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Zwischen Prüfstempel und Prüfbots – Folge 6

Viel Geld. Wenig Zeit. Und wer prüft das eigentlich?
 

„12,7 Milliarden.“

Werner steht in Leonies Bürotür.

Leonie schaut vom Bildschirm hoch. „Guten Morgen wäre auch eine Möglichkeit gewesen.“

„12,7 Milliarden Euro“, wiederholt Werner. „Für die Gemeinden und Kreise in NRW. Und jetzt rate mal, wer irgendwann bescheinigen soll, dass das Geld zweckentsprechend verwendet wurde.“

Leonie dreht ihren Bildschirm zu ihm. Darauf: eine lange Liste möglicher Investitionen. Schulen, Straßen, Digitalisierung, öffentliche Gebäude.

„Eigentlich eine ziemlich gute Nachricht“, sagt sie.

„Ist es auch“, antwortet Werner. „Ich würde nur ungern erst bei der Beendigungsanzeige darüber nachdenken, was wir eigentlich hätten prüfen sollen.“

 Viel Geld trifft auf viel Investitionsbedarf

 Mit dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes stehen den Ländern insgesamt 100 Milliarden Euro zur Verfügung. Rund 21 Milliarden Euro davon entfallen auf Nordrhein-Westfalen. Etwa 12,7 Milliarden Euro sollen an Gemeinden und Kreise gehen.

Das Geld wird vielerorts dringend gebraucht. Gleichzeitig bringt das Infrastrukturgesetz NRW für die örtliche Rechnungsprüfung eine neue Aufgabe mit sich.

Denn zur Beendigungsanzeige muss der Hauptverwaltungsbeamte bestätigen, dass die örtliche Rechnungsprüfung die zweckentsprechende Verwendung der Mittel bescheinigt hat.

Leonie schaut Werner an.

„Also prüfen wir jetzt jedes Infrastrukturprojekt einmal komplett durch?“

„Nein“, sagt Werner. „Und genau das sollten wir ziemlich schnell klarstellen.“

 Was sollen wir eigentlich bescheinigen?

Denn der gesetzliche Auftrag ist enger, als man beim ersten Lesen vielleicht vermuten könnte.

Die Aufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung besteht darin, die zweckentsprechende Mittelverwendung zu bescheinigen. Die Bescheinigung bleibt dabei verwaltungsintern. Der eigentliche Verwendungsnachweis gegenüber dem Fördermittelgeber ist die Beendigungsanzeige einschließlich der Bestätigung des Hauptverwaltungsbeamten.

Und noch etwas ist wichtig: Das Gesetz selbst erteilt der örtlichen Rechnungsprüfung keinen unmittelbaren Prüfauftrag.

„Das heißt“, sagt Leonie, „wir sollen etwas bescheinigen, bekommen den Prüfauftrag aber nicht automatisch mitgeliefert?“

Werner nickt. „Willkommen im kommunalen Prüfungsrecht.“

Soweit die entsprechende Aufgabe nicht bereits generell – etwa durch den Rat oder die Rechnungsprüfungsordnung – übertragen wurde und die Rechnungsprüfung sie nicht im Rahmen ihres eigenen Prüfermessens wahrnimmt, muss deshalb geklärt werden, auf welcher Grundlage die Prüfung erfolgt.

Das klingt zunächst nach einer juristischen Feinheit. Für die Praxis ist es aber entscheidend.

Denn mit einem zusätzlichen Prüfauftrag stellt sich unmittelbar die nächste Frage: Welche Ressourcen stehen dafür zur Verfügung?

Genau deshalb entsteht der neue IDR-Prüfleitfaden

Solche Fragen werden in den kommenden Monaten in vielen Rechnungsprüfungsämtern auftauchen.

Deshalb erarbeitet das IDR derzeit einen eigenen Prüfleitfaden zum Infrastrukturgesetz NRW. Er soll den örtlichen Rechnungsprüfungen eine praxistaugliche Grundlage für die Prüfung zur Bescheinigung der zweckentsprechenden Verwendung geben und wird in Kürze veröffentlicht.

Dabei geht es ganz bewusst nicht darum, aus einer gesetzlich vorgesehenen Bescheinigung eine zusätzliche Vollprüfung jedes einzelnen Projektes zu machen.

Im Gegenteil.

Der Leitfaden soll helfen, den Prüfungsgegenstand sauber abzugrenzen: Was muss für die Bescheinigung tatsächlich geprüft werden? Welche Unterlagen werden benötigt? Wie kann die Prüfung sinnvoll organisiert werden? Und wo endet die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung?

Auch beim Prüfauftrag empfiehlt der IDR eine klare Trennung: Soll die Rechnungsprüfung über die gesetzlich erforderliche Bescheinigung hinaus weitere Aspekte eines Projektes untersuchen, sollte dies ausdrücklich als weitergehender Prüfauftrag formuliert und nicht mit der Bescheinigung vermischt werden.

Werner nickt zufrieden.

„Also erst klären, was unser Auftrag ist. Und dann prüfen.“

„Revolutionär“, sagt Leonie.

Nicht mehr prüfen. Sondern passend prüfen.

 Für Leonie steckt dahinter noch eine andere Frage.

„Wenn da jetzt über Jahre sehr viele Maßnahmen kommen, können wir doch nicht bei jedem Projekt alles gleich intensiv prüfen.“

„Müssen wir auch nicht“, sagt Werner.

Und damit sind die beiden bei einem Grundgedanken moderner Rechnungsprüfung angekommen: Prüfung muss sich an Risiken orientieren.

Großes Investitionsvolumen, ungewöhnliche Finanzierungsstrukturen oder erkennbare Schwächen in Prozessen können einen genaueren Blick erfordern. Wo dagegen funktionierende interne Kontrollen bestehen und Prozesse verlässlich laufen, kann die Prüfung anders ansetzen.

Das passt auch zum Prüfungsverständnis des IDR: Die kommunale Revision soll unabhängig und objektiv prüfen, Risiken erkennen und mit ihrer Arbeit einen Mehrwert für die Kommune schaffen.

Und wer soll das alles machen?

Werner ist trotzdem noch nicht fertig.

„Wir reden über zusätzliche Milliarden, viele neue Projekte und eine zusätzliche Bescheinigung. Meine Stellenübersicht sieht allerdings noch genauso aus wie vorher.“

Leonie lacht. „Meine auch.“

Das Thema ist weniger lustig, als es klingt.

Neue Investitionsprogramme bedeuten auch neue Aufgaben für die öffentliche Finanzkontrolle. Wenn die Rechnungsprüfung zusätzliche Bescheinigungen übernehmen soll, müssen Auftrag, Verfahren und Ressourcen zusammenpassen.

Gerade deshalb ist es wichtig, die Rechnungsprüfung frühzeitig einzubeziehen – nicht erst dann, wenn die erste Beendigungsanzeige unterschrieben werden soll.

Leonie schließt die Projektübersicht.

„Dann wäre das Ziel eigentlich ziemlich einfach: Das Geld soll möglichst schnell dort ankommen, wo es gebraucht wird. Und wir sorgen dafür, dass nachvollziehbar bleibt, ob es dafür verwendet wurde.“

Werner nimmt seine Kaffeetasse.

„Damit kann ich leben.“

An der Tür dreht er sich noch einmal um.

„Und wenn dieser neue IDR-Leitfaden verhindert, dass 396 Kommunen die gleiche Frage 396-mal neu lösen müssen, hat er seinen Zweck schon ziemlich gut erfüllt.“

Leonie schaut ihm hinterher.

„Das war jetzt fast effizient, Werner.“

„Gewöhn dich nicht dran.“

Vielleicht beschreibt genau das die Aufgabe der öffentlichen Finanzkontrolle bei den kommenden Investitionsprogrammen ganz gut:

Tempo ermöglichen, ohne Nachvollziehbarkeit zu verlieren. Prüfung auf das konzentrieren, was wirklich geprüft werden muss. Und dafür sorgen, dass die öffentliche Finanzkontrolle von Anfang an mitgedacht wird, nicht erst bei der letzten Unterschrift.

Der IDR-Prüfleitfaden „Infrastrukturgesetz NRW: Prüfung zur Bescheinigung der zweckentsprechenden Verwendung“ erscheint in Kürze.

 

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