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Rückblick - IDR-Compliance-Tag 2023

Dr. Peter Glinder, Amt für Revision der Landeshauptstadt Stuttgart

Der zweite IDR-Compliance-Tag, der am 28. November im Online-Format stattfand, stieß mit 79 Teilnehmenden erneut auf großes Interesse, was sich auch im regen Austausch und den Fragestellungen widerspiegelte.

Den Auftakt des Workshops machte Dr. Peter Glinder von der Landeshauptstadt Stuttgart mit einer Präsentation des neuen IDR Leitfaden 500, der sich mit der "Einrichtung und Prüfung eines kommunalen Compliance-Management-Systems (CMS)" befasst (der kostenlose Leitfaden ist auf der Webseite des IDR abrufbar). Der Leitfaden stellt die Bedeutung eines CMS für Kommunen heraus, einschließlich der rechtlichen Folgen bei Nichtbefolgung (Non-Compliance), und geht auf die verschiedenen Bereiche ein, die ein kommunales CMS abdecken sollte. Sein Fokus liegt auf einer dezidierten Darstellung der einzelnen Elemente eines kommunalen CMS, wobei er sich an mehreren etablierten Standards ausrichtet. Den Vortrag abschließend erörterte Glinder noch präventive Compliance-Maßnahmen, darunter Fortbildung und organisatorische Verbesserungen.

Im nachfolgenden Vortrag illustrierte Adam Breuninger von der Landeshauptstadt Stuttgart den Prozess der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) bei der Landeshauptstadt Stuttgart und zeigte auf, welche grundlegenden Fragestellungen es hierfür zu beantworten gab. Der Prozess umfasste die Bildung einer stadtweiten Arbeitsgruppe, die Einbindung weiterer städtischer Einheiten, die Entwicklung eines Umsetzungskonzeptes sowie die Erstellung eines internen Regelwerks. Ein zentraler Fokus lag auf den Zuständigkeiten und Aufgaben der internen Meldestelle, unter Einbeziehung ihrer Rechte und Pflichten. Des Weiteren wurden auf die Einbindung des städtischen Vertrauensanwalts als weiteren Meldekanal sowie weitere notwendige Maßnahmen wie Öffentlichkeitsarbeit, Schulungskonzeption und interkommunaler Erfahrungsaustausch eingegangen.

Der Vortrag von Anna Schwarzer von der Landeshauptstadt Stuttgart widmete sich der Korruptionsprävention bei der Landeshauptstadt Stuttgart. Sie betonte die Bedeutung von Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden, die Einhaltung interner Regelungen wie dem Verhaltenskodex und der Dienstanweisung zur Antikorruption. Sie erwähnte die Wichtigkeit der Meldepflicht bei Verdacht auf Korruption und die Rolle des Vertrauensanwalts. Darüber hinaus wurden die Einbindung in externe Arbeitskreise und die kontinuierliche Beratung und Unterstützung durch die Zentrale Antikorruptionsstelle hervorgehoben.

Im letzten Vortrag des Tages beleuchtete Dr. Jochen Bernhard von Menold Bezler (Rechts-, Steuer, Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung) wesentliche Aspekte, die interne Meldestellenbeauftragte beachten müssen. Er legte den Schwerpunkt auf die Relevanz von Unabhängigkeit, Fachkunde und Wahrung der Vertraulichkeit bei der Arbeit der Meldestellenbeauftragten. Dabei ging er auf die Bedeutung der internen Meldestellen im Kontext des Hinweisgeberschutzgesetzes ein und betonte die Notwendigkeit einer korrekten und effektiven Handhabung von Hinweisen in Organisationen. Ferner unterstrich er die Wichtigkeit einer klaren Kommunikation und Transparenz in der Funktion als Meldestellenbeauftragter, um das Vertrauen der Mitarbeiter in das Meldeverfahren zu stärken und eine effektive Compliance-Kultur zu fördern.

 

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