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LG NRW NL 01/2024

IDR-Stellungnahme zum 3. NKF WG / LG NRW & Austausch mit den Spitzenverbänden

3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz 
Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Heimat und Kommunales

Termin:                12.01.2024/ Anwesend:        Marion Birnfeld, Andreas Konopka

Das IdR als sachverständiger in einem Ausschuss des NRW-Landtages - sicher ein ganz besonderes Ereignis für die Landesgruppe NRW! Dieser hatte zunächst am 11.12.2023[1] (auf Basis des Referentenentwurfs) sowie am 04.01.2024[2] (auf Basis des überarbeiteten Gesetzentwurfes) Stellung zum geplanten 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz genommen. Für die Sachverständigenanhörung am 12.01.2024 waren wir nun in den Ausschuss für Heimat und Kommunales im Landtag NRW geladen.

Für das IdR nahmen Marion Birnfeld als Sprecherin der Landesgruppe und Andreas Konopka als Vertreter des Beirats und Experte für das 3. NKF WG teil.

Außerdem waren Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sowie kommunale „Praktiker“ (insbesondere Kämmerer) als Sachverständige dabei. .

Neben dem eigentlichen 3. NKF-WG[3] wurde auch ein Antrag zur Überarbeitung der KomHVO[4] behandelt.

 

Im Zentrum der geplanten NKF-Reform stehen Maßnahmen, die  das Aufstellen eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) vermeiden sollen. Dies soll insbesondere durch einen „Verlustvortrag“ erreicht werden. Geplante bzw. realisierte Verluste sollen danach im betroffenen Haushaltsjahr neutralisiert und erst in den drei Folgejahren ausgeglichen werden.

Diese Maßnahmen sieht das IdR  jedoch  kritisch, da ihr Effekt maximal kurzfristig ist und mittel- und langfristig sogar kontraproduktiv erscheint. Schließlich ist ein HSK als vielleicht schmerzhafte, aber helfende Therapie umso effektiver (und schneller beendet werden kann), je früher es aufgestellt wird.

Gleiches gilt für die durch den Antrag zur Überarbeitung der KomHVO vorgesehenen Maßnahmen, die eine veränderte Aktivierung von Vermögensgegenständen sowie erweitere  Abschreibungsmöglichkeiten vorsehen.

Das IdR hat diese Position ergänzend zu den schriftlichen Stellungnahmen auf die Fragen der Ausschussmitglieder in der Anhörung dargestellt. .

Die kommunalen Spitzenverbände begrüßten dagegen die Maßnahmen, auch wenn sie eingestanden, dass sie nur einen kurzfristigen Effekt haben würden. Gleichzeitig betonten sie, dass diese Maßnahmen nicht die Forderung nach einer hinreichenden finanziellen Ausstattung der Kommunen durch Unterstützung des Landes überflüssig machen würden.

Besonders interessant waren die Ausführungen der kommunalen Praktiker (jeweils ein Bürgermeister, Kämmerer und Landrat). Während sie teilweise Positionen der kommunalen Spitzenverbände zugestimmt haben, teilten sie aber auch  einige der Kritikpunkte des IdR ausdrücklich.

Sehr positiv hervorzuheben ist der aufmerksame und respektvolle Umgang der Sachverständigen untereinander, die auch auf die Ausführungen der anderen explizit eingegangen sind.

Inzwischen wurde das Gesetz am 28.02.2024 vom Landtag mit geringfügigen Änderungen auf Vorschlag des Ausschusses für Heimat und Kommunales verabschiedet.[5]

Die Sachverständigenanhörung kann als Aufzeichnung und Protokoll nachvollzogen werden:

https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=6149d022-a6f8-4713-97fa-56e79e7b2a96

Fazit:

Wenn wir auch am Ende auf das Gesetz keinen maßgeblichen Einfluss nehmen konnten, sind wir doch als Experten wahr und ernst genommen worden, sowohl von der Politik als auch von den Spitzenverbänden und den Praktikern. Das ist ein wichtiges Zeichen für die zunehmende Bedeutung des IdR als Stimme der kommunalen Finanzkontrolle und eine Motivation für weiteres Engagement in der Zukunft.


[1]https://www.idrd.de/fileadmin/user_upload/idr-intern/Landesgruppen/NRW/Stellungnahmen/2023_Stellungnahme_zum_3._NKF_WG.pdf

[2]https://www.idrd.de/fileadmin/user_upload/idr-intern/Landesgruppen/NRW/Stellungnahmen/2024_Stellungnahme_3._NKFWG_IDR_Entwurf_IDR-final.pdf

[3]https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-7188.pdf

[4]https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-7189.pdf

[5]https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-8140.pdf


Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden: 

Am 16.02.2024 fand das diesjährige Gespräch "Rechnungsprüfung" mit den kommunalen Spitzenverbänden in Form einer Videokonferenz unter Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern der Landesgruppe des IDR NRW und der Vereinigung der Leiterinnen und Leiter der Rechnungsprüfungsämter der Großstädte des Landes NRW statt. Von Seiten der kommunalen Spitzenverbände waren der Städte- und Gemeindebund NRW, der Städtetag NRW sowie der Landkreistag NRW vertreten. In einem intensiven und angeregten Austausch ging es um Themen wie die Stellungnahme der Landesgruppe des IDR NRW zum 3. NKFWG, die Regelungen des NKF-CUIG im Rahmen der Jahresabschlussprüfung und die Schreiben der Landesgruppe an das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung sowie an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu den Testatspflichten der örtlichen Rechnungsprüfung. Außerdem wurden die ersten Erfahrungen der Beteiligten im Zusammenhang mit der Einrichtung einer internen Meldestelle im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes ausgetauscht. Der inzwischen zur Tradition gewordene Austausch soll auch im nächsten Jahr wieder stattfinden.

LG NRW NL 04/2023

IDR-Stellungnahme zum 3. NKF WG / LG NRW

Der Referentenentwurf für ein 3. NKFWeiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RefE 3. NKFWG NRW) vom 07.11.2023 wurde auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht (vgl. MMV18-1899.pdf (nrw.de)). Darauf hin hat die Landesgruppe NRW eine Stellungnahme zum 3. NKF WG verfasst.

Das Gesetz sieht wesentliche Änderungen beim Haushaltsausgleich und der Pflicht zur Erstellung von Haushaltssicherungskonzepten vor und soll nach den Vorstellungen des Ministeriums bereits ab 31.12.2023 in Kraft treten. Angesichts der kurzen Frist beschränkte sich die Landesgruppe auf die nach IDR Auffassung wesentlichen Punkte zum kommunalen Haushaltsrecht und weist im weiteren darauf hin, dass die zeitlichen Abläufe für ein derartig komplexes Verfahren einer Gesetzesänderung absolut unangemessen sind. Außerdem wurde im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung zum 31.12.2023 darauf hingewiesen, dass Haushaltssatzungen der Kommunen für 2024 oder im Rahmen eines Doppelhaushalts 2024/2025, die nicht bis zum 31.12.2023 beschlossen sind, dadurch einer unechten Rückwirkung unterliegen.

Hier lesen Sie die Stellungnahme im Wortlaut

Besonders erfreulich ist, dass Vertreter:innen der IDR-Landesgruppe NRW daraufhin als Sachverständige für die Anhörung des Ausschusses für Heimat und Kommunales des Landtags Nordrhein-Westfalen zum Gesetzentwurf genannt und geladen wurden. 

LG NRW NL 03/2023

Landesgruppentreffen Nordrhein-Westfalen

Am 20.09.2023 fand das Landesgruppentreffen des IDR NRW im Studieninstitut Ruhr in Dortmund statt. 

Über 70 Mitglieder der Landesgruppe fanden sich ein, um ein interessante Vorträge zu hören, darüber zu diskutieren und in einen regen Austausch miteinander zu treten.

Folgende Referenten gestalteten das Programm:

  • Das NKF-CUIG: Analyse der Vereinbarkeit mit den Grundsätzen und Regelungen des NKF, Referent: Prof. Dr. Christian Fritze, HSPV NRW,
  • Textgenerierende KI in der kommunalen Rechnungsprüfung – Einsatz, Nutzen, Chancen und Risiken, Referent: Daniel Tombrock, Prüfer beim RPA des LWL,
  • Vorstellung des IDR-QM-Handbuchs, Referent: Gerd Eisenhuth, Leiter des Arbeitskreises QM,
  • Aufgaben, Personalausstattung und Stellenwert der kommunalen Finanzkontrolle, Referent: Guido Kämmerling, RPA-Leiter Kreis Düren.

Im Rahmen der sich anschließenden Mitgliederversammlung wurde Frau Christine Kaiser als neues Mitglied des Beirates gewählt. Gleichzeitig wurden Michael Witek und Gerald Bankamp als Mitglieder offiziell verabschiedet. Marion Birnfeld dankte beiden nochmals für ihre langjährige aktive Mitarbeit. Die anwesenden Mitglieder wurden außerdem über die aktuelle Arbeit des Beirates, des Vorstandes und Verwaltungsrates und der einzelnen NRW-Arbeitskreise informiert.

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung fand, geleitet von Marion Birnfeld mit Unterstützung einiger Mitglieder, ein Empfang einer kasachischen Delegation von Prüferinnen und Prüfern statt.  In kurzen Vorträgen wurden die Teilnehmenden der Delegation über wesentliche Grundlagen und Aspekte der Rechnungsprüfung in NRW informiert. Trotz der Sprachbarrieren kam man in einen regen Austausch zu den unterschiedlichen Strukturen der Prüfung und Fortbildung von Prüfern in den beiden Ländern.

LG NRW NL 02/2023

Stellungnahme zur Erweiterung der Bilanzierungshilfe

Die IDR-Landegruppe NRW hat sich bereits kritisch mit Hinweisen und Empfehlungen zu den "Bilanzierungshilfen nach § 5 ff NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG)" (Stand 21.06.2021) zu den bisherigen Finanzierungshilfen in NRW Stellung genommen. Sie hat ihren Mitgliedern empfohlen, Hinweise dazu in den Bericht über die Jahresabschlussprüfung aufzunehmen. Grund dafür ist, dass mit einer solchen Bilanzierungshilfe der Anforderung des § 95 Abs. 1 GO NRW, wonach der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune zu vermitteln hat, nur begrenzt nachgekommen wird.

Mit großem Bedauern hat die Landesgruppe daher die Ausweitung der bisher auf eine Isolierung der finanziellen Corona-Schäden beschränkten Bilanzierungshilfe auf die haushaltswirksamen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine zur Kenntnis genommen. Die Landesgruppe weist darauf hin, dass sich das Land NRW damit noch weiter von den Zielen des NKF entfernt und die künftigen Jahresabschlüsse der Kommunen kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE-Lage mehr vermitteln werden. Daher empfiehlt sie Ihren Mitgliedern vor dem Hintergrund des CUIG,

  1. den Sachverhalt im Bericht darzustellen und/oder
  2. einen Hinweis aufzunehmen, ähnlich, wie wir das schon beim CIG empfohlen haben oder
  3. den Bestätigungsvermerk einzuschränken.

Die Empfehlung und ein Muster für einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk finden Sie hier:

In ihrem nächsten Landesgruppentreffen, am 20.09.2023 wird sie sich mit diesem Thema nochmal intensiv befassen. Als Referent konnte Herr Prof. Dr. Fritze von der HSPV NRW gewinnen, der sich bereits kritisch mit NKF-CUIG im GemHH 1/2023 S. 1 ff. auseinandergesetzt hat.

Weitere Themen werden „Textgenerierende KI in der kommunalen Rechnungsprüfung – Einsatz, Nutzen, Chancen und Risiken“ sowie die Vorstellung des IDR-QM-Handbuches sein. Außerdem wird die jährliche Mitgliederversammlung stattfinden. Das vorläufige Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier: https://www.idrd.de/fortbildung/idr-kurskalender#/de/classes/view/164

LG NRW NL 01/2023

Stellungnahme zur Erweiterung der Bilanzierungshilfe

Seit Anfang 2023 findet das neue IDR Beratungskonzept in NRW Anwendung.
Mitglieder der IDR-Landesgruppe NRW können sich mit Fachfragen an den Beirat wenden. Diese werden zunächst darauf geprüft, ob sie bereits in der Vergangenheit beantwortet wurden. Die entsprechende Antwort wird dann zeitnah bereitgestellt.

Sollte dies nicht der Fall sein, kann eine Beratung durch ein Mitglied des IDR-Beirates oder durch externe Expertinnen und Experten erfolgen.

Rechtlich besonders komplexe Fragestellungen können gegebenfalls auch in Form eines externen Gutachtens beantwortet werden. Die Voraussetzung für eine externe Beratung oder ein Gutachten
ist die inhaltliche Relevanz für weitere IDR-Mitglieder. Die Dokumentation des Beratungsergebnisses wird für alle IDR-Mitglieder im IDR-Forum zur
Verfügung gestellt. Das Beratungskonzept beginnt zunächst als Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen und wird zeitnah auf alle Bundesländer und IDR Landesgruppen
ausgeweitet. Bei Fragen zum neuen Beratungskonzept wenden Sie sich bitte an beratung@idrd.de

LG NRW NL 04/2022

Stellungnahme zur Erweiterung der Bilanzierungshilfe

Der Beirat der Landesgruppe NRW hat auf die Erweiterung der Bilanzierungshilfe NKF-CIG die folgende Stellungnahme verfasst:

In unseren Hinweisen und Empfehlungen zu den "Bilanzierungshilfen nach § 5 ff NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG)" (Stand 21.06.2021) haben wir bereits kritisch zu den bisherigen Finanzierungshilfen Stellung genommen und unseren Mitgliedern empfohlen, Hinweise dazu in den Bericht über die Jahresabschlussprüfung aufzunehmen. Grund dafür ist, dass mit einer solchen Bilanzierungshilfe der Anforderung des § 95 Abs. 1 GO NRW, wonach der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent­sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune zu vermitteln hat, nur begrenzt nachgekommen wird.

Mit großem Bedauern haben wir daher das Schreiben der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 05.09.2022 zur Kenntnis genommen, das die Ausweitung der bisher auf eine Isolierung der finanziellen Corona-Schäden beschränk­ten Bilanzierungshilfe auf die haushaltswirksamen Auswirkungen des Krie­ges in der Ukraine ankündigt.

Wir möchten unserer Besorgnis Ausdruck verleihen, dass sich das Land NRW damit noch weiter von den Zielen des NKF entfernt und die künftigen Jahresabschlüsse der Kommunen kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE-Lage mehr vermitteln werden.

Das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) wurde mit einem hohen Aufwand in den Kommunen des Landes NRW eingeführt und trat am 01.01.2005 in Kraft. Mit dem Ziel, ein transparentes Ressourcenver-brauchskonzept zu entwickeln, das den Fokus auf die intergenerative Ge­rechtigkeit legt, wurden die Regeln der doppischen Rechnungslegung in Anlehnung an die handelsrechtlichen Vorschriften für die Kommunen adap­tiert. Zukünftig sollten die zentralen Bestandteile Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune darstellen. Dabei sollen die Regularien für das Aufstellen und das Führen eines rechtmäßi­gen Haushaltes dem Zweck dienen, langfristig die Leistungsfähigkeit der Kommunen zu sichern.

Das NKF dient dagegen nicht dazu, Vorhaben und Tätigkeiten unter Loslösung von finanzrechtlichen und finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Insofern sind nicht die Regularien und vor allem nicht die Grundprinzipien des NKF – hier insbesondere zu nennen das Realisationsprin-zip und der Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit - den äußeren Umständen anzupassen, um (Sach-) Entscheidungen zu ermöglichen (oder im Falle von notwendigen Sparmaßnahmen: diese zu vermeiden). Im Gegenteil sind bzgl. der äußeren Umstände Entscheidungen unter vollständiger Be­achtung der gegebenen Regularien und Prinzipien des NKF zu treffen. Dazu halten wir es für unab­dingbar, die Tatsachen nicht zu verschleiern, sondern eine schwierige wirtschaftliche Lage als solche auch offen und transparent auszuweisen!

Darin sehen wir auch eine wesentliche Verpflichtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die einen Anspruch darauf haben, über den tatsächlichen Stand der kommunalen Finanzen „ihrer Stadt“ informiert zu werden.

Wir möchten uns als Landesgruppe des IDR NRW daher entschieden gegen die Erweiterung der Bi-lanzierungshilfe aussprechen, um den Zweck des NKF und damit die (langfristige) Leistungsfähigkeit der Kommunen nicht zu gefährden.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier

LG NRW NL 03/2022

Ist das NKF in Gefahr?

Die IDR-Landesgruppe NRW sieht mit großer Sorge auf die von der Landesregierung geplante Verlängerung und Erweiterung des CiG um weitere Jahre und um die Isolierung der aus dem Ukraine-Krieg und weiteren Risiken entstehenden Belastungen. Das bringt aus ihrer Sicht den Kommunen nicht die tatsächlich benötigten finanziellen Mittel. Vielmehr droht ihrer Meinung nach der weitere Verlust der Transparenz kommunaler Jahresabschlüsse und die endgültige Aufkündigung der Generationengerechtigkeit. Das IDR bereitet daher eine Stellungnahme und die Aufforderung an die Landesregierung vor, auf diesen vorgesehenen Gesetzentwurf zu verzichten und ein anderes gesetzgeberisches Mittel zu suchen. Die bisherige Empfehlung zur Ergänzung der Berichterstattung bzw. des Bestätigungsvermerks wird vor diesem Hintergrund nochmal überarbeitet. 

Neben diesem Thema hat die IDR-Landesgruppe auf ihrem Praxistag am 14.09.2022 in Gelsenkirchen auch eine Hilfestellung zur Programmprüfung mit rechtlicher Einordnung und praktischen Umsetzungsbeispielen vorgestellt, die eine AG des Beirats erarbeitet hat. Die Sprecherinnen haben außerdem über das Beratungskonzept informiert, das eine weitere AG des Beirats im Rahmen des Strategiepapiers des IDR Vorstandes und Verwaltungsrates erstellt hat. Ziel ist es, die Mitglieder – vor allem kleinere RPA - mit fachlicher Beratung durch Beiratsmitglieder oder durch externe Experten zu unterstützen, deren Kosten vom IDR übernommen werden. Dazu hat die Landesgruppe einen Antrag auf ein Beratungsbudget über 10.000 € an den IDR-Vorstand gestellt, der am 27.09.2022 beraten wird. Weitere Themen waren Compliance und Umsetzung der Whistle-Blower Richtlinie am Beispiel des mit Landesmitteln geförderten Projekts der Modellregion Aachen. Hier haben Frau Vera Krause, Prüferin und Compliance Officer sowie Herr Wolfgang Pauels, Chief Digital Officer (beide Stadt Aachen) Hintergrund, Funktionsweise und Erfahrungen mit dem dort seit 2020 verwendeten Hinweisgebersystem dargestellt. Weitere Themen waren „Die RPA-Leitung in Kommunalen Krisenstäben“ mit dem Referenten Wolfgang Jape (Dozent im Bundesamt für Bevölkerungsschutz) und der Bericht aus einem Video-Termin der Sprecherinnen mit Vertretern des Kommunalministeriums. Hier wurde u. a. ein regelmäßiger Austausch vereinbart.

LG NRW NL 02/2022

Beratungskonzept i. R. des Strategiepapiers 2021-2025

In der letzten Online-Sitzung des Beirates der NRW-Landesgruppe, am 20.05.2022, wurde ein Beratungskonzept diskutiert, das eine Arbeitsgruppe aus Beiratsmitgliedern im Rahmen des Strategiepapiers 2021 – 2025 des IDR erarbeitet hat.

Unter 3.4 des Strategiepapiers wird zur besseren Unterstützung der IDR-Mitglieder die Vermittlung und Beauftragung professioneller Beratung zu individuellen Fragen angeregt. Die AG hat dazu ein Konzept mit einem mehrstufigen Verfahren erarbeitet.

Die IDR-Mitglieder als Zielgruppe sollen durch das IDR-Beratungskonzept in der Bewältigung ihrer täglichen Arbeit und der damit einhergehenden Herausforderungen mehr Rückhalt durch den eigenen Berufsverband bekommen. An dieser Stelle werden explizit auch Mitglieder mit kleineren organisatorischen Umfängen in den Fokus genommen, die aufgrund von Ressourcenknappheit meist nicht über ausreichend Mittel für eine Beauftragung eines externen Beraters verfügen.

Ziel ist es, dass alle Anfragen der IDR-Mitglieder fachlich kompetent und möglichst zeitnah beantwortet werden. Dabei soll die Beratung eines Mitgliedes nur durch das IDR finanziert und unterstützt werden, wenn der zu klärende Sachverhalt auch eine Relevanz für weitere IDR-Mitglieder haben könnte und so auch anderen IDR-Mitgliedern zu Gute kommt.

Die Anfragen von Kolleg/innen sollen durch den Beirat gefiltert werden. Im ersten Schritt muss geklärt werden, ob die Frage bereits an anderer Stelle beantwortet wurde, z. B. in einem Gutachten. Im nächsten Schritt würde eine Beratung von Prüfer/in zu Prüfer/in stattfinden, ggfl. ergänzt um eine kollegiale Beratung mit einem Moderator bzw. einer Moderatorin. Sollte auch dieses Verfahren nicht geeignet sein oder erfolglos bleiben, würde im nächsten Schritt eine Beratung durch eine/n externe/n Berater/in folgen. Die Kosten übernimmt das IDR.

Es ist u. a. noch zu klären, wie die Anfragen und Antworten gesammelt werden können, z. B. in einer Datenbank und den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden. Außerdem empfiehlt der Beirat, dass die Beratung aus Budgets finanziert wird, die IDR Vorstand und Verwaltungsrat den Landesgruppen vorab zur Verfügung stellen.

Die Arbeitsgruppe überarbeitet das Konzept derzeit nochmal, bevor es im Beirat verabschiedet und dem IDR Vorstand und Verwaltungsrat zur Entscheidung vorgelegt werden kann.
 

IT-Prüfung

Bei der IT-Prüfung wird nach wie vor eine Prüflücke zwischen der Zuständigkeit der GPA-Zulassungsprüfung einerseits und der Örtlichen Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung andrerseits gesehen. Eine AG des Beirats hat eine Grafik erarbeitet, in der Programme klassifiziert und der Programmprüfung durch die GPA bzw. Prüfung durch das örtliche RPA zugeordnet werden. Diese soll um konkretere Beispiele für Programme sowie um ein Thesenpapier mit Erläuterungen ergänzt werden.

Aus dem Thesenpapier zur IT-Prüfung soll hervorgehen, dass es nicht darum geht, kleinere RPAs unter Druck zu setzten. Vielmehr soll den IDR-Mitgliedern mit der Übersicht Orientierung gegeben und darauf hin gewiesen werden, dass eine IT-Prüfung nur möglich ist, wenn ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht oder ggfl. die Leistung extern (z. B. IT-Regio) eingekauft werden kann. Prüf-Lücken sind beim Ministerium zu adressieren, damit der Gesetzgeber nochmal tätig wird.

 

Organisation Landesgruppentreffen/Mitgliederversammlung

Der nächste Praxistag findet am 14.09.22 in Gelsenkirchen beim Ifv in Präsenz statt. Anmeldungen sind online bereits möglich unter folgendem Link: https://www.idrd.de/fortbildung/idr-kurskalender#/de/classes/view/78

Themenvorschläge sind u. a. die Vorstellung des Thesenpapiers zur Programmprüfung sowie ein Vortrag zur "Praktischen Umsetzung der Vorgaben der EU-Richtlinie zum Whistleblowing im Rahmen eines Projektes der Digitalen Modellregion Aachen". Außerdem soll das neue IDR-Forum vorgestellt werden. Dieses soll künftig den Mitgliedern die Möglichkeit zum virtuellen Austausch über Prüfungsthemen bieten.

Termin mit den Spitzenverbänden

Turnusgemäß hat am 17.03. ein Termin mit Vertreter/innen der Spitzenverbände, den Sprecherinnen der IDR-Landesgruppe NRW und der VLRG stattgefunden. Themen waren u. a. die Verlängerung des Vergabeerlasses, Testatspflichten, die Zulassungsprüfung für Fachprogramme und der Umgang mit CIG aus Sicht der Prüfung.

LG NRW NL 01/2022

Am 11.02.2022 traf sich der Beirat der IDR-Landesgruppe NRW – wie inzwischen gewohnt – per Video.

Zunächst wurde der Praxistag beleuchtet, der im November 2021 seit Langem wieder in Präsenz unter strengen Corona-Hygieneauflagen stattgefunden hat. Die Rückmeldungen waren überwiegend positiv, insbesondere der persönliche Austausch und die Workshops sind sehr gut angekommen.

Zur allgemeinen Qualitätssicherung soll künftig per Feedbackbogen die Bewertung der Veranstaltung abgefragt werden. Dafür kann der vom IDR für Fortbildungen verwendete online-Fragebogen verwendet werden.

Bei der Whistle-Blower Richtlinie der EU waren sich die Beiratsmitglieder einig, dass diese in Kommunen umzusetzen ist, nachdem der Gesetzgeber es versäumt hat, innerhalb der von der EU gesetzten Frist ein deutsches Gesetz dazu zu erlassen. Insbesondere müssen Meldestellen eingerichtet werden, bei denen die Anonymität der Melder sichergestellt ist. Beim nächsten Mal wird ein Kollege aus der Modellregion Aachen eine Meldung als Beispiel im Programm „Evermood“ Evermood | Über uns – Wir sind Evermood! vorstellen. Evermood ist eine digitale Plattform, die eine niederschwellige Kontaktaufnahme, anonyme Meldungen und Vernetzung zu Unterstützungsangeboten ermöglicht. 

Bei der IT-Prüfung wird nach wie vor eine Prüflücke zwischen der Zuständigkeit der GPA-Zulassungsprüfung einerseits und der Örtlichen Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung andrerseits gesehen, über die weiter diskutiert werden muss.

Das Strategiepapier des Vorstandes wurde intensiv diskutiert und insgesamt sehr positiv aufgenommen. Der Beirat wird das Thema „Beratungsangebot“ (3.4) aus dem Papier näher  bearbeiten, da in diesem Bereich ein großer Mehrwert für die Mitglieder gesehen wird. Zur Erarbeitung eines bundesweit nutzbaren Beratungskonzeptes wurde eine AG gegründet, die in der nächsten Beiratssitzung einen Vorschlag für ein solches Konzept unterbreiten wird.

Schließlich bereitet der Beirat mit Unterstützung der Geschäftsstelle des IDR eine Umfrage zum Thema „Gründung einer Vergabe GmbH“ vor, mit der geklärt werden soll, ob es Bedarf für ein Gutachten gibt. Hier geht es um die Frage, wie viele Kommunen sich durch Outsourcing der Vergaben in eine GmbH dem Vergaberecht unterhalb der Schwellenwerte entziehen (wollen) und ob das zulässig ist.

LG NRW NL 04/2021

Praxistag der Landesgruppe NRW

Der Beirat hatte die Landesgruppe NRW zum 10.11.2021 zum Praxistag in die Gütersloher Stadthalle eingeladen. 70 Teilnehmende sind gekommen, um an der Corona-Schutz-conformen Veranstaltung teilzunehmen und wurden von den Landesgruppen-Sprecherinnen M. Birnfeld und S. Sauer, vom IDR-Vorsitzenden H.-D. Wieden sowie der Kreisdirektorin S. Koch vom Kreis Gütersloh herzlich begrüßt. Der vorgesehene Auftaktgastredner Herr H. Böckelühr, Präsident der GPA NRW, musste leider krankheitsbedingt absagen, wurde aber kompetent von Herrn A. Ehrbar, Teamleiter "Programm-Zertifizierung", zum Thema § 94 Abs. 2 GO (Zulassungsprüfung für Fachprogramme) vertreten. Neben seinem substantiierten Erfahrungsbericht richtete er die wertschätzenden Grüße des GPA-Präsidenten aus. Frau J. Nega, Masterabsolventin und Prüferin beim LWL, eröffnete den Teilnehmenden anschließend die Perspektive junger Prüfer*innen auf die Rechnungsprüfungsämter von morgen. Alle Anwesenden stimmten ihr zu, dass der Digitalisierung auch in der Rechnungsprüfung mit viel En­ga­gement begegnet werden muss, und dass das Anfor­derungsprofil der Rechnungsprü­fer*innen um vertiefte digitale Kompeten­zen erweitert werden muss. Die Tagung wurde nachmittags mit Workshops zur Abschlussprüfung mit besonderem Blick auf die Corona-"Schaden-Isolierung" (CIG) sowie zur Begleitung von Digitalisierungsprojekten durch die Rechnungsprüfung abgerundet. Die Teilnehmer*innen und der Beirat bedanken sich bei den Workshopmoderatoren A. Prinz, Rheda-Wiedenbrück, bzw. G. Bankamp, Soest, und I. Schumacher, Aachen, für ihre wertvollen Anregungen. Informationen zum Praxistag der Landesgruppe NRW finden Sie im Mitgliederbereich der Homepage (https://www.idrd.de/mb ->Landesgruppe NRW->intern->Praxistag2021).

LG NRW NL 03/2021

Am 23.06.2021 fand die Online-Mitgliederversammlung der IDR Landesgruppe NRW statt.

Es wurde zunächst ausführlich über das Thema „Programmprüfung durch die gpaNRW“ diskutiert und die aktuellen Entwicklungen und Termine vorgestellt. Außerdem wurde beschlossen, zum nächsten Praxistag Vertreter*innen der gpaNRW einzuladen.

Zum Thema der IT-Prüfung legen Sprecherinnen und Beirat den Mitgliedern den vom Arbeitskreis IT erstellten Leitfaden zur begleitenden IT-Prüfung ans Herz. Besonders hervorgehoben wurde dabei die Skalierbarkeit der Checklisten.

Zu den Auswirkungen von Corona auf die öffentlichen Haushalte, insbesondere im Zusammenhang mit dem NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) wurde die von einem kurzfristig dazu einberufenen Arbeitskreis erarbeitete Empfehlung vorgestellt, die unter … zu finden ist. Diese enthält Textvorschläge für Hinweise im Prüfungsbericht über die Jahresabschlussprüfung auf dieses Thema an geeigneter Stelle, beispielsweise im Berichts-Kapitel „Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen“ oder im Bestätigungsvermerk.

In Richtlinien, per Gesetz, und in Förderbestimmungen wird immer häufiger ein Testat oder eine Prüfungsbescheinigung für die Verwendung von kommunalen Zuwendungen und Zuschüssen gefordert. Dafür gibt es in den meisten RPAs keine zeitlichen und personellen Kapazitäten, wodurch die eigentlichen Prüfungen liegen bleiben. Daraus ergibt sich die Frage, ob eine derartige Reduzierung der gesetzlich übertragenen Prüftätigkeit nach §§102, 104 GO NRW zulässig ist. Eine Arbeitsgruppe des Beirates hatte bereits eine Liste mit den Testaten in NRW und einen Fragenkatalog für ein juristisches Gutachten erstellt. Ziel soll es sein, in einem Gutachten zu klären, ob und in welchem Umfang eine Übertragung der Prüfung auf die örtlichen RPAs überhaupt zulässig ist. Dabei sollen auch mögliche Lösungswege aufgezeigt werden, dass die Prüfungen nicht entfallen, sondern das finanzielle Budget über eine Erhöhung oder ein Teil der Mittel für die Prüfung zweckgebunden wird, womit ggf. das Personal aufgestockt werden könnte. Denkbar ist auch eine Vergabe an Dritte. Das Problem ist in anderen Bundesländern ebenfalls vorhanden, z. B. Sachsen und Hessen, daher ist ein bundesweites Gutachten des IDR geplant. Eine AG des IDR-Vorstandes bereitet gerade die Vergabe eines solchen Gutachtens vor. Mitglieder sind Hans-Dieter Wieden, Susann Bellmann, Kerstin Siegel, Marion Birnfeld.

Anschließend hat die Mitgliederversammlung Dirk Emmerich und Thomas Streffing für eine weitere Wahlperiode als Vertreter der IDR-Landesgruppe NRW mit 99 % der abgegebenen Stimmen in den Verwaltungsrat gewählt. Dazu nochmal unseren herzlichen Glückwunsch.

Der Beirat hat am 19.08.2021 beschlossen, einen Praxistag, möglichst in Präsenz durchzuführen.

Neben der Programmprüfung soll es um das RPA von Morgen gehen und in Workshops die Abschlussprüfung 2020 (unter Anwendung des NKF-CIG NRW) sowie die prüferische Begleitung von Digitalisierungsprojekten bearbeitet werden.

 

LG NRW NL 02/2021

Die Sprecherinnen und der Beirat des Landesgruppe NRW haben die Mitglieder zu einer Online-Mitgliederversammlung eingeladen.
Der Online-Termin wird am Mittwoch, den 23.06.2021 von 14:00 – 15:30 Uhr mit folgender Tagesordnung stattfinden:

  • Bericht der Sprecherinnen, insbesondere
    • Programmprüfung
    • IT-Prüfung
    • Auswirkungen von Corona auf die Haushalte („Bilanzierungshilfen“)
    • KDU u. SGB II-Testat
  • Wahlen
  • Verschiedenes

Grund für die Entscheidung, wenigsten ein Online-„Treffen“ durchzuführen, ist zunächst, dass Sprecherinnen und Beirat mit den Mitgliedern so gut es geht in Kontakt bleiben wollen. Sie sollen über die Themen informiert werden, an denen der Beirat aktuell arbeitet und ein Feedback geben können, ob das auch „ihre“ Themen sind oder ihnen anderes „auf den Nägeln brennt“. Außerdem stehen Wahlen an. Die Kollegen Dirk Emmerich und Thomas Streffing sind nun so lange dabei, so dass ihre Wiederwahl gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung des IDR ansteht. Beide haben sich bereit erklärt, für eine weitere Wahlperiode zur Verfügung zu stehen. Gerne werden aber auch Vorschläge für weitere Bewerber entgegen genommen.

Der Termin am 23.06.2021 findet im Anschluss an den letzten Workshop des Online-Rechnungsprüfertag 22./23.06.2021 des IDR statt (Online-Rechnungsprüfertag 2021 - IDR e. V. (idrd.de)).

Man geht davon aus, dass die Mitglieder für die Teilnahme an diesem Termin ohnehin möglicherweise benötigte IT-technische Unterstützung organisiert haben werden, die sie dann direkt für unsere Mitgliederversammlung verwenden können.

Der Beirat der Landesgruppe stellt u.a. seine Hinweise und Empfehlungen zu "Bilanzierungshilfen nach § 5ff NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz" vor, die hier abrufbar sind.

Es ist geplant, ein Gutachten zur Zulässigkeit der Übertragung von Prüfungsaufgaben i. R. v. KDU u. SGB II durch AnBest oder Verordnungen in Auftrag zu geben. Nach Rückmeldungen aus anderen Bundesländern, in denen Kolleginnen und Kollegen mit dem gleichen Problem kämpfen, hat nun der Vorstand des IDR auf Anregung aus NRW beschlossen, ein solches Gutachten für alle Bundesländer in Auftrag zu geben. Um die Rechtslage in allen Bundesländern betrachten zu können, wäre es hilfreich, wenn die Kolleginnen und Kollegen der anderen Landesgruppen die Förderprogramme, die ihnen Testatspflichten auferlegen hier auf der folgenden Seite erfassen: https://www.idrd.de/unsere-arbeit/umfragen/-studien

Für NRW haben wir bereits 41 (!) Förderprogramme identifiziert, die uns im Moment die Wahrnehmung  unserer „eigentlichen“ Prüfungsaufgaben erschweren. Diese können Sie hier einsehen.

Außerdem ist für das 2. Halbjahr geplant, eine früher von der VERPA entwickelte  Umfrage nach dem Personalbestand in den RPAs zu aktualisieren und an die Mitglieder zu verschicken. So können wieder Kennzahlen für NRW ermittelt und den Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung gestellt werden.

Schließlich hat NRW angeregt, dass der IDR eine Aktualisierung des Stellenplangutachtens der KGSt von 2009 (!) anstößt, das schon lange nicht mehr den aktuellen Stand wieder gibt. Diesmal sollte durch die Besetzung der Arbeitsgruppe mit mehreren Rechnungsprüfern sicher gestellt werden, dass die Stellen in der Rechnungsprüfung angemessen - und mit den Stellen in der Kämmerei vergleichbar - bewertet werden.