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News der Landesgruppe

Landesgruppe Brandenburg NL 02/25

Von der Kooperation der Landesgruppe des IDR mit dem Arbeitskreis der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer unter Leitung des RPA Frankfurt/Oder wurde bereits berichtet. So nehmen auch viele Mitglieder der Landesgruppe an den Beratungen des Arbeitskreises teil, die zweimal jährlich stattfinden. Auf dem letzten Treffen am 27.03.2025 beschäftigte sich der Arbeitskreis zunächst mit den die Rechnungsprüfung und das Haushaltsrecht betreffenden neuen Regelungen der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) sowie der zum 01.01.2025 in Kraft getretenen neuen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV). Kritisch diskutiert wurde dabei insbesondere auch ein die neuen Regelungen erläuterndes Rundscheiben des Ministeriums des Innern und für Kommunales (MIK) vom 20.12.2024.

Inzwischen gibt es im Land Brandenburg bereits Änderungswünsche an der gerade erst beschlossenen Kommunalverfassung auch vor dem Hintergrund des erwünschten Bürokratieabbaus. Folgerichtig waren Gegenstand der Tagesordnung und der Diskussion Anträge der Landtagsfraktion der CDU zu Änderungsvorschlägen der Regierungskoalition (SPD/BSW) sowie Anregungen des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg (StGB Bbg) hierzu. So sollen auf kommunalpolitischen Druck die strengen Fristen für die Aufstellung und Genehmigung der Haushalte in Abhängigkeit der Vorlage geprüfter und beschlossener Vor-Vor-Jahresabschlüsse mit einer Gesetzesanpassung noch mal um ein weiteres Jahr geschoben werden. 

Dem ist der Gesetzgeber nunmehr bedauerlicherweise mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechlicher Vorschriften zur Zurückstellung von Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde (Gesetz- und Verordungsblatt: I/2025/Nr. 8,  Verkündung: 03.04.2025) gefolgt.

Unter dem Tagespunkt „Erfahrungs- und Informationsaustausch“ wurden auf der Sitzung des Arbeitskreises am 27.03.2025 die Themen Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15 a UstG, Bildung von Spiegelprodukten (Personalkostenabrechnung), Eigenbetriebe – Jahresabschlussprüfung und Cash-Pooling mit gemeinsamem Girokonto besprochen.

Der vom RPA der Stadt Frankfurt/Oder geleitete Arbeitskreis hat nunmehr auch einen Unterarbeitskreis „Technische Prüfung“ eingerichtet, der zweimal jährlich tagen soll.

Darüber hinaus berichten verlässliche Quellen aus dem Landtag, dass Brandenburg wohl dem Vorbild NRWs folgen könnte, eine Anhebung der Wertgrenzen Freihändiger Vergaben in den Vergabeverfahren nach VOB/A und VOL/A UVgO auf 100 TEUR vorzunehmen.

Das nächste Landesgruppentreffen findet am 20. November 2025 wieder im Sitzungssaal der Gemeinde Dallgow-Döberitz im Landkreis Havelland statt. Vorgestellt werden soll der Praxisprüfungsbericht eines Teilnehmers am Zertifizierungslehrgang des IDR. Des Weiteren werden die Themen „Prüfen mit IT und Prüfen mit KI“ sowie „Prüfen des IKS“ unter aktiver Teilnahme des neuen Vorstandsvorsitzenden des IDR auf der Tagesordnung stehen.

 

gez. Löwe
Landesgruppensprecher


LG Brandenburg NL 04/2024

Am 04. Dezember 2024 fand im Sitzungssaal der Gemeinde Dallgow-Döberitz (Landkreis Havelland im Westen von Berlin) zwischen 10:00 und 15:30 Uhr das Treffen der Landesgruppe Brandenburg mit zwei inhaltlichen Schwerpunkten statt. Zunächst präsentierte eine vom IDR zertifizierte Rechnungsprüferin aus dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Elbe-Elster ihren Bericht zur Prüfung des Forderungsmanagements. Sie untergliederte ihren Vortrag in die Unterpunkte Prüfungsintension, Prüfungsplanung, Prüfungsschwerpunkte, Vorgehensweise (Vermutete Risiken, Prüfungsmethoden, Prüfungsmaßstäbe, Prüfungstechnik, Prüfungsziele) und Prüfungsergebnisse. Den zweiten Schwerpunkt bestritt Herr Prof. Dr. Martin Richter mit dem Thema „Qualitätssicherung in mittleren und kleinen Rechnungsprüfungsämtern“. Gegenstand des Workshops waren die Themen Bedeutung der Qualitätssicherung im RPA, Qualitätssicherung im Prüfungsprozess (Aufnahme eines Prüfungsthemas in die Jahresplanung, Vorerkundungen, Eröffnungsgespräch, Prüfungsplanung, Prüfungsdurchführung, Abschlussgespräch am Ende der Prüfungsdurchführung, Prüfungsberichtsentwurf, Schlussbesprechung, Reflexion des Prüfungsprozesses und Follow Up).

Im Anschluss verabschiedeten die Mitglieder der Landesgruppe den Referenten Herrn Prof. Dr. Richter, der 2023 aus dem IDR ausgeschieden ist.  Herr Richter hat als langjähriger Sprecher wie kein zweiter das wissenschaftliche Gesicht nicht nur der Landesgruppe Brandenburg im IDR geprägt. Vor allem seinem Engagement ist es zu verdanken, dass sich in den Köpfen der Prüferinnen und Prüfer immer mehr das Bild eines modernen, innovativen und veränderungsbereiten Prüfers verfestigt, dessen vornehme Aufgabe es ist, Mehrwert für die Verwaltung zu schaffen. Dieses Wissen hat Herr Prof. Dr. Richter auch in unzähligen Publikationen und Fachbüchern bis in die jüngste Zeit weitergegeben.

Ein besonderes Anliegen war ihm dabei auch die angemessene Eingruppierung der neuen veränderungsbereiten Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfern wie auch das „Peer Review“, die „Kontrolle“ der Rechnungsprüfung durch qualifizierte Dritte.

Die Mitglieder der Landesgruppe Brandenburg sagen herzlichen Dank für unzählige Aus- und Fortbildungen, fachliche Stellungnahmen und Gutachten, die Initiierung von Prüfungsleitlinien und Prüfungshilfen für das IDR. Wir schätzen seine direkte aufrechte Art auch im Widerspruch, seine klare Haltung in so vielen Prüfungsfragen und sein „Mut machen“, wenn aller Anfang schwer ist. Wir wertschätzen seine offene Haltung gegen eine zu starke Verschmelzung von Wirtschafts- und Rechnungsprüfern im IDR.

Sodann wählten die Mitglieder der Landesgruppe einstimmig Herrn Stefan Uhlich, Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Cottbus, zum weiteren Stellvertreter des Landesgruppensprechers. Berichtet wurde weiter über wesentliche Inhalte aus der Verwaltungsratssitzung am 20.11.2024. Zuletzt berichtete Herr Löwe über die in den letzten drei Jahren durchgeführten Visiten aller Mitglieder an ihren Dienstsitzen. U.a. ging es auch darum festzustellen, mit welcher Wertschätzung seitens der Verwaltung die Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer behandelt werden; dies gilt z.B. für die räumliche Unterbringung und die technische Ausstattung. Außerdem äußern Mitglieder sich in Einzelgesprächen in der Regel offener als in einem Plenum.He

Anfang des Jahres 2025 werden sich Landesgruppensprecher und seine Vertreter zusammenschließen, um das Programm für das nächste Jahr zu besprechen.

gez. Löwe    
Landesgruppensprecher  

LG Brandenburg NL 02/2024

Von der Kooperation der Landesgruppe des IDR mit dem Arbeitskreis der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer unter Leitung des RPA Frankfurt/Oder wurde bereits berichtet. So nehmen auch viele Mitglieder der Landesgruppe an den Beratungen des Arbeitskreises teil, die zweimal jährlich stattfinden. Auf dem letzten Treffen am 25.04.2024 gab es einen interessanten Vortrag zu den Aufgaben der Gemeindekasse in Brandenburg mit dem Fokus auf „Themenfelder für die örtlichen Prüfungen“ neben Kassenprüfungen. Gehalten wurde der Vortrag von Herrn Wenzek vom Fachverband der Kommunalkassenverwalter Landesverband Brandenburg. Weitere Themenfelder der Beratung waren Sachstände zu geplanten Gesetzesänderungen (KommRModG und KommHinwMeldG) sowie ein Erfahrungsaustausch zu aktuellen die Rechnungsprüfung bewegenden Themen.

Der im März 2024 durch das IDR durchgeführte Online-Workshop „Basiswissen IT für alle Prüferinnen und Prüfer – Prüfung mit IT/Prüfung der IT“ wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Brandenburg als sehr positiv und qualitativ hochwertig bezeichnet. Es kann davon ausgegangen werden, dass Fortbildungsbedarf zu diesem Themenkreis auch weiterhin bestehen und steigen wird, so dass dies gerne wieder angeboten werden kann.

Es zeigt sich, dass auch in Brandenburg vermehrt Probleme bestehen, qualifizierte neue Mitarbeiter für die Aufgaben der Rechnungsprüfung zu gewinnen. Dies ist zum Teil auch Ergebnis unterdurchschnittlicher Vergütungsangebote, die von Personalämtern und sogar Personalräten zu verantworten sind. Häufig ist dort die Intensität und Vielfältigkeit der Aufgaben der Rechnungsprüfung nach der Brandenburgischen Kommunalverfassung wenig bekannt. Man hört dort immer wieder: „Das bisschen Zahlenprüfung kann ja nicht so kompliziert sein, also höchstens Entgeltgruppe 9b“. Hier ist es auch permanente Aufgabe der Leitungen der Rechnungsprüfung, die Qualität der Prüfungsleistungen vor allem auch Hauptverwaltungsbeamten deutlich zu machen durch gute Rechnungsprüfungsberichte, hilfreiche Beratungstätigkeit und motivierende  Führung der Prüferinnen und Prüfer nach dem Motto: „Tue Gutes und rede darüber und schaffe durch dein Handeln einen Mehrwert in deiner Verwaltung“.

Das nächste Landesgruppentreffen wird in diesem Jahr voraussichtlich erst Anfang Dezember terminiert werden können. Die Mitglieder werden rechtzeitig informiert werden. Als Themenvorschlag steht bisher „Qualitätssicherung in der Rechnungsprüfung“ auf dem Entwurf der Tagesordnung. Gerne könnte durch das ein oder andere Mitglied ein interessanter Prüfungsbericht für einen Erfahrungsaustausch vorgetragen werden. Beispielsweise bieten sich hierfür die Prüfungsberichte an, die von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den zertifizierten Rechnungsprüfungslehrgängen des IDR für die Zertifikatsprüfung ohnehin erstellt und vorgetragen werden müssen.

Erfreulich ist in diesem Zusammenhang auch, dass immer mehr Prüferinnen und Prüfer aus Brandenburg an den Zertifizierungslehrgängen des IDR teilnehmen. Auch die Teilnahme aus Brandenburg an dem aktuell in Bad Lauterberg stattfindenden Prüferkongress ist erfreulich.

gez. Löwe    
Landesgruppensprecher     

LG Brandenburg NL 01/2024

1. In seiner Sitzung am 21.02.2024 hat der Landtag des Landes Brandenburg nunmehr das Gesetz zur Modernisierung der Kommunalverfassung nach einer langen Zeit der Überarbeitung der bis dahin geltenden Gesetzesfassung beschlossen  (GVBl  Teil 1, Nummer 10,  KommRModG).vom 05.03.2024).

Eine erste Durchsicht der haushaltsrechtlichen Vorschriften zeigt, dass der Landtag an einigen Stellen den Gesetzesentwurf der Landesregierung vom 07.06.2023 (Drucksache 7/7839) entschärft und verändert hat. Nicht mehr vorgesehen ist der in § 62 Abs. 6 Entwurfsfassung noch geregelte Ausgleich des Gesamthaushalts in seinem Ergebnis- und Finanzhaushalt  (nur noch  - wie bisher - Ergebnishaushalt); gleiches gilt für das Erfordernis der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts in § 68 Abs. 1 BbgKVerf, welches nur noch auf die Unausgeglichenheit des Ergebnishaushalts abstellt. (so auch die bisherige Regelung). Bezüglich der Genehmigungspflichten durch die Kommunalaufsicht für Haushaltssicherungskonzepte, für den Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen in einer Haushaltssatzung und für den Gesamtbetrag vorgesehener Kreditaufnahmen ist nunmehr vorgesehen, dass die Kommunalaufsichtsbehörde diese Genehmigungen zurückzustellen hat, wenn eine Gemeinde beginnend mit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025   eine Beschlussfassung ihrer Gemeindevertretung über den Jahresabschluss für das vorvorvergangene Haushaltsjahr sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses für das vorvergangene Haushaltsjahr nicht vorlegen kann. Entschärfende Anträge (erst ab 2027) haben sich im Landtag nicht durchgesetzt, Es bleibt auch wie bisher bei der Verpflichtung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses (§ 81). Nach altem Recht sollte dieser erstmals für das Haushaltsjahr 2024 aufgestellt werden, nunmehr ist hierfür das Haushaltsjahr  2025 vorgesehen. Allerdings kann mit Mehrheit der gesetzlichen Vertreter der Gemeindevertretung  beschlossen werden, dass die Gemeinde auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses verzichtet (81 Abs. 9 BbgKVerf). 

Auch das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse (JAGB) wird entgegen dem Vorschlag der Landesregierung fortgesetzt. Bis zum 31.12.2026 können Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Aufstellung des Jahresabschlusses bis einschließlich für das Haushaltsjahr 2019 auf Teilrechnungen, den Rechenschaftsbericht, die Anlagen-, Forderungen- und Verbindlichkeitenübersicht und diverse Angaben im Anhang (§ 58 Abs. 2 Nr. 3 bis 10 der kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung) verzichten. Die Jahresabschlüsse einschließlich vorvergangener Jahre können gemeinsam mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 aufgestellt werden. Das zuständige Rechnungsprüfungsamt kann noch bis Ende 2027 auf die Prüfung der Jahresabschlüsse bis 2019 verzichten. Hier ist der Landtag vor allem dem Drängen des Städte- und Gemeindebundes gefolgt. Schließlich ist der Landtag - bezüglich haushaltsrechtlicher Vorschriften - noch einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen (SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gefolgt. Danach ist zu prüfen, ob für Mitglieder im Kommunalen Versorgungsverband die Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für die Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen aufgehoben werden können, unter Berücksichtigung des Prinzips der periodengerechten Buchung. Der Verzicht auf die Passivierungspflicht für beamtenrechtliche Pensionsverpflichtungen war bereits im Gesetzgebungsprozess heftig umstritten. 

2. Die Landesgruppe Brandenburg befindet sich aktuell in der Planung u.a. des Landesgruppentreffens für 2024. Termine stehen noch nicht fest, werden den Mitgliedern jedoch rechtzeitig mitgeteilt. 

LG Brandenburg NL 04/2023

Zusammenarbeit zwischen IDR und Arbeitskreis der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer im Land Brandenburg am 02.11.2023 vereinbart.
Sowohl die Leiterin des Arbeitskreises der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer im Land Brandenburg als auch der Landesgruppensprecher der Landesgruppe Brandenburg des IDR e.V. nahmen an den jeweiligen Veranstaltungen am 12.10.2023 (Landesgruppe) und 02.11.2023 (Arbeitskreis) bereits zum zweiten Mal als Gast teil. Unter anderem berichtete der Landesgruppensprecher hier auch über das Landesgruppentreffen am 12.10.2023, während die Leiterin des Arbeitskreises auf dem Landesgruppentreffen einen Gastbeitrag gehalten hatte.

Auf der Tagesordnung des Arbeitskreises am 02.11.2023 stand auch eine mögliche Zusammenarbeit zwischen ihm und der Landesgruppe Brandenburg des IDR e.V. Diese wurde nunmehr am 02.11.2023 vereinbart. Die Zusammenarbeit umfasst künftig neben dem gegenseitigen Informationsaustausch auch die Teilnahme der
Sprecher an den jeweiligen Veranstaltungen des anderen Kreises. Des Weiteren vertieft die Landesgruppe Themen, die nicht im Arbeitskreis behandelt werden können, und tritt somit in Ergänzung des Arbeitskreises, nicht aber in Konkurrenz, in Erscheinung. Interesse der Mitglieder des Arbeitskreises besteht vor allem auch an Fortbildungsangeboten des IDR, wobei schon die Differenz der Fortbildungskosten für Mitglieder und Nichtmitglieder das ein oder andere Rechnungsprüfungsamt zu einer Mitgliedschaft im IDR bewegen könnte.
Dabei werden die Ziele des IDR wie die Vereinheitlichung von Prüfungsvorgehen und -methodik und die Etablierung des Berufsstandes der Rechnungsprüfung mit einem standardisierten Profil nicht außer Acht gelassen. 

Künftig können somit interessierte Rechnungsprüfungsämter an drei jährlichen prüfungsorientierten Veranstaltungen im Land Brandenburg teilnehmen.


gez. Löwe
Landesgruppensprecher