Zum Hauptinhalt springen

LG Sachsen NL 01/2024

Onlinebefragung der sächsischen Rechnungsprüfungsämter zu Kassenprüfungen bei zunehmender Verwaltungsdigitalisierung

Im Newsletter 03/2023 berichteten wir über die in der Landesgruppe Sachsen gebildete AG Kassenprüfung (digital), welche die sächsischen Regelungen zu den Kassenprüfungen insbesondere unter dem Blickwinkel der zunehmenden Verwaltungsdigitalisierung auf Änderungsbedarf untersuchen und entsprechende Vorschläge erarbeiten soll.

Wie angekündigt, erfolgte dazu in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag eine Onlinebefragung der Rechnungsprüfungsämter der sächsischen Kommunen und Landkreise.

Die Umfrage wurde über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsens generiert und durch entsprechende Verlinkung an die einzelnen potenziellen Teilnehmer übermittelt. Bei einer Teilnehmerquote von über 51 % bei 43 angefragten Rechnungsprüfungsämtern dürften sich durchaus repräsentative Aussagen ergeben.

Aufgrund der beachtlichen Anzahl an Fragen und dem damit verbundenen Aufwand der Beantwortung möchten wir uns an dieser Stelle ganz herzlich bei den Teilnehmenden für die aufgewandte Zeit und eingebrachte Fachkompetenz bedanken.

Eine erste Auswertung erfolgte zum 5. Treffen der AG Kassenprüfung (digital) am 06.03.2024 in Zwickau. Ziel war es, aus den Ergebnissen der Umfrage, Vorschläge für einen möglichen Änderungs- und Anpassungsbedarf der Verordnung zu erarbeiten.

Grundlage bildete die Frage: „Halten Sie die Regelung noch für zeitgemäß/erforderlich?“. Diese Frage wurde nach jeder einzelnen Regelung in den §§ 15 und 16 SächsKomPrüfVO gestellt. Insgesamt wurden so 12 Regelungen untersucht. Im Anschluss an diese Frage sollten die Teilnehmer jeweils Vorschläge für eine Änderung bzw. Anpassung der aufgeführten Rechtsvorschrift formulieren. Dies stellte eine weitere Komponente für die AG dar, möglichst einen konkreten Vorschlag zu verfassen.

Die endgültigen Ergebnisse werden in der kommenden Landesgruppensitzung im Mai vorgestellt. Die Spannung aus dem letzten Artikel bleibt somit noch eine Weile erhalten.

 

LG Sachsen NL 04/2023

Tagesseminar „Prüfung der Umsatzsteuer nach § 2 b UStG“ in der IDR-Landesgruppe Sachsen am 28.09.2023 in Freital

Die Mitglieder der Landesgruppe Sachsen hatten sich im Rahmen einer Themenabfrage entschieden, ein Seminarangebot zum Thema neues Umsatzsteuerrecht zu schaffen und dies auch für Nicht-Mitglieder des IDR zu öffnen. Auch wenn sich im Freistaat Sachsen die überwiegende Anzahl der Kommunen zu einer weiteren Option entschlossen hat, so tangieren die vorbereitenden Themen und Fragestellungen sowie die Prozessausgestaltung auch die örtlichen Rechnungsprüfungsämter seit geraumer Zeit.

Am 28.09.2023 fand daher in der großen Kreisstadt Freital das Seminar zum Thema „Prüfung der Umsatzsteuer nach § 2 b UStG“ im Rahmen des IDR-Landesgruppentreffens statt. Als Referentin konnte Frau Friederike Trommer gewonnen werden, die das Amt als Bürgermeisterin für Finanzen, Bildung und Soziales der Großen Kreisstadt Coswig innehat und somit die Inhalte um wertvolle Praxiserfahrung bereichern konnte. Da Frau Trommer zudem langjährig im Bereich der überörtlichen Prüfung tätig war und ihr die Prüfersicht damit bestens bekannt ist, gestaltete sich der Tag als äußerst praxisrelevant. 

Die große Teilnehmeranzahl aus den sächsischen Rechnungsprüfungsämtern ließ die Aktualität des § 2 b UStG, dessen Bedeutung als Prüfungsthema und die richtige Themenwahl der IDR Landesgruppe erkennen.

Inhaltliche Schwerpunkte des Seminars waren u. a. Anforderungen an die Buchführung, Einfluss auf die Haushaltsplanung, Anforderungen an den Vorsteuerabzug sowie die Fragestellung, was eine Prüfung in diesem Zusammenhang leisten kann. Mit dem Seminar eröffnete sich die Gelegenheit, zur Ausgestaltung der Buchführung in den Austausch zu treten und Fragen zu stellen. Daraus gewonnene Erkenntnisse können für aktuelle und auch für künftig ggf. bevorstehende Prüfungen unmittelbar genutzt werden.

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Freital hatte sich für die organisatorische Umsetzung des Seminars bereiterklärt und so waren auch die räumlichen Bedingungen für die hohe Teilnehmerzahl herausragend.

 

LG Sachsen NL 03/2023

Am 6. September 2023 fand im Rathaus von Zwickau der von den Mitgliedern der LG in einer Duddle-Umfrage ausgewählte Workshop  zur „Prüfung, Mitwirkung und Beratung der Rechnungsprüfung bei Projekten“ statt.

Wir freuten uns, dass Herr Hans-Dieter Wieden, Leiter des Revisionsamtes der Stadt Frankfurt am Main und Vorstandsvorsitzender des IDR, zu uns nach Sachsen kam, um den Workshop zu leiten.

Inhaltlich ging es um folgende Themen:

  • Grundlagen der Prüfung von Projekten
  • Gegenstand der Projektprüfung
    •  Prüfung der Projektorganisation
    •  Prüfung der Projektphasen
  • Chancen und Risiken von Projektprüfungen.

Bei einemanschließenden Spaziergang durch die Altstadt von Zwickau unter fachlicher Führung bestand die Möglichkeit, sich zum Workshop und zu weiteren Themen der IDR Landesgruppe auszutauschen sowie mit unserem Vorstandsvorsitzenden direkt ins Gespräch zu kommen.

Die Landesgruppe dankt dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Zwickau für die hervorragende Organisation der Veranstaltung.

Ein weiterer „Herbsthöhepunkt“ in der Landesgruppe Sachsen ist das für den 28. September geplante Tagesseminar zur „Prüfung der Umsatzsteuer nach § 2 b UStG“ in Freital. Die vielen Anmeldungen bestätigen die Aktualität des Themas.       

In der Landesgruppe arbeiten gegenwärtig zwei Arbeitsgruppen. Das sind die AG „Musterprüfungsbericht“ und „Kassenprüfung digtal“. Diese werden vom Beirat der Landesgruppe, welcher am 7.9.2023 online dazu tagte, eng begleitet.

In der AG „Musterprüfungsbericht“ geht es momentan um die Fertigstellung eines Musters für die Beauftragung von Wirtschaftsprüfern bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im kommunalen Bereich. Dies erfolgte im Ergebnis einer gemeinsamen Besprechung mit dem Sächsischen Rechnungshof und der Vertretern der Wirtschaftsprüfungskammer aus Sachsen.  Hintergrund ist, dass nach sächsischem Recht, die Kommunen und Zweckverbände (unter gewissen Voraussetzungen) gemäß § 103 Abs. SächsGemO die Aufgaben der örtlichen Prüfung eigenständig an Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vergeben können. Die Praxis zeigte hier, dass sich die Beauftragungen oftmals lediglich auf den Jahresabschluss beziehen. Mit der Erarbeitung einer „Musterbeauftragung“ soll den Verwaltungen ein Dokument an die Hand gegeben werden, um alle gesetzlich vorgegebenen Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung und bei Bedarf auch die fakultativen Prüfungen beauftragen zu können. Noch in diesen Jahr sollen dazu die finalen Abstimmungen mit den oben genannten Initiatoren und dem Sächsischen Innenministerium erfolgen.

Die LG Sachsen hat vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitsabläufe für den Bereich Kassenprüfungen eine AG Kassenprüfung (digital) gebildet. Diese hat als Aufgabenstellung, insbesondere die sächsischen Regelungen zu den Kassenprüfungen unter dem Blickwinkel von digitalen Arbeitsprozessen auf einen möglichen bzw. notwendigen Änderungsbedarf zu untersuchen und entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Die AG entwickelte dazu einen Fragebogen, um mittels einer Umfrage unter den LG-Mitgliedern den erforderlichen Änderungsbedarf zu ermitteln. Dabei steht das Ziel im Vordergrund, zukünftige Kassenprüfung unter Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften so effizient wie möglich durchführen zu können. Der Fragebogen wurde Anfang September mit dem Beirat diskutiert und abgestimmt. Nun soll er den LG-Mitgliedern zur Teilnahme an der Umfrage zur Verfügung gestellt werden. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse.

 

LG Sachsen NL 02/2023

Am 4. April fand in den exponierten Räumen des Stadtarchivs von Leipzig unsere sehr gut besuchte Landesgruppentagung statt. 

Andreas Gagelmann, Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Dresden, informierte und diskutierte mit uns zu den Anforderungen des Datenschutzes in der Rechnungsprüfung unter Beachtung der Verwaltungsdigitalisierung.

Besondere Beachtung galt den Hinweisen zur Umsetzung der DSGVO und den möglichen Prüfungsthemen dazu, z. B.  zur Einhaltung der erweiterten Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO bei Datenerhebungen werden. Herr Gagelmann informierte zudem, dass es Rahmen der Verarbeitung von prüfungsrelevanten Personaldaten durch die Rechnungsprüfung nicht erforderlich sei, betroffene Beschäftigte vorab davon zu unterrichten. Hintergrund ist, dass mit der Einstellung des jeweiligen Beschäftigten bereits die Belehrung erfolgte, dass Daten erhoben und verarbeitet werden. Grundsätzlich sind die Fachämter dafür verantwortlich, dass der Rechnungsprüfung datenschutzrechtskonforme Daten zur Verfügung gestellt werden.

Stefan Katczynski, Leiter des Referates Revision und Datenschutz im Kreis Gütersloh, IDR-Vorstandsmitglied und Leiter des AK Fortbildung gab viele Impulse und wertvolle Hinweise zum Thema „Einarbeitung neuer Prüferinnen und Prüfer in den Rechnungsprüfungsämtern“.

Wichtig ist den Arbeitsplatz gut vorzubereiten, Technik bereitstellen, Berechtigungen und  Checklisten abstimmen, Einarbeitung planen, Mentoring abstimmen, genügend Zeit für Begrüßung nehmen, einen Einarbeitungsplan und parallel ein Fortbildungsprogramm aufstellen

Des Weiteren ging es um die Anforderungen an die Prüfungen der Eigenbetriebe und deren Sonderkassen sowie die weitere Arbeit in der Landesgruppe.

Durch die Wahl von Frau Susann Bellmann in den IDR-Vorstand machte sich die Neubesetzung eines Verwaltungsratsmitgliedes erforderlich.
Gewählt wurde der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Freiberg, Herr Pascal Högl. 

Im Anschluss an die Tagung wurde den Teilnehmern eine Besichtigung des Stadtarchivs von Leipzig ermöglicht. Die interessante Führung erfolgte durch den Direktor des Stadtarchives, Herrn Dr. Michael Ruprecht, mit Erläuterungen u. a. zur Geschichte des imposanten Gebäudekomplexes in der Alten Messe Leipzig, zum Umbau in das Archiv, welches 2019 eröffnet wurde und den hohen Anforderungen an die Lagerung der umfangreichen Unterlagen aus vielen Jahrhunderten. Es lagern dort ca. 20 Regalkilometer Archivgut. Ein besonderes Highlight war die Vorstellung des „Lebenden Buches“, in welchem in einem Wechselspiel aus gedruckten Elementen, Animation und Ton komplexe Sachverhalte dargestellt werden.

 

LG Sachsen NL 01/2023

„Jahresprogramm der IDR Landesgruppe Sachsen

Der Beirat unserer Landesgruppe kam im November und Januar in Videokonferenzen zusammen, um unseren Jahresplan 2023 vorzubereiten. Neben der regen Arbeitsgruppentätigkeit sind nachfolgende größere Aktivitäten vorgesehen.

Am 4. April findet im Stadtarchiv Leipzig unsere nächste Landesgruppentagung statt.  Jetzt noch schnell anmelden: https://www.idrd.de/fortbildung/idr-kurskalender#/de/classes/view/140

Als Gast dürfen wir unser Vorstandsmitglied und den Leiter der Revision & Datenschutz im Landkreis Gütersloh, Herrn Stefan Katczynski, begrüßen. Er wird zum Thema „Einarbeitung neuer Prüfer und Prüferinnen in den Rechnungsprüfungsämtern“ referieren und mit uns in Erfahrungsaustausch treten. Da Herr Katczynski zudem Sprecher unseres BAK Fortbildung ist, ergeben sich sicher auch dazu interessante Gespräche.   

Mit dem Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Dresden, Herrn Andreas Gagelmann, werden wir uns über die Anforderungen des Datenschutzes unter besonderer Beachtung der Verwaltungsdigitalisierung austauschen.

Des Weiteren soll es um die Anforderungen an die Prüfungen der Eigenbetriebe und deren Sonderkassen gehen. Wir wollen uns u. a. über die weitere Arbeit in der Landesgruppe abstimmen, über den Stand in unseren Arbeitsgruppen „Musterprüfungsbericht“ und „Kassenprüfung digital“ informieren sowie über die bundesweiten Aktivitäten des IDR berichten.

Unser zweites Landesgruppentreffen ist für den 6. September als Workshop geplant. 

Folgende Themen haben wir unseren Mitgliedern in einer Dudle-Umfrage zur Auswahl vorgeschlagen:

  • Prüfung, Mitwirkung und Beratung der Rechnungsprüfung bei Projekten
  • Mehrjahresplanung in der Rechnungsprüfung
  • Aufgaben und Stellenbesetzung in der Rechnungsprüfung    

Frau Friederike Trommer, Beigeordnete und Bürgermeisterin für Finanzen, Bildung und Soziales in der Großen Kreisstadt Coswig, wird uns im einem für den 28.September geplanten Seminar zur „Prüfung der Umsatzsteuer nach § 2 b UStG“ neben den theoretischen Grundlagen hauptsächlich praktische Handreichungen für unsere Prüfungen vermitteln.

Erfahrungsaustausch zwischen Wirtschaftsprüfern, dem Sächsischen Rechnungshof und der IDR-Landesgruppe Sachsen

Zum Thema der Qualität der Jahresabschluss- und weiteren Prüfungen im öffentlichen Bereich sowohl durch Rechnungsprüfungsämter als auch Wirtschaftsprüfer fand unter unserer Federführung im Dezember 2022 ein reger Austausch bei der Präsidentin der sächsischen Wirtschaftsprüferkammer, Frau Regina Vieler, in Chemnitz statt. An diesem nahmen u. a. Herr Rechnungshofdirektor Teichmann und für den IDR Herr Terpitz und Frau Siegel von der Landesgruppe teil. Es ging um die rechtliche und tatsächliche Situation in Sachsen, die jeweiligen Positionen und die gemeinsamen Ziele. Dabei kamen die Teilnehmer überein, dass speziell für den Umfang der Prüfungen durch die Wirtschaftsprüfer der Inhalt der jeweiligen Beauftragung bestimmend ist. Deshalb wollen wir gemeinsam eine „Musterbeauftragung“ erstellen.  Generell soll die Zusammenarbeit vertieft werden.

 

LG Sachsen NL 04/2022

Qualitätsmanagement in der Rechnungsprüfung

Die LG Sachsen hat sich auf Grundlage des nun im Entwurf vorliegenden QM-Handbuches des IDR intensiv mit den Themen Organisation, Leitung, Personal und Planung, den Kernprozessen Prüfung und Beratung sowie zu den Qualitätsmanagementsystemen in der Rechnungsprüfung beschäftigt.

Dazu fand am 28. September 2022 im Rathaus der Landeshauptstadt Dresden unser sehr gut besuchter Workshop „Qualitätsmanagement in der öffentlich-rechtlichen Rechnungsprüfung“ statt.

Besonders freuten wir uns, dass unser IDR-Vorstandsvorsitzender und Leiter des Revisionsamtes der Stadt Frankfurt a.M., Herr Hans-Dieter Wieden, am Workshop teilnahm und diesen aktiv mitgestaltete.

Herr Gerd Eisenhuth, Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern führte durch den Workshop. Herr Eisenhuth ist zudem der Sprecher des Bundesarbeitskreises Qualitätsmanagement (BAK QM) des IDR.

Auf Anregung des ebenfalls anwesenden Vertreters des Sächsischen Landesrechnungshofes, Herrn Teichmann, wurde der Entwurf des QM-Handbuches im Rahmen der am 07. November 2022 abgehaltenen Sitzung des BAK QM um einen Passus zu den Auftragsprüfungen (Nr. 1.6)  erweitert und der Entwurf insgesamt an weiteren Stellen betreffend dieses Thema ergänzt.

Die LG Sachsen beschloss zudem im Anschluss an den o. a. Workshop am 28. September 2022 eine grundsätzliche Anwendung der in der IDR-Arbeitsgruppe „Musterprüfungsbericht Sachsen“, entwickelten und landesgruppenweit abgestimmten Musterprüfungsvermerke (§ 10 Abs. 4 SächsKomPrüfVO).  Damit soll die Einheitlichkeit in der Abgabe der Prüfungsurteile zur örtlichen Jahresabschlussprüfung nach § 104 SächsGemO sichergestellt werden. Darüber hinaus wird ein Beitrag zur Qualitätssicherung unter Berücksichtigung kommunaler Spezifika in der Jahresabschlussprüfung erwartet.

Erlass zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise

Am 4. Oktober 2022 trat in Sachsen der „Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung des Gemeindewirtschaftsrechts zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise im Freistaat Sachsen“ in Kraft. Er soll die Kommunen unterstützen und Rechtssicherheit geben beim Umgang mit der Energiekrise.

Mit dem Erlass sollen akute Auswirkungen der Energiekrise auf die kommunalen Haushalte abgemildert werden, eine rechtssichere Planung ermöglicht sowie die Handlungsfähigkeit der Kommunen sichergestellt werden.

Folgende Regelungen wurden u. a. für die Kommunen getroffen

  • Erleichterungen für (Kassen-)Kredite,
  • die notwendigen Kosten im Zusammenhang mit der Bewältigung der Energiekrise gelten als unabweisbare Kosten,
  • eine Nachtragshaushaltspflicht entfällt, sofern die finanziellen Auswirkungen auf die Energiekrise zurückzuführen sind,
  • entstehen Fehlbeträge im Ergebnishaushalt durch krisenbedingte finanzielle Auswirkungen, so entfällt die Pflicht, wonach der Ergebnishaushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein muss; ebenfalls entfällt die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes gemäß § 72 Abs. 3 S. 5 SächsGemO,
  • buchungstechnisch gilt: keine Eröffnung 7er-Produktbereiche.

Die Kommunen und Rechtsaufsichtsbehörden werden gebeten, die haushaltswirtschaftlichen Regelungen so auszulegen, dass sie die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Energiekrise befördern.

Mit dem letzten o. g. Punkt wird damit nochmal eindeutig geregelt, wie die bestehenden haushaltswirtschaftlichen Regelungen anzuwenden sind, was sich u. E. nach auch auf Arbeit der örtlichen Rechnungsprüfungsämter bezieht.

Ergebnisse der überörtlichen Prüfung 2022 im Freistaat Sachsen

Wir möchten Sie auf den aktuellen Jahresbericht des Sächsischen Rechnungshofes unter https://www.rechnungshof.sachsen.de/jahresberichte.html hinweisen. Insbesondere verweisen wir auf die Ergebnisse der Umfrage des Sächsischen Rechnungshofes zum „Stand der örtlichen Prüfungen in kreisangehörigen Gemeinden“ (Jahresbericht 2022, Band 2, Beitrag Nr. 39).

LG Sachsen NL 02/2022

Keine Pflicht für Rechenschaftsbericht und Anhang bis 2020

Mit dem nunmehr Dritten Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 9. Februar 2022 wurde das Wahlrecht, das im Rahmen des Jahresabschlusses auf die Aufstellung eines Rechenschaftsberichtes und/oder eines Anhangs nebst Anlagen vollständig verzichtet werden kann, bis einschließlich dem Haushaltsjahr 2020 verlängert. Dieses Wahlrecht wurde mit vorgenannten Änderungsgesetz in § 88 Abs. 5 SächsGemO eingefügt. Damit sind erstmals für das Hausaltjahr 2021 (wieder) ein vollständiger Jahresabschluss und ein Rechenschaftsbericht verpflichtend aufzustellen. Allerdings ist für die Ausübung des Wahlrechtes nunmehr ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich.

weitere Aufstellungserleichterungen für Jahresabschluss bis einschließlich 2020

Mit der Zweiten Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung (SächsKomHVO) vom 18. März 2022 wurden mit § 63 Abs. 9 SächKomHVO weitere Aufstellungserleichterungen für die kommunalen Jahresabschlüsse geschaffen. Das Sächsische Staatsministerium des Innern schafft damit die Basis dafür, dass – unter Voraussetzung eines Gemeinderatsbeschlusses - bestimmte Jahresabschlussposten (vorübergehend) nicht fortgeschrieben und auf den Stand des aktuellen Haushaltsjahres gebracht werden müssen. Dies betrifft u.a. Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen, die körperliche Bestandsaufnahme, außerplanmäßige Abschreibungen, Anlagen im Bau, Wertberichtigungen auf Forderungen und die Vorbelastungen künftige Haushaltsjahre.

Beide Regelungen haben Auswirkung auf die Vollständigkeit der kommunalen Jahresabschlüsse. Insbesondere die weiteren Aufstellungserleichterungen werden hinsichtlich ihre rechtlichen Einordnung und hinsichtlich ihrer Würdigung im Rahmen der örtlichen Prüfung kritisch gesehen. Die Landesgruppe Sachsen hat sich hierzu bereits im Februar 2022 offiziell an das Ministerium gewandt und auf die Problematik hingewiesen. Zumal sich die Frage stellt, welcher der weiteren Aufstellungserleichterungen tatsächlich zu einer Vereinfachung im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses beitragen.

Bezogen auf die körperliche Bestandsaufnahmen stehen die Kommunen trotz der genannten weiteren Aufstellungserleichterungen vor der Herausforderung, nach Einführung der Doppik i.d.R. bis zum 01.01.2013, die nunmehr in 2022 längst anstehenden Folgeinventuren zu bewerkstelligen.

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) hat seine Mitglieder bereits auf die im Zusammenhang mit den Aufstellungserleichterungen einhergehenden Herausforderungen hingewiesen. Im Hinblick auf die sich ab 2025 erweiternden Berichtspflichten aufgrund der Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes hat sich der SSG dafür ausgesprochen, dass die Beschlüsse aktueller Jahresabschlüsse zeitnah erfolgen müssen, um einen gesetzeskonformen Zustand herzustellen. In diesem Zusammenhang verwies der SSG ebenfalls auf die bislang fehlende Berücksichtigung der Belange der örtlichen Prüfung betreffend der bisher nicht erfolgten verordnungsrechtlichen Erleichterungen.

aus der fachlichen Arbeit der Landesgruppe

Die Arbeitsgruppe Musterprüfungsbericht hat am 4. Mai 2022 ihre Ergebnisse zum Thema Prüfungsvermerk präsentiert. Die Landesgruppe hat einen „Musterprüfungsvermerk“ für die Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse im Freistaat Sachsen erarbeitet. Dieser liegt in der Form als uneingeschränkter, eingeschränkter oder versagender Prüfungsvermerk vor und soll künftig von den örtlichen Prüfern und Prüferinnen der Jahresabschlüsse angewendet werden. Nach abschließende Rückmeldung des Sächsischen Rechnungshofes und des zuständigen Ministeriums sollten die Muster entsprechend verwendet werden.

Treffen der Landesgruppe am 4. Mai 2022 in Freital

Zum gemeinsamen Treffen der Landesgruppe im 1. HJ 2022 lud das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Freital ein. Im Vordergrund stand die fachliche Arbeit der Landesgruppe und des IDR. Zum einen stand die Optimierung der Jahresabschlussprüfung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage sowie die Ableitung von Handlungsempfehlungen an die Prüfer und Prüferinnen im Focus der fachlichen Arbeit. Im Anschluss an die Diskussion insbesondere zu den o. a. Erleichterungen für die Aufstellung der Jahresabschlüsse bis einschließlich 2020 wurde der Beirat der IDR Landesgruppe Sachsen per Beschluss der Mitglieder beauftragt, in Anknüpfung an die Äußerung aus Februar 2022 dem Sächsischen Staatsministerium des Innern die Rechtszweifel im Hinblick auf die Testierung der verkürzten JA nach § 88 Abs. 5 SächsGemO und § 63 Abs. 9 SächsKomHVO nochmals mitzuteilen und gleichzeitig Änderungsvorschläge zur SächsKomPrüfVO vorzulegen. Zu der Problematik aus Sicht der örtlichen Prüfung wird sich die Landesgruppe daher erneut mit dem hierfür zuständigen Ministerium in Verbindung setzen.

Ausgehend von einem Impulsvortrag zum Thema digitale Kassenprüfung hat die Landesgruppe eine weitere Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die sich mit den notwendigen Anforderungen und künftigen Herausforderungen der Kassenprüfungen befassen wird. Zentrale Themen zur Bearbeitung werden neben klassischen Kassenprüfungsthemen wie z.B. die Abgrenzung Handvorschuss vs. Einnahmekasse oder auch der Umgang mit Kassenautomaten und die Massendatenverarbeitung sein. Im Focus dabei steht die Erarbeitung von Änderungsvorschlägen zu den rechtlichen Vorgaben.

Am Beispiel des zentralen Rechnungseingangs und des digitalen Anordnungswesens für kreditorische Vorgänge in der Stadt Leipzig wurden die Anforderungen an die Prozessprüfung vorgestellt. Bei diesem fachlichen Beitrag standen die Festlegung der Prüfungsstrategie, die Definition des Prüfungsumfangs und die Ableitung der Prüfungshandlungen im Mittelpunkt. Insbesondere wurden die Teilnehmenden mitgenommen, wie der Zusammenhang aus Prüfungsplanung, Risikoeinschätzung, Prüfungsdurchführung und Ableitung der Auswirkungen des Prüfungsergebnisses auf das konkrete Prüfungsurteil erfolgen und sichergestellt werden kann.

Im Anschluss an unser informationsreiches Landesgruppentreffen fand eine kurze Besichtigung des Schlosses Burgk in der Stadt Freital statt.

Das Rittergut am Fuße des Windbergs bildete im 19. Jahrhundert die glanzvolle Residenz des Freiherrn Carl Friedrich August Dathe von Burgk und war zugleich administrativer Mittelpunkt des 1819 gegründeten Freiherrlich von Burgker Steinkohlen- und Eisenhüttenwerkes. Seit 1946 befindet sich hier das seit 1923 bestehende Freitaler Museum - die Städtischen Sammlungen Freital.

Die Mitglieder der Landesgruppe waren sich einig, dass die kurze Stippvisite der Sehenswürdigkeiten zwischen Kunst und Kohle einen weiteren Besuch wert ist.

Die Landesgruppe dankt den zahlreichen Besuchern und Mitgliedern für die Teilnahme und die fachliche Arbeit.

Termin für unser Treffen der Landesgruppe im 2. HJ 2022 ist der 28. September 2022 wozu sie herzlich nach Oelsnitz/Erzgeb. eingeladen sind.“

LG Sachsen NL 01/2022

Im Januar traf sich der Beirat der Landesgruppe per Videokonferenz. Wir haben uns u. a. darüber ausgetauscht, welches Programm mit welchen interessanten und aktuellen Themen wir  2022 in der Landesgruppe bewältigen möchten.

In dem für  Mai anstehenden  Landesgruppentreffen in Freital soll es  u. a. um Optimierungsmöglichkeiten bei der Jahresabschlussprüfung, den Themen „Kassenprüfung – digital“, dem „Prozess zentraler Rechnungseingang“ sowie der Vorstellung und Arbeit mit dem neuen Handbuch „Qualitätsmanagement in der Rechnungsprüfung“ gehen. Aktuelle Rechtsänderungen, wie die  Erstellung verkürzter Jahresabschlüsse und deren Prüfung, sollen zudem thematisiert werden.  

Der Sächsische Landtag hat am 09.02.2022 die Kommunalrechtsnovelle beschlossen. Hierdurch sollen die Kommunen gestärkt und die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger erweitert sowie eine bessere Grundlage für die Arbeit ehrenamtlicher Politikerinnen und Politiker geschaffen werden.  

Als IDR Landesgruppe erhielten wir die Möglichkeit, uns zu den prüfungsrelevanten Änderungsvorschlägen hinsichtlich der Verkürzung der rückständigen Jahresabschlüsse zu äußern. Dem voran ging ein aufgeschlossener und informativer Austausch per Videokonferenz mit den zuständigen Vertretern des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und der Landesgruppe Sachsen.  

In unserer Stellungnahme brachten wir unsere Überzeugung zum Ausdruck, dass die Aufstellung der rückständigen Jahresabschlüsse zum einen durch die Stärkung der rechtsaufsichtlichen Durchgriffsmöglichkeiten gegenüber den Kommunen erreicht werden kann. Zum anderen halten wir insbesondere die kleinen Kommunen personell mit der Aufstellung der Jahresabschlüsse überfordert. Hier sollte über eine Taskforce Regelung nachgedacht werden, um das dringend benötigte Know-How und personelle Ressourcen zur Verfügung stellen zu können. Auch halten wir es für die erfolgreiche Umsetzung der Beschleunigung für unabdingbar, dass für die Aufstellung der Jahresabschlüsse 2020 ein fester Termin vorgegeben wird.

Die geplanten Erleichterungen für die Aufstellung der fehlenden Jahresabschlüsse durch deren Verkürzung sehen wir als den weiteren Schritt zur Beschleunigung. In der Folge sind Regelungen zu schaffen, die rechtskonform schnelle Prüfungen und Testierungen ermöglichen. Wir halten es beispielsweise für möglich, dass mehrere Jahresabschlüsse gleichzeitig geprüft und festgestellt werden könnten.

Als Landesgruppe erklärten wir unsere Bereitschaft, uns in dieses Verfahren einzubringen. Die dazu möglicherweise notwendige Änderung der SächsKomPrüfVO betrachten wir dabei auch als Chance, diese an die aktuellen Gegebenheiten, zum Beispiel die e-Aktenführung, anzupassen.

Einige wichtige Punkte aus der Kommunalrechtsnovelle:

• Bürgerinnen und Bürger erhalten mehr Einfluss bei kommunalpolitischen Entscheidungen durch geringere Hürden für Bürgerbegehren (Absenkung der benötigten Zahl an Unterstützerunterschriften/Quoren).
• Bei freiwilligen Eingemeindungen ist ein Bürgerentscheid künftig obligatorisch.
• Mehr obligatorische Einwohnerversammlungen sollen zu mehr Beteiligung und Mitspracherecht der Bürgerinnen und Bürger bei konkreten Projekten führen.
• Künftig können alle und nicht nur größere Gemeinden einen hauptamtlichen Bürgermeister haben. Zudem erhalten ehrenamtliche Bürgermeister nach dem Ausscheiden aus dem Amt einen Ehrensold als besondere Anerkennung.
• Fraktionen in den ehrenamtlich arbeitenden Stadt- und Gemeinderäten haben künftig einen Anspruch auf eine angemessene Mindestausstattung.
• Fraktionen können bereits ab zwei Abgeordneten gebildet werden, sofern diese mindesten fünf Prozent des Gemeinderates umfassen.
• Bei der Sitzverteilung für Gemeinderats- und Kreistagswahlen wird das bisherige Verfahren nach d’Hondt durch das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë ersetzt.
• Die Debatten zu öffentlichen Punkten in Gemeinde- und Kreisratssitzungen können für die Öffentlichkeit im Internet übertragen werden. Auch müssen die Beratungsunterlagen zu öffentlichen Punkten der Tagesordnungen zur Verfügung gestellt werden.
• Die Sitzungen der Gemeinderäte und Kreistage können in Ausnahmefällen als Videokonferenz durchgeführt werden. Als Ausnahmefälle gelten außergewöhnliche Notsituationen wie Naturkatastrophen oder epidemische Lagen wie die aktuelle Coronapandemie.“

LG Sachsen NL 04/2021

Trotz der Einschränkungen durch Corona kann die Landesgruppe Sachsen dank der guten Arbeit der Landesgruppensprecherin und ihres Beirates sowie der engagierten Mitglieder auf ein Jahr mit zahlreichen Aktivitäten zurückblicken.

Landesgruppentreffen in Limbach-Oberfrohna

Nach einer Videokonferenz im Januar 2021  konnte  das 2. Treffen der Landesgruppe Sachsen  im Oktober 2021 noch in Präsenz  in Limbach-Oberfrohna stattfinden. Neben der Aussprache zur weiteren Arbeit in der Landesgruppe waren folgende Fachthemen Gegenstand der Veranstaltung:  

  • Risikoorientierte Schnittstellenprüfung – von der Mehrjahresplanung zum ausgewählten Beispiel
  • Stand Muster-Prüfungsvermerk und Weiterarbeit in der AG „Musterprüfungsbericht“
  • Impulsvortrag Tax Compliance zur Eruierung entsprechenden Weiterbildungsbedarfs
  • Berichterstattung aus der AG Digitalisierung und IT-Sicherheit des IDR und Vorstellung der IDR-Prüfungshilfe „Big Data in der Rechnungsprüfung“ und der IDR-Prüfungsleitlinie „Projektbegleitende IT-Prüfung“
  • Erfahrungsbericht „Homeoffice und Prüfen“
  • Erfahrungsaustausch zur Bezahlung im Internet (Kommune als Bezahler und als Empfänger) 

Die Teilnehmer beschlossen zudem, dass die Landesgruppentreffen zweimal jährlich stattfinden sollen.

Gemeinsamer Workshop

Am 04. und 05. 11.2021 konnten wir unseren Workshop „Örtliche Rechnungsprüfung im digitalen Wandel – Basiswissen IT für Führungskräfte“ - in Leipzig durchführen.  Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es zunehmend, das gesamte „digitale Handeln“ der Verwaltung zu prüfen. Dabei kann und muss sie ihrerseits digitale Prüfungsmethoden anwenden. Zu unterscheiden ist dabei das Prüfen mit IT und das Prüfen der IT. Es ist die Aufgabe der Führungskräfte, die digitale Aufgabenwahrnehmung in der kommunalen Rechnungsprüfung zu steuern. Dies setzt Basiswissen im Bereich IT voraus, um die Entwicklungen in der Digitalisierung kompetent beurteilen und die notwendigen Maßnahmen hieraus ableiten zu können. Matthias Warnecke, Referatsleiter im LWL Rechnungsprüfungsamt, und Sven Alsdorf, Prüfer und Berater in der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen, leiteten den Workshop und vermittelten uns auf sehr prägende und unterhaltende Weise neue Sichtweisen und Prüfungsansätze.

Vertretung im Vorstand und Verwaltungsrat

Im Vorstand des IDR wird die Landesgruppe Sachsen von Alexander Terpitz, Wirtschaftsprüfer aus Leipzig, und Herbert Gehring, Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der Landeshauptstadt Dresden, vertreten. Herr Terpitz ist zudem der Schatzmeister des IDR. Im Verwaltungsrat vertreten uns unsere Landesgruppensprecherin Kerstin Siegel, Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes im Erzgebirgskreis, und seit diesem Jahr auch Frau Susann Bellmann, Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Leipzig.  

Mitarbeit  in den Arbeits- und Projektgruppen des IDR

Mitglieder der Landesgruppe arbeiten zudem aktiv in verschiedenen Arbeits- und Projektgruppen des IDR mit, so in der AG Qualitätsmanagement, der AG Digitalisierung und IT-Sicherheit, der Projektgruppe Compliance und Antikorruption. Dies unterstützt nicht nur die Arbeit des IDR, sondern bringt auch Mehrwert für eigene Tätigkeit und den Erfahrungsaustausch in der Landesgruppe.  

Zertifizierter Rechnungsprüfer

Insgesamt neun Prüfer/innen aus Sachsen erhielten 2021 nach erfolgreicher Teilnahme an den Weiterbildungskursen des IDR die Urkunde zum zertifizierten Rechnungsprüfer. Das betrifft sieben Prüfer/innen der Landeshauptstadt Dresden und zwei aus dem Erzgebirgskreis. Siehe Bild unter diesem Beitrag.

Muster-Prüfungsvermerk für Sachsen

In unserer AG „ Musterprüfungsbericht“ haben wir die bisher verwendeten Vorlagen fortentwickelt und den Entwurf eines Muster-Prüfungsvermerks erarbeitet. Dieser enthält explizit die landesrechtlichen Anforderungen der Sächsischen Gemeindeordnung, der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung und der Kommunalprüfungsverordnung.

Der Muster-Prüfungsvermerk hat die Aufgabe, ein zusammenfassendes Ergebnis über die Prüfung des Jahresabschlusses, der Prüfung des Rechenschaftsberichtes und über die Prüfung der Einhaltung des Haushaltsplanes abzubilden. Damit wird die Basis geschaffen, um auch den bisher verwendeten Muster-Prüfungsbericht fortzuentwickeln und auch hier eine neue Fassung des „Muster-Prüfungsberichtes“ zu erarbeiten.

 

Hierzu hat die Landesgruppe einen Abstimmungs- und Feedbackprozess eingeleitet. Das bedeutet, dass nunmehr zu dem erarbeiteten Entwurf entsprechende Rückmeldungen und Feedbacks bei den für das kommunale Rechnungswesen in Sachsen verantwortlichen Stellen, dem Sächsischen Innenministerium, dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag, dem Sächsischen Landkreistag, dem Sächsischen Rechnungshof und der Hochschule Meißen, eingeholt wurden.

Die Rückmeldungen sind nun weitgehend eingegangen und werden bearbeitet. Im Anschluss daran freut sich die Landesgruppe, die finale Fassung des Muster-Prüfungsvermerks auf den Weg zu bringen und den Mitgliedern insgesamt vorzustellen.

Frohe Weihnachten

Wir wünschen all unseren Mitgliedern eine frohe Weihnachtszeit und freuen uns darauf, auch im nächsten Jahr die Herausforderungen der täglichen Finanzkontrolle mit Ihnen anzugehen.

Ihre Landesgruppe Sachsen!

LG Sachsen NL 03/2021

Landesgruppentreffen erstmals per Videokonferenz …

Im Oktober soll das 2. Treffen der Landesgruppe im laufenden Jahr stattfinden. Dieses ist als Präsenzveranstaltung geplant; wird aber situationsbedingt auch als Videokonferenz durchgeführt werden.  Neben den Informationen zur Arbeit des IDR, insbesondere auch der Vorstellung der neuen IDR-Prüfungshilfe „Big Data in der Rechnungsprüfung“ und der IDR-Prüfungsleitlinie „Projektbegleitende IT-Prüfung“, geht es um die Anforderungen und die Prüfung von Compliance Tax sowie den dazu notwendigen Weiterbildungsbedarf. Zudem soll es einen Erfahrungsaustausch zur Bezahlung im Internet (Kommune als Bezahler und als Empfänger) geben. Die künftige Weiterarbeit in der Landesgruppe ist ebenso Thema.  

Die Landesgruppe freut sich sehr auf das für November dieses Jahres geplante 2-Tagesseminar des IDR „Örtliche Rechnungsprüfung im digitalen Wandel - Basiswissen IT für Führungskräfte“, welches für unsere Mitglieder in Leipzig durchgeführt werden soll.

Um ein einheitliches Vorgehen in der öffentlichen Rechnungsprüfung in Sachsen zu forcieren, haben wir eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern unserer Landesgruppe gebildet, welche einen Musterprüfungsbericht für die Berichterstattung über die kommunale Jahresabschlussprüfung erarbeitet. Dieser soll dann Grundlage sein, um für die Kommunen und Zweckverbände ein Muster zur Beauftragung der Jahresabschlussprüfung zu erstellen, welches den notwendigen Prüfungsumfang nach sächsischem Recht beinhaltet. Wir planen unsere schrittweisen Arbeitsergebnisse mit den zuständigen Gremien in Sachsen zu kommunizieren.  Als erstes Ergebnis liegt nun unser Musterprüfungsvermerk im Entwurf vor. Diesen haben wir zur Bewertung und Diskussion freigegeben.

LG Sachsen

Landesgruppentreffen erstmals per Videokonferenz …

Im Januar diesen Jahres fand das sächsische IDR-Landesgruppentreffen coronabedingt erstmals als Videokonferenz statt. Die hohe Teilnehmerzahl und die positiven Rückmeldungen bestätigen das Konzept. Sehr erfreut waren wir, dass unser IDR-Vorstandsvorsitzender, Herr Wieden, an unserer Konferenz konstruktiv teilnahm und uns viele Informationen zur Arbeit des IDR und insbesondere auch des Vorstandes sowie aus seiner eigenen Tätigkeit als Leiter des Revisionsamtes der Stadt Frankfurt/Main gab. Erstmals konnten wir Frau Susann Bellmann, die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Leipzig, begrüßen. Die Stadt Leipzig ist seit diesem Jahr Mitglied im IDR. Frau Bellmann wurde als weiteres Verwaltungsratsmitglied für die Landesgruppe Sachsen gewählt.

Weitere Themen des Landesgruppentreffens waren die Beratung und Beschlussfassung zu den Anträgen an den Vorstand hinsichtlich der Unterstützung der Analyse (ggf. eines Gutachtens) zu Verwendungsnachweisprüfungen durch die Rechnungsprüfungsämter und zur Zusammenarbeit der öffentlichen Rechnungsprüfer und der Wirtschaftsprüfer. Weiterhin gab es Fachvorträge und Diskussionen zu den Anforderungen an die Prüfung des Haushaltsplanes nach § 104 Sächsische Gemeindeordnung, zu den neuen rechtlichen Gegebenheiten durch die Corona-Pandemie mit Schwerpunkt Haushalts- und Vergaberecht sowie zur Zertifizierung von Programmen im Haushalts-  und Rechnungswesen durch die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD). Den Teilnehmern wurde des Weiteren ein Entwurf eines Muster-Prüfungsvermerkes nach sächsischen Vorschriften zur Bewertung vorgestellt.  Besprochen wurden auch die weiteren Aktivitäten der Landesgruppe im laufenden Jahr.