
Mustersatzung für Vergaben in NRW
Das Institut der Rechnungsprüfer e.V. hat die aktuelle Gesetzesänderung kommunalrechtlicher Vorschriften in Nordrhein-Westfalen mit Spannung erwartet. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Neufassung des § 75a GO NRW sowie dem Wegfall des § 26 KomHVO und der darauf beruhenden kommunalen Vergabegrundsätze.
Ziel der Änderungen ist eine Entlastung der Kommunalverwaltungen. Durch vereinfachte Vergabeverfahren sollen Investitionen beschleunigt werden. Diese Änderung ist grundsätzlich zu begrüßen. Gleichwohl sieht das IDR mit Blick auf die Kriterien Transparenz, Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit auch Risiken. Eine weitreichende Entbürokratisierung darf nicht zu Lasten der Kontrollierbarkeit und haushaltsrechtlichen Ordnung gehen. Die vorgesehene Möglichkeit für Kommunen, eigene Vergabesatzungen zu erlassen, eröffnet zwar Handlungsspielräume, verlangt aber eine sorgfältige Ausgestaltung. Vor diesem Hintergrund beteiligt sich das IDR, vertreten durch Herrn Patrick Kötter, Seniorprüfer des Rechnungsprüfungsamtes des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe, an der Erarbeitung einer Mustersatzung unter Federführung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Ziel ist es, die neuen Regelungsspielräume im Sinne einer rechtssicheren, wirtschaftlichen und nachhaltigen Vergabepraxis zu gestalten.
Die örtliche Rechnungsprüfung wird in diesem Prozess eine zentrale Rolle einnehmen – sie ist gefordert, neue Maßstäbe bei der Beurteilung kommunaler Vergaben zu setzen und die Einhaltung der haushaltsrechtlichen Grundsätze auch unter veränderten Rahmenbedingungen zu gewährleisten.