Hinweise und Empfehlungen zu "Bilanzierungshilfen nach § 5ff NKF-COVID19-Ukraine-Isolierungsge-setz – NKF-CUIG"

15.06.2023

Nordrhein-Westfalen / VERPA

Die IDR-Landegruppe NRW hat sich bereits kritisch mit Hinweisen und Empfehlungen zu den "Bilanzierungshilfen nach § 5 ff NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG)" (Stand 21.06.2021) zu den bisherigen Finanzierungshilfen in NRW Stellung genommen. Sie hat ihren Mitgliedern empfohlen, Hinweise dazu in den Bericht über die Jahresabschlussprüfung aufzunehmen. Grund dafür ist, dass mit einer solchen Bilanzierungshilfe der Anforderung des § 95 Abs. 1 GO NRW, wonach der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune zu vermitteln hat, nur begrenzt nachgekommen wird.

Mit großem Bedauern hat die Landesgruppe daher die Ausweitung der bisher auf eine Isolierung der finanziellen Corona-Schäden beschränkten Bilanzierungshilfe auf die haushaltswirksamen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine zur Kenntnis genommen. Die Landesgruppe weist darauf hin, dass sich das Land NRW damit noch weiter von den Zielen des NKF entfernt und die künftigen Jahresabschlüsse der Kommunen kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE-Lage mehr vermitteln werden. Daher empfiehlt sie Ihren Mitgliedern vor dem Hintergrund des CUIG,

  1. den Sachverhalt im Bericht darzustellen und/oder
  2. einen Hinweis aufzunehmen, ähnlich, wie wir das schon beim CIG empfohlen haben oder
  3. den Bestätigungsvermerk einzuschränken.

Die Empfehlung und ein Muster für einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk finden Sie hier: