LG Hessen NL 03/2024

Mit Schreiben vom 07.08.2024 hat die Landesgruppe Hessen eine Stellungnahme zur vorgesehenen Änderung des hessischen Eigenbetriebsgesetzes durch das Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften an das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschatz abgegeben. Durch die Änderung soll die Option geschaffen werden die Prüfverpflichtung für die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe in Hessen auf die Rechnungsprüfungsämter der jeweiligen Träger zu übertragen. In diesem Zusammenhang wurde angeregt im Vorfeld einer möglichen Übertragung sich mit den Rechnungsprüfungsämtern abzustimmen. In der Abstimmung sind der Zeitpunkt der Übernahme der Prüfverpflichtung, die kalkulierten Kosten der Prüfungen und die Personalkapazitäten zu klären. In diesem Zusammenhang sollte das Einvernehmen mit dem zuständigen Rechnungsprüfungsamt hergestellt werden.

LG Hessen NL 02/2024

Am 24.04.2024 hat ein Treffen der Landesgruppe Hessen in Buseck stattgefunden. Mit circa 70 Teilnehmern war das Treffen gut besucht. Frau Dr. Hornung hat mit einem Beitrag zu dem Thema der Prüfungsdokumentation das Treffen eröffnet. Danach hat der Leiter der ÜPKK beim Hessischen Rechnungshof, Herr Dr. Keilmann, Einblicke in die Prüfung des IKS und Vergabewesens gewährt. Nach der Mittagspause hat Herr Wieden über die Chancen und Herausforderungen textgenerierter KI in der kommunalen Prüfung informiert. Der letzte Vortrag wurden von Herrn Hahn von der HöMS (Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit) gehalten. Thema waren die Deckungsfähigkeiten im Haushaltsplan und die Übertragung der Haushaltsmittel. Zu dieser Thematik wurden verschiedene Sicht- und Vorgehensweisen bei der Prüfung kontrovers diskutiert.

LG Hessen NL 01/2024

Bereits im letzten Newsletter wurde darauf hingewiesen, dass die hessischen Rechnungsprüfungsämter die Koalitionsverhandlungen der zukünftigen Landesregierung genutzt hatten um Vorschläge zur Entbürokratisierung des Förderwesens in Hessen zu unterbreiten.

Diese Vorschläge wurden aufgegriffen und fanden Einzug im Koalitionsvertrag. Das Förderwesen soll überprüft und die Verfahren vereinfacht werden.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie an dieser Stelle informieren.

 

Am 04.03.2024 wurde die dritte Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen veröffentlicht. Neben kleineren redaktionellen Änderungen wurde der neue § 28a GemHVO eingefügt. Dieser regelt die Pflichten der Gemeinden zur Bereitstellung von Finanzdaten.

Am 24.04.2024 findet ein weiteres Treffen der IDR Landesgruppe Hessen im Kulturzentrum Buseck statt. Neben allgemeinen Informationen zur Tätigkeit des IDR wird einleitend Frau Dr. Hornung (Leiterin Revision LWV) über die Prüfungsdokumentation referieren. Nach einer kurzen Pause wird Herr Dr. Keilmann (Leiter der ÜPKK beim Hessischen Rechnungshof) über Erfahrungen einer Prüfung des IKS und Vergabewesen berichten. Nach der Mittagspause wird Herr Wieden (Leiter des Revisionsamtes der Stadt Frankfurt am Main) über die Chancen und Herausforderungen textgenerierter KI in der kommunalen Prüfung informieren. Im letzten Vortrag wird von Herrn Hahn (Hochschuldozent an der HöMS – Standort Kassel) ein Update über die Prüfung der Haushaltswirtschaft geben. Die Veranstaltung soll mit einem fachlichen Austausch über weitere Entwicklungen enden.

In den nächsten Tagen wird hierzu die Buchung dieses Treffens über das Buchungssystem des IDR auf der Homepage möglich sein. Alle weiteren Informationen über Kosten, Anreise etc. sind über das Buchungssystem einsehbar. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.  

LG Hessen NL 04/2023

Am 08.10.2023 wurde in Hessen ein neuer Landtag gewählt. Die Koalitionspartner befinden sich aktuell in Verhandlungen über die Umsetzung ihrer politischen Ziele. Diese Verhandlungen haben die hessischen Rechnungsprüfungsämter zum Anlass genommen einen Vorschlag zur Entbürokratisierung des Förderwesens in Hessen zu unterbreiten.

Es wurde vorgeschlagen, dass Förderwesen zu standardisieren und zu digitalisieren. Kleinstförderungen sollten zusammengefasst und pauschal zur Verfügung gestellt werden. Eine Wesentlichkeitsgrenze zur Prüfung von Verwendungsnachweisen wäre wünschenswert.

Am 18.10.2023 haben sich die Personalprüferinnen und –prüfer aus Hessen in Fulda getroffen. Neben vielen interessanten Themen konnte über die IDR Landesgruppe eine Vortrag zum Thema IKS zur Verfügung gestellt werden.

Des Weiteren haben sich am 01. und 02.11.2023 die hessischen Sozialprüferinnen und –prüfer in Fulda getroffen. Auch hier konnte über die IDR Landesgruppe ein Vortrag zur Thematik des Veränderungsmanagements von Verwaltungsprozessen im Kontext der Prüfung angeboten werden.

Am 14.11.2023 wurde über die IDR Landesgruppe eine Weiterbildungsmaßnahme zu der Thematik Arbeiten mit IDEA für Einsteiger angeboten.

LG Hessen NL 01/2023

Am 15. März findet in Frankfurt am Main der Arbeitskreis „Personalprüfung Hessen“ statt. Dieser Arbeitskreis tagt regelmäßig und tauscht sich zu Themen der Personalprüfung aus. Mit Unterstützung der IDR Landesgruppe Hessen konnte ein Vortrag zur Einführung in LOGA-Payroll durch die ekom21 angeboten werden.

In der letzten Sitzung der „Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Rechnungsprüfungs-/Revisionsämter im Hessischen Städte- und Gemeindebund, Hessischen Landkreistag und Hessischen Städtetag“ im Herbst 2022, wurde eine Überprüfung der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) diskutiert. Im Februar 2023 hat zu diesem Vorhaben ein Treffen von Mitgliedern dieser Arbeitsgemeinschaft, Vertreter der drei Kommunalen Spitzenverbänden sowie des HMdIS stattgefunden. Die GemKVO soll hinsichtlich möglicher Änderungsbedarfe untersucht werden. Diesbezüglich sollen noch weitere Arbeitsgruppen gebildet werden. Ein nächstes Treffen ist für April 2023 angesetzt.

LG Hessen NL 04/2022)

Vom 02.11. bis 03.11.2022 fand die 30. Arbeitstagung der Sozialprüfer*innen hessischer Städte und Landkreise statt. Ausrichter war in diesem Jahr die Landeshauptstadt Wiesbaden, vertreten durch Frau Kerstin Orth und Herrn Ulrich Weidenbusch. Der hessenweite Austausch im Bereich der verschiedenen Sozialrechtskreise ist zu einer wichtigen Netzwerkveranstaltung geworden. Neben dieser Tagung finden regelmäßig Treffen in verschiedenen Unterarbeitsgruppen im Bereich des SGB II, SGB VIII, SGB XII, Asyl und EDV statt.

Auch in diesem Jahr war die Tagesordnung mit vielen Themen gefüllt. Neben dem Austausch und der Berichterstattung von verschiedenen Prüfungen und deren Ergebnissen, war Frau Ina Eichhoff vom IDR als Gastrednerin zum Themenkomplex Internes Kontrollsystem und Risikoorientierte Prüfplanung und Frau Wolf als Gastrednerin von der Landeshauptstadt Wiesbaden mit einem Beitrag zu dolosen Handlungen vertreten.

Der Vorsitz der Sozialprüfer*innen Hessen Frau Lidia Gedtke und Frau Jacqueline Pothmann möchten gerne in Zusammenarbeit mit dem IDR die Vernetzung und den damit verbundenen Austausch der Sozialprüfer*innen bundesweit auf Vorsitzebene ausweiten. Viele Rechtsthemen und Erfahrungen sind auf der Bundesebene geregelt oder werden zumindest landesweit ähnlich gehandhabt. Aus diesem Anlass bitten wir um Interessenbekundung/ Rücksprache wer im neu gegründeten Bundes-Arbeitskreis SGB mitarbeiten möchte. Schreiben Sie uns unter sgb@idrd.de

LG Hessen NL 03/2022

Zum 01.01.2023 tritt die Neuregelung des § 2b UStG in Kraft. Die Vorbereitung auf diese Neuregelung hat auch die Tätigkeiten der Rechnungsprüfungen betroffen. Zum einen mussten die eigenen Leistungen analysiert werden und zum anderen galt es die entsprechenden Kommunen zu sensibilisieren.

Jedoch besteht das Steuerrecht, welches die Kommunen berücksichtigen müssen, nicht nur aus dem § 2b UStG. Es gilt auch zukünftig sämtliche steuerlichen Themen, welche die Kommunen betreffen, im Blick zu behalten. Damit Kommunen entsprechend den steuerlichen Regelungen verfahren, gilt es ein System zu entwickeln, welches diese Regelungen berücksichtigt. Dieses System ist hinlänglich als Tax Compliance Management-System (TCMS) bekannt.

Wie alle etablierten Prozesse in einer Kommune könnte dieses TCMS ein Prüfungsthema für die Rechnungsprüfungen sein. Um für derartige Prüfungen Fragestellungen zu entwickeln, wurde am 08. und 09.09.2022 ein Webinar zu diesem Thema angeboten. Für 37 Teilnehmer führte der Dozent, Herr Christian Vettel, in das Thema ein und stellte mögliche Prüfungsfragen vor. Trotz der schwierigen Thematik hat Herr Vettel die Fragestellungen sehr praxisnah hergeleitet. Die übermittelten Schulungsunterlagen unterstützen hier den Aufbau eines Fragenkatalogs.

Zum Ende der Schulung wurden noch einige steuerliche Themen besprochen. Im Rahmen dieser Diskussion wurde auch eine mögliche steuerliche Betrachtung der Leistungen der Rechnungsprüfungen erörtert. Bereits im Rahmen einer Amtsleitertagung in Hessen hatte Herr Vettel in einer Arbeitsgruppe zu diesem Thema mitgewirkt. Durch diese Gruppe wurde ein möglicher Leistungskatalog von Rechnungsprüfungen in Hessen erstellt und steuerrechtlich gewürdigt. In Absprach mit Herrn Vettel soll dieser Katalog zeitnah im Mitgliederbereich des IDR auf der Homepage veröffentlicht werden.

Die Landesgruppe Hessen dankt Herrn Vettel und Herrn Nickel für die Erstellung der Schulungsunterlagen. Ein besonderer Dank geht an Herrn Vettel für die praxisorientierte und kurzweilige Darstellung dieser Thematik.

LG Hessen NL 01/2022

Hinweis für die LG NRW - bitte zu den News hier entlang: https://www.idrd.de/nrw/neuigkeiten


Ab hier starten die News für Hessen

Änderung der Hinweise zur HGO

Im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 42 vom 18.10.2021 wurden die neuen Hinweise zur Gemeindehaushaltsverordnung sowie Hinweise zur Anwendung der haushaltsrechtlichen Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) veröffentlicht. Im § 128 HGO ist die Prüfung des Jahresabschlusses normiert. Die Hinweise zu diesem Paragraphen tätigten in der Vergangenheit keine Aussage zu einem Prüfungsurteil. Durch die neuen Hinweise hat sich dies nun geändert. In Nr. 2 bis 8 zu § 128 HGO wird nun aufgeführt, welchen Inhalt die Prüfungsurteile zu den Jahresabschlüssen beinhalten sollen. So wird beschrieben, dass sich das Prüfungsurteil in Aussagen zur Haushaltswirtschaft und zum Jahresabschluss zu gliedern hat (Nr. 2). In Nr. 3 wird die Aussage zur Haushaltswirtschaft und in Nr. 4 die Aussage zum Jahresabschluss weiter spezifiziert.

Diese Änderungen wurden am Rande des letzten Landesgruppentreffens am 26.11.2021 diskutiert und führten dazu, dass der Arbeitskreis Musterbericht wieder seine Arbeit aufgenommen hat. Am 08.03.2022 findet nunmehr das zweite virtuelle Treffen zu dieser Thematik statt. Zunächst soll ein einheitlicher Vorschlage für ein Musterprüfungsurteil erarbeitet werden. Im nächsten Schritt soll der Musterbericht überarbeitet werden.

Veranstaltungen der Landesgruppe

Die Landesgruppe plant für das erste Halbjahr die Durchführung eines Workshops zur prüferrischen Behandlung der Auswirkung des § 2b UStG.

In eigener Sache

Die Landesgruppe Hessen ist nunmehr auch auf Instagram vertreten. Unter #öffentlicheFinanzkontrolle kann den Beiträgen der Landesgruppe gefolgt werden.

LG Hessen NL 04/2021

Bereits im letzten Newsletter wurde über den Arbeitskreis Sachanlagevermögen berichtet. In Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leitern der Rechnungsprüfungs-/Revisionsämter von Hessen hat am 11.11.2021 ein erstes Arbeitstreffen online stattgefunden. Im Rahmen dieses Treffens wurden erste Sachverhalt besprochen. Des Weiteren wurden Musterlösungen durch den Teilnehmerkreis übermittelt und rege diskutiert.

Am 26.11.2021 hat das IDR-Landesgruppentreffen Hessen als Videokonferenz stattgefunden. Der bisherige Sprecher sowie dessen Stellvertreter wurden in ihrem Amt bestätigt. Fast 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten im Anschluss folgende Vorträge verfolgen:

  • „Neue Herausforderungen für Rechnungsprüfungsämter – Die Prüfung der Digitalen Kommune“ von Patrick Nickel
  • „Ausgewählte Änderungen der Gemeindehaushaltsverordnung“ von Jürgen Watz

Im Rahmen dieser Vorträge kam es zu einem regen Austausch zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Zu Beginn des Jahres 2021 sollte in Bad Hersfeld ein neuer IDR-Zertifikatslehrgang beginnen, dieser wurde aufgrund aktueller Gegebenheiten online ausgerichtet. Der überwiegende Teil der Prüferinnen und Prüfer kommt aus Hessen. Nunmehr war am 13.12.2021 die Abgabefrist der schriftlichen Ausarbeitungen. Die entsprechenden mündlichen Kolloquien stehen für die erste Januarwoche 2022 an. Wir wünschen allen Teilnehmenden viel Erfolg!

LG Hessen

Es sollte am 08.03.2021 ein IDR Zertifizierungslehrgang mit einer Präsenzveranstaltung in Bad Hersfeld beginnen. Aufgrund der Entwicklungen der Corona-Pandemie konnte dieser Lehrgang nicht mit einer Präsenzveranstaltung begonnen werden. Somit konnte der Lehrgang lediglich als Onlineveranstaltung starten. Seit Montag, den 08.03.2021 werden die Prüferinnen und Prüfer Online zu den Grundlagen der Rechnungsprüfung beschult. Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen viele neue Erkenntnisse und viel Erfolgt bei der Durchführung des Kurses.

Im November 2020 hat eine Onlineschulung zur Bilanzierung von Sachanlagevermögen in Hessen durch die IDR Landesgruppe Hessen stattgefunden. Diese Maßnahme sollte zur Thematik der korrekten Bilanzierung von Sachanlagevermögen sensibilisieren. Als Beispiel wird z. B. gerne die Frage aufgeführt: „Wie bilanziere ich eine belüftete Teichanlage mit vorgeschalteten Tropfkörper?“ Im Rahmen dieser Onlineschulung wurde der Wunsch geäußert, sich diesbezüglich in einem gesonderten Arbeitskreis auszutauschen und bei ähnlich gelagerten Fällen einheitliche Vorgehensweisen und Lösungen zu finden. Unter den Dächern der Arbeitsgemeinschaften der Leitungen der hessischen Rechnungsprüfungsämtern und der IDR Landesgruppe Hessens wird derzeit das Interesse an einem derartigen Arbeitskreis abgefragt. Diese Abfrage ist noch nicht abgeschlossen. Sollte der Arbeitskreis seine Arbeit aufnehmen, werden wir an dieser Stelle über die Arbeit des Arbeitskreises berichten.