spitzenverbänden angekündigten Mustersatzung i. R. d. Einführung des neuen § 75a GO NRW mitzuarbeiten. Wir freuen uns sehr über die in Aussicht gestellte Beteiligung und werden den in der Rechnungsprüfung vorhandenen Erfahrungsschatz und das Vergabewissen in die Erstellung eines tragfähigen Regelungswerks zu den Änderungen des Vergaberechts einbringen.
LG NRW NL 01/2025
Am 20.02.2025 fand das diesjährige Gespräch "Rechnungsprüfung" mit den kommunalen Spitzenverbänden unter Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern der Landesgruppe des IDR NRW und der Vereinigung der Leiterinnen und Leiter der Rechnungsprüfungsämter der Großstädte des Landes NRW statt. Von Seiten der kommunalen Spitzenverbände waren der Städtetag NRW und der Landkreistag NRW vertreten. Der Vertreter des Städte- und Gemeindebundes konnte krankheitsbedingt leider nicht teilnehmen. Aufgrund der angekündigten Streiks für den ÖPNV wurde das geplante Treffen in Präsenz kurzfristig in Form einer Videokonferenz abgehalten. Auch in diesem Jahr gab es einen intensiven Austausch insbesondere mit Blick auf die kurz vor dem Treffen bekannt gewordene geplante Einführung eines § 75a GO NRW. Außerdem ging es um Themen wie die immer noch ausstehenden Anpassungen der KomHVO NRW, Fragen zum Umgang und den Regelungen des Verlustvortrages und dem nach wie vor aktuellen Thema der Testatspflichten der örtlichen Rechnungsprüfung. Daneben wurden auch die Praxiserfahrungen zu den internen Meldestellen nach einem Jahr der Einrichtung ausgetauscht. Für das nächste Jahr hat der Städte- und Gemeindebund angeboten, dass Jahresgespräch in Düsseldorf auszurichten.
Die Landesregierung NRW plant derzeit Gesetzesänderungen, die maßgebliche Bereiche der örtlichen Rechnungsprüfung (Prüfung der Vergaben und Prüfung Jahresabschlüsse) betreffen und zum Teil zu tiefgreifenden Veränderungen führen können. Es gibt aktuell folgende Gesetzentwürfe:
- Gesetz zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen, zu dem der IDR vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung offiziell im Rahmen der Einleitung der Verbändeanhörung zu einer Stellungnahme aufgefordert worden ist und das
- Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften im Land NRW (Hier gab es keine offizielle Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme, gleichwohl bereitet die Landesgruppe eine solche vor.).
Da die Fristen zur Abgabe der Stellungnahmen wie immer recht kurz gefasst sind, arbeitet die Landesgruppe gerade intensiv daran und wird diese nach Übersendung an das Ministerium den Mitgliedern hier zur Verfügung stellen.
LG NRW NL 04/2024 - „Nach dem Landesgruppentreffen ist vor dem Landesgruppentreffen… - ein Rück- und Ausblick“
Nach dem Landesgruppentreffen am 04.09.2024 stand die letzte Beiratssitzung der Landesgruppe NRW im November unter dem Zeichen der Auswertung des letzten Treffens und der ersten Schritte für das Treffen in 2025. Zunächst sprach Sabine Sauer allen aktiven Moderatorinnen und Moderatoren und dem Organisationsteam um Stefan Katczynksi ein herzliches Dankeschön für ihren Einsatz aus.
Zu den Rückmeldungen und zum Feedback führte sie Folgendes aus:
- 47 % bewerten die Veranstaltung insgesamt sehr positiv.
- 60 % bewerten die Veranstaltung als besonders nützlich für die tägliche Arbeit.
- Der Austausch mit anderen Teilnehmern und das Barcamp-Format, das Raum für Diskussionen und eine Themenvielfalt bot, wurden besonders begrüßt.
- Mehr als die Hälfte der Teilnehmenden war sehr zufrieden mit der Organisation 58 % der Veranstaltung.
- 95 % würden erneut teilnehmen.
Es wurden aber auch folgende Verbesserungsvorschläge von den Teilnehmenden gegeben:
- Die Lautstärke in den Räumen im Foyer war oft problematisch, was die Verständigung erschwerte,
- Vorschlag für die Zukunft: Bereitstellung separater Räume, wie es bei ähnlichen Veranstaltungen praktiziert wird,
- Wunsch nach einer Mischung aus Barcamp und Impulsvorträgen, um die Teilnehmenden besser in die Themen einzuführen und zu strukturieren,
- Themen etwas mehr konkretisieren bzw. einschränken (Beispiele hierfür: Digitalisierung,
- begleitende Jahresabschlussprüfung),
- Ergebnisse und Protokolle zur Verfügung stellen,
- Nicht nur Leitungskräfte, sondern auch Prüfende sollten verstärkt teilnehmen,
- Etwas mehr Zeit für die Mitgliederversammlung geben.
Zur Umfrage einer Zwei-Tagesveranstaltung als nächstes Landesgruppentreffens stellen sich die Ergebnisse wie folgt dar:
- Es gingen 64 Antworten ein.
- Es ergab sich kein eindeutiges Votum für eine ggf. kostenpflichtige Zwei-Tages-Veranstaltung. Viele kleinere Rechnungsprüfungsämter haben Budget- und Zeitbeschränkungen.
- Zwei Tage Abwesenheit sind oft schwer zu organisieren.
- Mögliche Themen für eine solche Veranstaltung sind ähnlich den Wünschen der Vorjahre.
In der Diskussion der Beiratsmitglieder werden insbesondere hervorgehoben:
- Die Sorge vor der Konkurrenz mit dem Rechnungsprüfertag,
- Hoher Vorbereitungsaufwand,
- Statt einer Zwei-Tages-Veranstaltung das Treffen mit einer Abendveranstaltung abzuschließen und
- Die Mitgliederversammlung digital durchzuführen.
Im Ergebnis sprechen sich die Beiratsmitglieder für eine Beibehaltung der Ein-Tages-Veranstaltung aus. Weitere Themen der Sitzung waren u. a. die Berichte aus den verschiedenen Arbeitskreisen der Landesgruppe. In diesem Zusammenhang wurde der Umgang mit den Arbeitskreisen thematisiert, da sich keine weiteren Regelungen in der Satzung des IDR über § 10 hinaus finden, wie die Arbeit in den Arbeitskreisen auf Landesebene zu gestalten ist. Nach einer Diskussion über das Für und Wider solcher Regelungen wird zusammenfassend festgehalten, dass das Thema an den IDR-Vorstand herangetragen wird, um bundesweit einheitliche Regelungen zu finden. Der NRW-Beirat wird konkrete Anregungen dazu geben.




LG NRW NL 03/2024 - Bewährter Veranstaltungsort – neues Format
Das diesjährige Landesgruppentreffen des IDR NRW fand am 04.09.2024, wie schon oft in der Vergangenheit, in den Räumen des ifV Gelsenkirchen statt. Aber anders als in der Vergangenheit, hatte sich der Beirat der Landesgruppe für ein neues Format entschieden. Dies nicht ohne Grund – nach dem letztjährigen Treffen haben die Teilnehmenden ganz deutlich den Wunsch nach mehr Zeit für einen Austausch untereinander geäußert. Diesem Wunsch ist der Beirat mit einer leicht abgewandelten Form eines Barcamps nachgekommen.
Aus sechs Sessions konnten sich die Teilnehmenden zunächst eine auswählen und unter der Moderation erfahrener Kolleginnen und Kollegen in den Austausch zu folgenden Themen treten:
- Aufgaben der Nachhaltigkeitsprüfung (Dirk Emmerich, Stadt Aachen),
- Einfluss der Digitalisierung auf die Prüfung (Martin Fischer, Stadt Witten),
- Begleitende Jahresabschlussprüfung (Wido Esser, Stadt Bergheim),
- Erfahrungsaustausch für kleine RPAs (Stefan Gürtzgen, Stadt Goch),
- Beteiligungsmanagement, Betätigungsprüfung (Nina Vogt, Stadt Langenfeld),
- Datenschutz im RPA (Ulrich Grysar, Städteregion Aachen).
Nach einer Stunde intensiver Gespräche und Diskussionen hatten die Teilnehmenden die Gelegenheit zu wechseln und an einer 2. Session teilzunehmen.
Nach einer Stärkung in der Mittagspause wurden für alle noch einmal die drei Sessions angeboten, die zuvor die meisten Teilnehmenden hatten. Daneben bestand in einer 4. Session unter Moderation von Marion Birnfeld und Sabine Sauer die Gelegenheit zu einem allgemeinen Austausch. Die ersten Rückkopplungen zu diesem neuen Format waren positiv.
Am Nachmittag fand die jährliche Mitgliederversammlung bzw. Landesgruppensitzung statt.
In diesem Rahmen erhielt unser künftiger IDR-Vorsitzender Matthias Warnecke, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Gelegenheit zu einer kurzen persönlichen Vorstellung.
Im Anschluss berichteten Marion Birnfeld und Sabine Sauer aus der letztjährigen Arbeit des Beirates. So erhielten die Mitglieder Information zum Treffen mit den kommunalen Spitzenverbänden, zum Treffen mit dem neuen Präsidenten der gpaNRW, Herrn Michael Esken und nicht zuletzt zu den Stellungnahmen der Landesgruppe zum 3. NKFWG und zur Änderung der KomHVO.
Als neue Beiratsmitglieder durften die beiden Sprecherinnen nach einer kurzen persönlichen Vorstellung der einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten und nach einstimmiger Wahl
- Nina Vogt, Stadt Langenfeld,
- Wido Esser, Stadt Bergheim,
- Stefan Gürtzgen, Stadt Goch und
- Andreas Konopka, Stadt Bielefeld
begrüßen und beglückwünschen.
Marion Birnfeld als Landesgruppensprecherin teilte mit, dass sie für diese Funktion nicht mehr zur Verfügung stehen wird, da sie sich demnächst in den wohlverdienten Ruhestand verabschieden wird.
In einer kurzen Laudatio stellte Stefan Katczynski als Mitglied des Vorstandes des IDR ihren langjährigen intensiven und erfolgreichen Einsatz für die VERPA und den IDR heraus und würdigte diese herausragenden Leistungen.
In der anschließenden Neuwahl wurde Stefan Gürtzgen (Stadt Goch, zunächst befristet für die Dauer eines Jahres) gemeinsam mit Sabine Sauer (Rhein-Erft-Kreis) einstimmig zum neuen Sprecher bzw. zur Sprecherin gewählt.
Nach Abschluss der Wahlen folgten kurze Berichte zu den Tätigkeiten der verschiedenen Arbeitskreise der Landesgruppe durch die jeweiligen Vertreterinnen bzw. Vertreter.
Stefan Gürtzgen berichtete über die Gründung des Arbeitskreises Finanzen im Jahr 2024, der sich aus 11 Mitgliedern zusammensetzt. Die Sprachfähigkeit des IDR NRW zu Finanzthemen soll so weiter ausgebaut werden. Ein Ziel ist die Erarbeitung von Stellungnahmen und Best Practice Lösungen.
Ralf Winkel stellte die Neuigkeiten aus dem Arbeitskreis der Techniker und Technikerinnen vor. Die diesjährige Arbeitskreistagung fand in Gelsenkirchen statt. Es wurde ein Team gewählt, das den Arbeitskreis zukünftig führen wird. Das Team besteht aus André Zumstrull-Gaida, Kreis Lippe, Damon Springer, Stadt Sprockhövel und Andre Poth, Stadt Wipperfürth. Die nächste Sitzung wird am 06.11.2024 stattfinden. Frau Sauer verabschiedete Herrn Winkel offiziell aus dem Amt der Arbeitskreisleitung.
Weitere Informationen gab es aus den Arbeitskreisen SGB II Optionskommunen/Kreise, INFOMA und Korruptionsprävention, der die Arbeit wieder aufgenommen hat.
Stefan Katczynski übermittelte die neuesten Entwicklungen zu den Fortbildungsprogrammen des IDR und Thomas Streffing gab einen Überblick über aktuelle Arbeit in Vorstand und Verwaltungsrat.
LG NRW NL 02/2024
Der Beirat hat am 13.05.2024 das Landesgruppentreffen mit Mitgliederversammlung vorbereitet. Es soll am 04.09.2024 von 10:00 - 16:00 Uhr im ifv in Gelsenkirchen stattfinden. Erstmals wird ein neues Format getestet, ein Barcamp, bei dem ein Austausch in kleinen Gesprächsgruppen zu folgenden Themen möglich sein soll:
- Qualität der Prüfung mit Hilfe von KI
- Erfahrungsaustausch kleine RPA
- Beteiligungsmanagement/Betätigungsprüfung
- Datenschutz in der Prüfung
- Einfluss der Digitalisierung auf die Prüfung
- Nachhaltigkeitsprüfung
Auf dem Landesgruppentreffen sollen im Rahmen der Mitgliederversammlung auch Neuwahlen zum Beirat sowie der Sprecher/innen stattfinden. Erfreulicherweise „schnuppern“ seit Anfang 2024 mehrere Kolleg/innen in die Beiratsarbeit rein und können sich gut vorstellen, reguläre Beiratsmitglieder zu werden.
Der AK Korruptionsprävention konnte wieder „zum Leben erweckt“ werden, dank des Engagements einer Kollegin und eines Kollegen, die zur virtuellen Sitzung eingeladen und die Koordination des AK übernommen haben. Neben einem intensiven Erfahrungsaustausch wurden die Themen Compliance Management Systeme und Gefährdungsatlas diskutiert.
Der Beirat hat außerdem einen neuen AK „Finanzen“ gegründet, der bereits einmal getagt hat.
Ziel des AK soll es u. a. sein, den IDR-Beirat NRW bei Fragen zu Finanzthemen zu unterstützen, insbesondere bei Stellungnahmen. Hier ergibt sich gerade ein aktueller Einsatz für den AK, da die Landesgruppe zu den beabsichtigten Änderungen der KomHVO und zum Entwurf eines Runderlasses zur Änderung der Muster für das doppische Rechnungswesen des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) Stellung nehmen wird.
FAQs 3. NKFWG
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat uns heute die FAQs zum „Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen“ (3. NKFWG) vom 5. März 2024 zukommen lassen, welches wir Ihnen mit Freude weiterleiten.
Mit der beigefügten „FAQ“ beantwortet das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zwischenzeitlich an die Oberste Kommunalaufsicht des Landes adressierte Fragestellungen im Hinblick auf das 3. NKFWG.
Sie können die FAQs unter folgendem Link herunterladen: FAQs 3.NKFWG
LG NRW NL 01/2024
3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz
Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Heimat und Kommunales
Termin: 12.01.2024/ Anwesend: Marion Birnfeld, Andreas Konopka
Das IdR als sachverständiger in einem Ausschuss des NRW-Landtages - sicher ein ganz besonderes Ereignis für die Landesgruppe NRW! Dieser hatte zunächst am 11.12.2023[1] (auf Basis des Referentenentwurfs) sowie am 04.01.2024[2] (auf Basis des überarbeiteten Gesetzentwurfes) Stellung zum geplanten 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz genommen. Für die Sachverständigenanhörung am 12.01.2024 waren wir nun in den Ausschuss für Heimat und Kommunales im Landtag NRW geladen.
Für das IdR nahmen Marion Birnfeld als Sprecherin der Landesgruppe und Andreas Konopka als Vertreter des Beirats und Experte für das 3. NKF WG teil.
Außerdem waren Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sowie kommunale „Praktiker“ (insbesondere Kämmerer) als Sachverständige dabei. .
Neben dem eigentlichen 3. NKF-WG[3] wurde auch ein Antrag zur Überarbeitung der KomHVO[4] behandelt.
Im Zentrum der geplanten NKF-Reform stehen Maßnahmen, die das Aufstellen eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) vermeiden sollen. Dies soll insbesondere durch einen „Verlustvortrag“ erreicht werden. Geplante bzw. realisierte Verluste sollen danach im betroffenen Haushaltsjahr neutralisiert und erst in den drei Folgejahren ausgeglichen werden.
Diese Maßnahmen sieht das IdR jedoch kritisch, da ihr Effekt maximal kurzfristig ist und mittel- und langfristig sogar kontraproduktiv erscheint. Schließlich ist ein HSK als vielleicht schmerzhafte, aber helfende Therapie umso effektiver (und schneller beendet werden kann), je früher es aufgestellt wird.
Gleiches gilt für die durch den Antrag zur Überarbeitung der KomHVO vorgesehenen Maßnahmen, die eine veränderte Aktivierung von Vermögensgegenständen sowie erweitere Abschreibungsmöglichkeiten vorsehen.
Das IdR hat diese Position ergänzend zu den schriftlichen Stellungnahmen auf die Fragen der Ausschussmitglieder in der Anhörung dargestellt. .
Die kommunalen Spitzenverbände begrüßten dagegen die Maßnahmen, auch wenn sie eingestanden, dass sie nur einen kurzfristigen Effekt haben würden. Gleichzeitig betonten sie, dass diese Maßnahmen nicht die Forderung nach einer hinreichenden finanziellen Ausstattung der Kommunen durch Unterstützung des Landes überflüssig machen würden.
Besonders interessant waren die Ausführungen der kommunalen Praktiker (jeweils ein Bürgermeister, Kämmerer und Landrat). Während sie teilweise Positionen der kommunalen Spitzenverbände zugestimmt haben, teilten sie aber auch einige der Kritikpunkte des IdR ausdrücklich.
Sehr positiv hervorzuheben ist der aufmerksame und respektvolle Umgang der Sachverständigen untereinander, die auch auf die Ausführungen der anderen explizit eingegangen sind.
Inzwischen wurde das Gesetz am 28.02.2024 vom Landtag mit geringfügigen Änderungen auf Vorschlag des Ausschusses für Heimat und Kommunales verabschiedet.[5]
Die Sachverständigenanhörung kann als Aufzeichnung und Protokoll nachvollzogen werden:
https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=6149d022-a6f8-4713-97fa-56e79e7b2a96
Fazit:
Wenn wir auch am Ende auf das Gesetz keinen maßgeblichen Einfluss nehmen konnten, sind wir doch als Experten wahr und ernst genommen worden, sowohl von der Politik als auch von den Spitzenverbänden und den Praktikern. Das ist ein wichtiges Zeichen für die zunehmende Bedeutung des IdR als Stimme der kommunalen Finanzkontrolle und eine Motivation für weiteres Engagement in der Zukunft.
[1]https://www.idrd.de/fileadmin/user_upload/idr-intern/Landesgruppen/NRW/Stellungnahmen/2023_Stellungnahme_zum_3._NKF_WG.pdf
[2]https://www.idrd.de/fileadmin/user_upload/idr-intern/Landesgruppen/NRW/Stellungnahmen/2024_Stellungnahme_3._NKFWG_IDR_Entwurf_IDR-final.pdf
[3]https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-7188.pdf
[4]https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-7189.pdf
[5]https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-8140.pdf
Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden:
Am 16.02.2024 fand das diesjährige Gespräch "Rechnungsprüfung" mit den kommunalen Spitzenverbänden in Form einer Videokonferenz unter Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern der Landesgruppe des IDR NRW und der Vereinigung der Leiterinnen und Leiter der Rechnungsprüfungsämter der Großstädte des Landes NRW statt. Von Seiten der kommunalen Spitzenverbände waren der Städte- und Gemeindebund NRW, der Städtetag NRW sowie der Landkreistag NRW vertreten. In einem intensiven und angeregten Austausch ging es um Themen wie die Stellungnahme der Landesgruppe des IDR NRW zum 3. NKFWG, die Regelungen des NKF-CUIG im Rahmen der Jahresabschlussprüfung und die Schreiben der Landesgruppe an das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung sowie an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu den Testatspflichten der örtlichen Rechnungsprüfung. Außerdem wurden die ersten Erfahrungen der Beteiligten im Zusammenhang mit der Einrichtung einer internen Meldestelle im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes ausgetauscht. Der inzwischen zur Tradition gewordene Austausch soll auch im nächsten Jahr wieder stattfinden.
LG NRW NL 04/2023
Der Referentenentwurf für ein 3. NKFWeiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RefE 3. NKFWG NRW) vom 07.11.2023 wurde auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht (vgl. MMV18-1899.pdf (nrw.de)). Darauf hin hat die Landesgruppe NRW eine Stellungnahme zum 3. NKF WG verfasst.
Das Gesetz sieht wesentliche Änderungen beim Haushaltsausgleich und der Pflicht zur Erstellung von Haushaltssicherungskonzepten vor und soll nach den Vorstellungen des Ministeriums bereits ab 31.12.2023 in Kraft treten. Angesichts der kurzen Frist beschränkte sich die Landesgruppe auf die nach IDR Auffassung wesentlichen Punkte zum kommunalen Haushaltsrecht und weist im weiteren darauf hin, dass die zeitlichen Abläufe für ein derartig komplexes Verfahren einer Gesetzesänderung absolut unangemessen sind. Außerdem wurde im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung zum 31.12.2023 darauf hingewiesen, dass Haushaltssatzungen der Kommunen für 2024 oder im Rahmen eines Doppelhaushalts 2024/2025, die nicht bis zum 31.12.2023 beschlossen sind, dadurch einer unechten Rückwirkung unterliegen.
Hier lesen Sie die Stellungnahme im Wortlaut
Besonders erfreulich ist, dass Vertreter:innen der IDR-Landesgruppe NRW daraufhin als Sachverständige für die Anhörung des Ausschusses für Heimat und Kommunales des Landtags Nordrhein-Westfalen zum Gesetzentwurf genannt und geladen wurden.




LG NRW NL 03/2023 - Landesgruppentreffen Nordrhein-Westfalen
Am 20.09.2023 fand das Landesgruppentreffen des IDR NRW im Studieninstitut Ruhr in Dortmund statt.
Über 70 Mitglieder der Landesgruppe fanden sich ein, um ein interessante Vorträge zu hören, darüber zu diskutieren und in einen regen Austausch miteinander zu treten.
Folgende Referenten gestalteten das Programm:
- Das NKF-CUIG: Analyse der Vereinbarkeit mit den Grundsätzen und Regelungen des NKF, Referent: Prof. Dr. Christian Fritze, HSPV NRW,
- Textgenerierende KI in der kommunalen Rechnungsprüfung – Einsatz, Nutzen, Chancen und Risiken, Referent: Daniel Tombrock, Prüfer beim RPA des LWL,
- Vorstellung des IDR-QM-Handbuchs, Referent: Gerd Eisenhuth, Leiter des Arbeitskreises QM,
- Aufgaben, Personalausstattung und Stellenwert der kommunalen Finanzkontrolle, Referent: Guido Kämmerling, RPA-Leiter Kreis Düren.
Im Rahmen der sich anschließenden Mitgliederversammlung wurde Frau Christine Kaiser als neues Mitglied des Beirates gewählt. Gleichzeitig wurden Michael Witek und Gerald Bankamp als Mitglieder offiziell verabschiedet. Marion Birnfeld dankte beiden nochmals für ihre langjährige aktive Mitarbeit. Die anwesenden Mitglieder wurden außerdem über die aktuelle Arbeit des Beirates, des Vorstandes und Verwaltungsrates und der einzelnen NRW-Arbeitskreise informiert.
Im Anschluss an die Mitgliederversammlung fand, geleitet von Marion Birnfeld mit Unterstützung einiger Mitglieder, ein Empfang einer kasachischen Delegation von Prüferinnen und Prüfern statt. In kurzen Vorträgen wurden die Teilnehmenden der Delegation über wesentliche Grundlagen und Aspekte der Rechnungsprüfung in NRW informiert. Trotz der Sprachbarrieren kam man in einen regen Austausch zu den unterschiedlichen Strukturen der Prüfung und Fortbildung von Prüfern in den beiden Ländern.