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Arbeitskreis - Antikorruption und Compliance

Newsarchiv

Dezember 2025

Der Arbeitskreis Antikorruption & Compliance unter der Leitung von Herrn Dr. Glinder, Landeshauptstadt Stuttgart, hat sich zur Aufgabe gemacht, kommunale Verantwortliche und Entscheidungsträger bei ihrer Aufgabenerfüllung mit der Ausarbeitung von Leitfäden, Muster-Dienstanweisungen und dergleichen zu unterstützen. Gegenwärtig wird an einem Leitbild "Die/der Antikorruptions-Beauftragte in der kommunalen Verwaltung" gearbeitet. Ziel ist dessen Fertigstellung und Freigabe durch den IDR-Vorstand zur nächsten Sitzung in Bad Lauterberg im Sommer 2026. Das Leitbild soll anschließend auf der Homepage des IDR (Arbeitskreis Antikorruption & Compliance) veröffentlicht werden. Bisher sind dort bereits eingestellt und abrufbar: Der Leitfaden IDR-L-500 Einrichtung und Prüfung eines kommunalen CMS, eine Muster-Dienstanweisung zur Antikorruption sowie eine Muster-Dienstanweisung zum Hinweisgeberschutz.

Der Arbeitskreis besteht aktuell aus Vertretern folgender öffentlich-rechtlicher Körperschaften: Stadt Bochum, Landratsamt Erzgebirgskreis, Stadt Hildesheim, Landeshauptstadt Mainz, Bezirk Oberbayern (mit Sitz in München), Landeshauptstadt Stuttgart, Landschaftsverband-Westfalen Lippe (LWL).

Im Jahr 2025 haben sechs Sitzungen des Arbeitskreises stattgefunden, davon einer vor Ort in Stuttgart, die restlichen online. Bei den Sitzungen findet zum einen ein Erfahrungs- und Informationsaustausch der Mitglieder statt. Zum anderen werden die jeweils gemeinsam beschlossenen Projekte zur Ausarbeitung von Leitfäden, Musterdienstanweisungen und dergleichen besprochen und dazu konkrete Aufgaben und Zuständigkeiten festgelegt. Dadurch ist es möglich, den Zeitaufwand für die einzelnen Online-Sitzungen überschaubar zu halten, in der Regel ca. ein bis maximal zwei Stunden.

Nach wie vor sind Interessierte Fachkundige herzlich zur Mitarbeit im Arbeitskreis eingeladen.
 


Juni 2025

Der Arbeitskreis Antikorruption & Compliance hat sich zur Aufgabe gemacht, kommunale Verantwortliche und Entscheidungsträger bei ihrer Aufgabenerfüllung mit der Ausarbeitung von Leitfäden, Muster-Dienstanweisungen und dergleichen zu unterstützen. Gegenwärtig arbeiten wir an einem Leitbild "Die/der Antikorruptions-Beauftragte in der kommunalen Verwaltung". Hierfür werden u.a. die Rechte und Pflichten, die organisatorische Stellung, das Aufgabenprofil und die Tätigkeitsbereiche sowie die erforderliche Qualifikation eines solchen Beauftragten herausgestellt, um eine wirksame Wahrnehmung der Funktion sicherzustellen. Unser Arbeitskreis dient zudem einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch, wobei wir uns überwiegend online treffen. Unser nächstes Meeting wird am 7. Juli in Stuttgart beim dortigen Amt für Revision stattfinden. 
 


März 2025

Auf seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 verabschiedete der IDR-Arbeitskreis Antikorruption/Compliance die erarbeiteten Entwürfe zweier Muster-Dienstanweisungen, deren Regelungen mit Hinweisen zum rechtlichen Hintergrund versehen sind und von den Nutzern an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden können. Der Entwurf der ersten Muster-Dienstanweisung zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes bzw. zur Einrichtung einer Internen Meldestelle enthält u.a. Regelungen zur örtlichen und sachlichen Zuständigkeit der Internen Meldestelle, zum Verfahren bei internen Ermittlungen sowie zu Rechten und Pflichten sowohl der Meldestelle, der Ermittler und der betroffenen Personen. Die zweite Muster-Dienstanweisung behandelt speziell das Themengebiet Antikorruption und enthält Regelungen zu den Aufgaben verschiedener Stellen im Rahmen der Prävention und Bekämpfung von Korruption; ihr ist zudem ein Muster-Verhaltenskodex für Mitarbeitende und Führungskräfte beigefügt. Die beiden Entwürfe werden  nun dem Vorstand und dem Verwaltungsrat des IDR zur Anhörung vorgelegt mit dem Ziel einer Beschlussfassung im Juli diesen Jahres.


Dezember 2024

Der IDR-Arbeitskreis trifft sich regelmäßig im Online-Format. Zwei Arbeitsgruppen des Arbeitskreises haben zwischenzeitlich Entwürfe für zwei Muster-Dienstanweisung erarbeitet. Die erste behandelt die Einrichtung einer Internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (und Ausführungsregelungen der Länder) für den kommunalen Bereich. Die zweite behandelt Regelungen und Abläufe im Bereich Antikorruption. Auf unserer nächsten Sitzung im Februar 2025 sollen die beiden Muster vom Arbeitskreis intern beschlossen und danach Vorstand und Verwaltungsrat des IDR zur dortigen Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt werden.


Mai 2024

Der IDR-Arbeitskreis Antikorruption/Compliance trifft sich regelmäßig im Online-Format und hat in seiner letzten Sitzungen am 27. Februar 2024 zwei Arbeitsgruppen eingerichtet.

Die erste Arbeitsgruppe widmet sich der Aufgabe, eine Muster-Dienstanweisung für die Einrichtung einer Internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (und Ausführungsregelungen der Länder) für den kommunalen Bereich auszuarbeiten. Ihr gehören folgende Kolleginnen und Kollegen an: Vorsitz Sylvia Will (Bezirk Oberbayern), Adam Breuninger (Landeshauptstadt Stuttgart), Reiner Kandel (Landeshauptstadt Mainz), Guido Schmitz (Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur), Christel Schrage (Landschaftsverband Westfalen-Lippe),

Die zweite Arbeitsgruppe wird eine Muster-Dienstanweisung für Regelungen und Abläufe im Bereich Antikorruption erstellen. Ihr gehören folgende Kolleginnen und Kollegen an: Vorsitz Karl-Björn Bruns (Stadt Hildesheim), Peter Glinder (Landeshauptstadt Stuttgart), Hans-Jakob Klinkhammer (Stadt Kerpen), Jürgen Louis (Bürgermeister, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, Transparency International Deutschland e.V.), Anna Schwarzer (Landeshauptstadt Stuttgart), Kerstin Siegel (Landratsamt Erzgebirgskreis),

Geplant ist, dass beide Arbeitsgruppen bis Ende des Jahres 2024 einen Entwurf der jeweiligen Dienstanweisung vorlegen.