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News der Landesgruppe

Newsletter 01/2026

Änderung der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 LHO

Mit Veröffentlichung im Staatsanzeiger wurden die Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung angepasst. Die Änderungen betreffen insbesondere das Zuwendungs- und Verwendungsnachweisverfahren und sollen nach der Begründung des Ministeriums vor allem der Verfahrensvereinfachung und Digitalisierung dienen. 

Wesentliche Punkte sind u. a.:

  • Einführung einer Verwendungsbestätigung als Alternative zum einfachen Verwendungsnachweis bei Förderungen mit geringem finanziellem Umfang.

  • Anhebung der Schwelle für Fälle geringer finanzieller Bedeutung auf 100.000 Euro.

Aus Sicht der Rechnungsprüfung wird derzeit insbesondere diskutiert, welchen Prüfungsumfang die Bestätigung der eigenen Prüfungseinrichtung bei Förderungen mit geringem finanziellem Umfang umfasst. Unklar ist insbesondere, ob sich die Prüfung lediglich auf die formale Bestätigung oder auf sämtliche Inhalte der Verwendungsbestätigung beziehen soll. Eine abschließende Auslegung steht derzeit noch aus. 

Kommunales Flexibilisierungsgesetz (KommFlexG)

Am 5. Februar 2026 wurde das KommFlexG (Kommunales Flexibilisierungsgesetz) in Hessen beschlossen. Dieses Gesetz soll der Entbürokratisierung dienen.

Im Zuge dieses Gesetzes können Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohner auf die Erstellung eines Rechenschaftsberichtes verzichteten. Diese Regelung gilt für die Rechenschaftsberichte ab dem Haushaltsjahr 2025.

 

Stellungnahme zur geplanten GemHKVO

Im Zuge der geplanten Zusammenführung der Hessischen Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) zu einer einheitlichen Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) wurde durch eine Arbeitsgruppe der hessischen Rechnungsprüfungsämter sowie der IDR-Landesgruppe Hessen eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet. Ziel der Stellungnahme ist es, die praktischen Auswirkungen der geplanten Regelungen aus Sicht der örtlichen Rechnungsprüfung darzustellen und Hinweise zur Verbesserung der Praxistauglichkeit zu geben.

Grundsätzlich wird begrüßt, dass mit der Zusammenführung der bisherigen Regelwerke eine systematische Vereinheitlichung des kommunalen Haushalts- und Kassenrechts angestrebt wird. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen noch Unklarheiten aufweisen und in ihrer praktischen Anwendung präzisiert werden sollten.

Ein Schwerpunkt der Stellungnahme betrifft die Sicherheitsstandards und Dienstanweisungen für die Finanzbuchhaltung. Zwar wird die Stärkung einheitlicher Mindestanforderungen grundsätzlich positiv bewertet. Allerdings wird darauf aufmerksam gemacht, dass unterschiedliche kommunale Dienstanweisungen in der Praxis zu sehr unterschiedlichen Prüfungsmaßstäben führen können. Dies erschwert eine vergleichbare Prüfung und kann langfristig zu Qualitätsunterschieden in den internen Regelwerken führen.

Auch im Bereich der Deckungsfähigkeit im Haushalt wird die vorgesehene Erweiterung der Flexibilisierung grundsätzlich begrüßt. Die Einbeziehung zusätzlicher Erträge und Einzahlungen in die Deckungsfähigkeit stärkt aus Sicht der Arbeitsgruppe die Budgetverantwortung der Verwaltung und entspricht dem ressourcenorientierten Haushaltsansatz der Doppik. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine zunehmende Flexibilisierung die Nachvollziehbarkeit der Haushaltsausführung und die Prüfbarkeit durch die Rechnungsprüfung erschweren kann.

Kritisch bewertet wird insbesondere die geplante Möglichkeit der globalen Minderaufwendungen. Aus Sicht der Rechnungsprüfung besteht hier die Gefahr, dass pauschale Kürzungen von Aufwendungen zu Lasten der Transparenz der Haushaltsplanung gehen und die Grundsätze der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit beeinträchtigen. Zudem könnte dadurch das parlamentarische Budgetrecht geschwächt werden, wenn konkrete Prioritätensetzungen durch pauschale Minderansätze ersetzt werden.

Darüber hinaus wird die derzeitige Aufspaltung des Ergebnisses in ein ordentliches und ein außerordentliches Ergebnis hinterfragt. In der Praxis führt diese Differenzierung häufig zu Abgrenzungsschwierigkeiten und erhöhtem Prüfungsaufwand, ohne dass daraus ein entsprechender zusätzlicher Informationsgewinn für Steuerung oder Öffentlichkeit entsteht.

Ein weiterer Punkt betrifft die geplante Regelung zur Nichtbildung unerheblicher Rückstellungen. Diese wird grundsätzlich als sinnvoll angesehen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Gleichzeitig wird jedoch angeregt, die Begriffe „wesentlich“, „erheblich“ und „unerheblich“ klarer zu definieren, um eine einheitliche Anwendung in der kommunalen Praxis sicherzustellen.

Schließlich wird angeregt, zur Förderung einer landesweit einheitlichen Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts ein dauerhaftes Fachgremium oder eine digitale Wissensplattform einzurichten. Dort könnten Auslegungsfragen, Praxisbeispiele und Musterregelungen zentral bereitgestellt und fortlaufend aktualisiert werden.

LG Hessen NL 03/2025

Am 06.05.2026 wird wieder ein Praxistag der IDR Landesgruppe Hessen in Buseck stattfinden. Die genauen Themen werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Mit Schreiben vom 26.08.2025 wurde der Entwurf einer Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Gemeinden (Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung – GemHKVO) durch das HMdI übermittelt. Durch die neue Verordnung sollen die GemHVO und GemKVO zusammengeführt werden. Der Entwurf wurde in Abstimmung mit dem HMdI durch eine Arbeitsgruppe zur Evaluierung des kommunalen Kassenrechts erarbeitet. In dieser Arbeitsgruppe waren u. a. Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Rechnungsprüfungsämter in Hessen vertreten.

Aktuell wird eine Stellungnahme durch diese Arbeitsgemeinschaft erarbeitet. Die neue Verordnung soll voraussichtlich zum 01.01.2027 in Kraft treten.

LG Hessen NL 02/2025

Am 23. April 2025 hat im Kulturzentrum Buseck in Buseck das zweite gemeinsame Treffen der Landesgruppe Hessen stattgefunden. Nach einem Begrüßungskaffee folgte eine offizielle Begrüßung und die Tagesordnung sowie die Tätigkeiten des IDR e. V. wurden vorgestellt. Der Vormittag stand im Zeichen einer Podiumsdiskussion zum Thema „Doppik in Hessen“ mit verschiedenen Experten. Nach einer kurzen Kaffeepause folgte ein Vortrag von Herrn Jürgen Watz über das IDW zur Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand. Nach der Mittagspause widmete sich Dr. Ulrich Keilmann und Michael Moericke dem Thema „Haushaltskonsolidierung durch Forderungsmanagement“. Danach präsentierte Herr Hans-Dieter Wieden das Thema „Revisionscontrolling“.


LG Hessen NL 04/2024

Am 23.04.2025 findet wieder der IdR Praxistag der Landesgruppe Hessen in Buseck im Landkreis Gießen statt. Dieses Treffen richtet sich primär an die Prüferinnen und Prüfer des Jahresabschlusses und der Haushaltswirtschaft, aber auch alle anderen Interessierten sind natürlich herzlich willkommen.

Die Veranstaltung beginnt nach der Begrüßung mit einer Podiumsdiskussion mit dem Thema „Doppik in Hessen“. Es soll auf die Anfänge der Doppik in Hessen geblickt werden. Des Weiteren soll eine aktuelle Bestandsaufnahme getätigt werden. Daran anschließend soll diskutiert werden wohin sich die Rechnungslegung, und damit in Hessen auch verbunden, die Steuerung der Kommunen, entwickeln sollten.

Weitere Vorträge werden zu den Themen „Neues vom IDW zur Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand (IDW RS IFA 1)“; „Haushaltskonsolidierung durch Forderungsmanagement“ und „Revisionscontrolling“ gehalten.

Dieses Treffen kann auch gerne von Mitgliedern von anderen Landesgruppen besucht werden. Die Buchung und weitere Details kann unter folgendem Link erfolgen: https://www.idrd.de/fortbildung/idr-kurskalender#/de/classes/view/282

Wir freuen uns auf interessante Vorträge und Diskussionen.

Revisionsamtsleiter in Hessen setzen sich für Entbürokratisierung ein - Übergabe eines Maßnahmenpapiers an Minister Manfred Pentz

Darmstadt-Dieburg. Die hessischen Revisionsamtsleiter haben sich intensiv mit der Frage beschäftigt, wie Verwaltungsprozesse in Kommunen vereinfacht werden können. Ihr Ziel: weniger Bürokratie, mehr Effizienz und schnellere Verfahren. Der Vorstand der Revisionsamtsleiter unter Vorsitz von Patrick Nickel hat dazu konkrete Vorschläge zur Entbürokratisierung erarbeitet und dem hessischen Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung, Manfred Pentz, im Rahmen eines Treffens im Kreishaus Darmstadt übergeben.

„Hessen ist das erste Bundesland, das einen eigenen Minister für Entbürokratisierung hat. Damit setzen wir ein starkes Zeichen, dass wir es mit dem Bürokratieabbau ernst meinen. Unser Ziel ist es, Verwaltungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen spürbar zu vereinfachen“, betonte Minister Pentz. Seit Anfang des Jahres können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen über den neu eingerichteten Bürokratiemelder Hindernisse und überflüssige Regelungen melden. Bislang sind mehr als 700 Meldungen eingegangen, die wertvolle Hinweise für zukünftige Reformen liefern. „Die Revisionsamtsleiter leisten mit ihren Vorschlägen einen wichtigen Beitrag, um Verwaltungsabläufe praxisnah zu verbessern. Diese Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Praxis ist essenziell, um spürbare Erleichterungen zu erreichen“, so Pentz weiter.

Die Revisionsamtsleiter haben im Gespräch mit Minister Pentz nicht nur auf die Herausforderungen der aktuellen Verwaltungsstrukturen hingewiesen, sondern auch praxisnahe Lösungen vorgeschlagen. Ein zentrales Anliegen ist die Vereinfachung von Förderverfahren, da die derzeitigen Abläufe für Kommunen mit erheblichem bürokratischen Aufwand verbunden sind. „Jeder Förderantrag durchläuft zahlreiche Prüfungsinstanzen, bevor er bewilligt wird. Das kostet Zeit und bindet personelle Ressourcen“, erklärte Patrick Nickel, Revisionsamtsleiter des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Um dies zu ändern, schlagen die Revisionsamtsleiter vor, Förderprogramme stärker zu standardisieren und Pauschalförderungen anstelle kleinteiliger Einzelförderungen einzuführen. Besonders für kleinere Förderbeträge unter 100.000 Euro könnte dies einen enormen Zeitgewinn bedeuten.

Auch das Vergaberecht steht im Fokus der Reformvorschläge. Die Vielzahl an Vorschriften mache es insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen schwer, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Die Revisionsamtsleiter fordern daher eine Vereinfachung der Vergaberegeln, um gleichzeitig die Wirtschaft zu stärken. „Es geht uns nicht um weniger Kontrolle, sondern um gezieltere und effizientere Verfahren“, so Nickel weiter. „Wenn wir Bürokratie abbauen, profitieren nicht nur die Verwaltungen, sondern vor allem die Bürgerinnen und Bürger, für die diese Prozesse am Ende gedacht sind.“

Die hessischen Revisionsamtsleiter fordern des Weiteren eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen im Gemeindehaushaltsrecht, um primär kleineren Kommunen die Verwaltungsarbeit zu erleichtern. Aktuell schreibt das Gemeindehaushaltsrecht einheitliche Regelungen für alle Kommunen vor, unabhängig von ihrer Größe. Dies bedeutet, dass kleine Gemeinden denselben bürokratischen Anforderungen unterliegen wie große Städte. Ein Beispiel verdeutlicht die Diskrepanz: Während Frankfurt am Main als größte Stadt Hessens über 750.000 Einwohner zählt, hat die kleinste Gemeinde in Hessen (Weißenborn) lediglich etwa 1.000 Einwohner. Trotz dieser erheblichen Unterschiede sind beide verpflichtet, identische haushaltsrechtliche Vorgaben zu erfüllen.

Die Revisionsamtsleiter schlagen daher vor, das Gemeindehaushaltsrecht zu differenzieren und an die Größe der Kommunen anzupassen. Dies könnte durch die Einführung von Größenklassen erfolgen, die es kleineren Gemeinden ermöglichen, vereinfachte Verfahren anzuwenden. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Effizienz zu steigern, ohne die notwendige Kontrolle zu vernachlässigen.

„Es ist essenziell, dass wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen an die realen Gegebenheiten vor Ort anpassen. Nur so können wir sicherstellen, dass auch kleinere Kommunen handlungsfähig bleiben und ihre Ressourcen optimal einsetzen können“, betont Nickel.

Mit der Übergabe des Maßnahmenpapiers an Minister Pentz setzen die Revisionsamtsleiter in Hessen ein deutliches Zeichen für einen konstruktiven Dialog und praxisnahe Lösungen im Sinne eines modernen, effizienten Verwaltungshandelns. Die Vorschläge werden nun im Ministerium geprüft und fließen in die laufenden Entbürokratisierungsmaßnahmen ein.

LG Hessen NL 04/2024

Am 08. und 09.10.2024 hat die gemeinsame Arbeitstagung der Arbeitsgemeinschaften der Leiter*innen der Revisionsämter im Hessischen Städte- und Gemeindebund, Hessischen Landkreistag und Hessischen Städtetag in Wetzlar stattgefunden. Im Rahmen dieser Arbeitstagung wurde sich mit Vertretern des HMdI, des Hessischen Rechnungshofs sowie den Vertretungen der Hessischen Spitzenverbände zu unterschiedlichen Themen ausgetauscht.
Im Anschluss an diese Tagung wurde am 09.10.2024 die Sitzung der Hessischen Landesgruppe im IdR durchgeführt. Diese Sitzung war mit der Neuwahl des Landesgruppensprechers verbunden. Herr Matthias Prill wurde in seinem Amt bestätigt. Als sein Vertreter wurde Herr Christoph Kunstmann gewählt. Als neues Verwaltungsratsmitglied wurde Frau Iris Kaiser gewählt. Wir bedanken uns für die Bereitschaft dieser Personen sich für die öffentliche Finanzkontrolle zu engagieren.

Am 23.04.2025 wird wieder ein Praxistag der Hessischen Landesgruppe im IdR in Buseck abgehalten. Die finalen Themen werden noch bekannt gegeben.

LG Hessen NL 03/2024

Mit Schreiben vom 07.08.2024 hat die Landesgruppe Hessen eine Stellungnahme zur vorgesehenen Änderung des hessischen Eigenbetriebsgesetzes durch das Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften an das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschatz abgegeben. Durch die Änderung soll die Option geschaffen werden die Prüfverpflichtung für die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe in Hessen auf die Rechnungsprüfungsämter der jeweiligen Träger zu übertragen. In diesem Zusammenhang wurde angeregt im Vorfeld einer möglichen Übertragung sich mit den Rechnungsprüfungsämtern abzustimmen. In der Abstimmung sind der Zeitpunkt der Übernahme der Prüfverpflichtung, die kalkulierten Kosten der Prüfungen und die Personalkapazitäten zu klären. In diesem Zusammenhang sollte das Einvernehmen mit dem zuständigen Rechnungsprüfungsamt hergestellt werden.

LG Hessen NL 02/2024

Am 24.04.2024 hat ein Treffen der Landesgruppe Hessen in Buseck stattgefunden. Mit circa 70 Teilnehmern war das Treffen gut besucht. Frau Dr. Hornung hat mit einem Beitrag zu dem Thema der Prüfungsdokumentation das Treffen eröffnet. Danach hat der Leiter der ÜPKK beim Hessischen Rechnungshof, Herr Dr. Keilmann, Einblicke in die Prüfung des IKS und Vergabewesens gewährt. Nach der Mittagspause hat Herr Wieden über die Chancen und Herausforderungen textgenerierter KI in der kommunalen Prüfung informiert. Der letzte Vortrag wurden von Herrn Hahn von der HöMS (Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit) gehalten. Thema waren die Deckungsfähigkeiten im Haushaltsplan und die Übertragung der Haushaltsmittel. Zu dieser Thematik wurden verschiedene Sicht- und Vorgehensweisen bei der Prüfung kontrovers diskutiert.

LG Hessen NL 01/2024

Bereits im letzten Newsletter wurde darauf hingewiesen, dass die hessischen Rechnungsprüfungsämter die Koalitionsverhandlungen der zukünftigen Landesregierung genutzt hatten um Vorschläge zur Entbürokratisierung des Förderwesens in Hessen zu unterbreiten.

Diese Vorschläge wurden aufgegriffen und fanden Einzug im Koalitionsvertrag. Das Förderwesen soll überprüft und die Verfahren vereinfacht werden.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie an dieser Stelle informieren.

Am 04.03.2024 wurde die dritte Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen veröffentlicht. Neben kleineren redaktionellen Änderungen wurde der neue § 28a GemHVO eingefügt. Dieser regelt die Pflichten der Gemeinden zur Bereitstellung von Finanzdaten.

Am 24.04.2024 findet ein weiteres Treffen der IDR Landesgruppe Hessen im Kulturzentrum Buseck statt. Neben allgemeinen Informationen zur Tätigkeit des IDR wird einleitend Frau Dr. Hornung (Leiterin Revision LWV) über die Prüfungsdokumentation referieren. Nach einer kurzen Pause wird Herr Dr. Keilmann (Leiter der ÜPKK beim Hessischen Rechnungshof) über Erfahrungen einer Prüfung des IKS und Vergabewesen berichten. Nach der Mittagspause wird Herr Wieden (Leiter des Revisionsamtes der Stadt Frankfurt am Main) über die Chancen und Herausforderungen textgenerierter KI in der kommunalen Prüfung informieren. Im letzten Vortrag wird von Herrn Hahn (Hochschuldozent an der HöMS – Standort Kassel) ein Update über die Prüfung der Haushaltswirtschaft geben. Die Veranstaltung soll mit einem fachlichen Austausch über weitere Entwicklungen enden.

In den nächsten Tagen wird hierzu die Buchung dieses Treffens über das Buchungssystem des IDR auf der Homepage möglich sein. Alle weiteren Informationen über Kosten, Anreise etc. sind über das Buchungssystem einsehbar. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.  

LG Hessen NL 04/2023

Am 08.10.2023 wurde in Hessen ein neuer Landtag gewählt. Die Koalitionspartner befinden sich aktuell in Verhandlungen über die Umsetzung ihrer politischen Ziele. Diese Verhandlungen haben die hessischen Rechnungsprüfungsämter zum Anlass genommen einen Vorschlag zur Entbürokratisierung des Förderwesens in Hessen zu unterbreiten.

Es wurde vorgeschlagen, dass Förderwesen zu standardisieren und zu digitalisieren. Kleinstförderungen sollten zusammengefasst und pauschal zur Verfügung gestellt werden. Eine Wesentlichkeitsgrenze zur Prüfung von Verwendungsnachweisen wäre wünschenswert.

Am 18.10.2023 haben sich die Personalprüferinnen und –prüfer aus Hessen in Fulda getroffen. Neben vielen interessanten Themen konnte über die IDR Landesgruppe eine Vortrag zum Thema IKS zur Verfügung gestellt werden.

Des Weiteren haben sich am 01. und 02.11.2023 die hessischen Sozialprüferinnen und –prüfer in Fulda getroffen. Auch hier konnte über die IDR Landesgruppe ein Vortrag zur Thematik des Veränderungsmanagements von Verwaltungsprozessen im Kontext der Prüfung angeboten werden.

Am 14.11.2023 wurde über die IDR Landesgruppe eine Weiterbildungsmaßnahme zu der Thematik Arbeiten mit IDEA für Einsteiger angeboten.