Neue Anforderungen an die öffentliche Finanzkontrolle durch das NRW-Infrastrukturgesetz 2025–2036
Rolle und Herausforderungen der örtlichen Rechnungsprüfung im Kontext großer Infrastrukturprogramme
Fachartikel „Der Gemeindehaushalt“ – Stand:01.06.2026
Patrick C. Kötter, LL.M.
A. Einführung
Mit dem Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 (NRW-Infrastrukturgesetz 2025–2036) setzt das Land Nordrhein-Westfalen einen zentralen Baustein der bundesweiten Investitionsoffensive um. Grundlage des Gesetzes ist das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes, aus dem den Ländern insgesamt 100 Milliarden Euro für Infrastrukturinvestitionen zur Verfügung gestellt werden. Nordrhein-Westfalen erhält daraus rund 21 Milliarden Euro, von denen ein erheblicher Anteil an Kommunen weitergeleitet wird.
Allein 12,7 Milliarden Euro sind für Gemeinden und Kreise vorgesehen, davon 10 Milliarden Euro als pauschales Investitionsbudget für kommunale Infrastrukturmaßnahmen. Damit handelt es sich um eines der größten kommunalen Investitionsprogramme der vergangenen Jahrzehnte.
Ziel des Gesetzes ist es, dringend notwendige Investitionen in Bildung, Digitalisierung, Verkehr, Klimaschutz und öffentliche Daseinsvorsorge zu beschleunigen und Planungssicherheit für langfristige Infrastrukturprojekte zu schaffen. Die Umsetzung erfolgt dabei in erheblichem Umfang auf kommunaler Ebene.
Mit der Dezentralisierung der Mittelverwendung geht jedoch auch eine Verlagerung von Verantwortung und Kontrolle auf die kommunale Ebene einher. Kommunen übernehmen nicht nur die Planung und Durchführung der Investitionsmaßnahmen, sondern auch wesentliche Aufgaben der Dokumentation, Nachweisführung und Mittelkontrolle.
Vor diesem Hintergrund kommt der örtlichen Rechnungsprüfung eine zentrale Rolle zu. Sie bildet einen wesentlichen Bestandteil der öffentlichen Finanzkontrolle und gewährleistet, dass öffentliche Mittel rechtmäßig, zweckentsprechend und wirtschaftlich eingesetzt werden.
Die Umsetzung der Infrastrukturprogramme steht damit im Spannungsfeld zwischen politisch gewünschter Investitionsbeschleunigung und der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen öffentlichen Finanzkontrolle.
B. Rechtlicher Rahmen und Governance-Struktur des Infrastrukturgesetzes
Das NRW-Infrastrukturgesetz schafft die landesrechtliche Grundlage für die Verteilung und Verwendung der Investitionsmittel. Die kommunalen Investitionsmittel werden dabei in zwei Bereiche unterteilt:
ein pauschales Investitionsbudget für kommunale Infrastrukturmaßnahmen sowie
zusätzliche Mittel zur Aufstockung oder Einrichtung kommunaler Förderprogramme des Landes.
Die Investitionen können insbesondere in folgenden Bereichen erfolgen:
Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur
energetische Sanierung öffentlicher Gebäude
Verkehrsinfrastruktur
Digitalisierung und digitale Resilienz
Sportinfrastruktur
öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz
Gleichzeitig definiert das Gesetz grundlegende Fördervoraussetzungen. Förderfähig sind insbesondere Sachinvestitionen, während laufende Verwaltungs- und Personalkosten ausdrücklich ausgeschlossen sind. Zudem gilt grundsätzlich ein Mindestinvestitionsvolumen von 50.000 Euro.
Der Förderzeitraum ist langfristig angelegt. Investitionsmaßnahmen dürfen frühestens im Jahr 2025 beginnen und müssen spätestens bis Ende 2042 abgeschlossen sein.
Diese Regelungen schaffen einen rechtlichen Rahmen für die Mittelverwendung, lassen den Kommunen jedoch bewusst einen erheblichen Handlungsspielraum bei der praktischen Umsetzung der Investitionsmaßnahmen.
Das Gesetz folgt einem eher prinzipienorientierten Steuerungsansatz, der den Kommunen bei der konkreten Umsetzung der Investitionsmaßnahmen erhebliche Handlungsspielräume eröffnet und damit zugleich die Bedeutung funktionierender Kontroll- und Prüfsysteme erhöht.
C. Neue Prüfanforderungen für die örtliche Rechnungsprüfung
I. Bescheinigung der Mittelverwendung als zentrale Kontrollfunktion
Eine besondere Rolle der örtlichen Rechnungsprüfung ergibt sich aus der Verpflichtung zur Bestätigung der zweckentsprechenden Mittelverwendung.
Nach Abschluss eines Investitionsvorhabens muss die Kommune bestätigen, dass die örtliche Rechnungsprüfung die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel festgestellt hat. Diese Bescheinigung fungiert faktisch als Verwendungsnachweis im Förderverfahren.
Damit wird die örtliche Rechnungsprüfung zu einem integralen Bestandteil des Förderkontrollsystems. Ihre Feststellungen bilden die Grundlage für die abschließende Bewertung der Mittelverwendung.
Gleichzeitig sieht das Gesetz zusätzliche Stichprobenprüfungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt vor, wodurch ein mehrstufiges Kontrollsystem entsteht.
Diese Konstruktion verdeutlicht, dass das Infrastrukturprogramm nicht allein als Investitionsprogramm, sondern zugleich als komplexes Förder- und Kontrollsystem ausgestaltet ist.
II. Materielle Prüfung der Förderfähigkeit
Neben der Prüfung der Mittelverwendung gewinnt die materielle Prüfung der Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen erheblich an Bedeutung.
Zu den prüfungsrelevanten Aspekten gehören insbesondere:
Einordnung der Maßnahme als Sachinvestition
Einhaltung des Mindestinvestitionsvolumens
Abgrenzung von Begleitmaßnahmen und Verwaltungskosten
Einhaltung des Förderzeitraums
Vermeidung von Doppelförderungen.
Die örtliche Rechnungsprüfung wird damit verstärkt mit förderrechtlichen Fragestellungen konfrontiert, die bislang eher aus europäischen oder bundes- bzw. landesweiten Förderprogrammen bekannt waren.
Dies erfordert eine Weiterentwicklung der Prüfmethodik sowie eine stärkere Ausrichtung auf förderrechtliche und programmbezogene Prüfungen.
III. Digitalisierung und neue Formen der Prüfungsorganisation
Ein zentrales Element des Infrastrukturgesetzes ist die digitale Abwicklung der Förderverfahren.
Kommunen müssen Investitionsmaßnahmen, Finanzbedarfe und Projektstände in einem digitalen Verfahren erfassen und regelmäßig aktualisieren. Diese Daten bilden die Grundlage für die Finanzplanung und das Fördercontrolling auf Landes- und Bundesebene.
Für die örtliche Rechnungsprüfung entstehen daraus neue Prüfaufgaben, insbesondere die Prüfung der Datenqualität und Vollständigkeit digitaler Meldungen, die Bewertung der Dokumentationsqualität digitaler Vergabe- und Projektakten und die Prüfung der Funktionsfähigkeit digitaler Steuerungs- und Berichtssysteme.
Damit verschiebt sich der Schwerpunkt der Rechnungsprüfung zunehmend von der klassischen Einzelfallprüfung hin zu einer systemischen Bewertung organisatorischer Prozesse und interner Kontrollsysteme.
IV. Investitionsdruck und Risiken beschleunigter Verfahren
Das Gesetz verfolgt ausdrücklich das Ziel einer beschleunigten Investitionsumsetzung. Gleichzeitig sieht es vor, dass ein erheblicher Teil der Mittel bereits in den ersten Jahren gebunden werden soll.
Dieser Umsetzungsdruck kann jedoch strukturelle Risiken erzeugen. Zu den wichtigsten Risiken gehören u. a. verkürzte Planungs- und Vergabeprozesse, unzureichende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, steigende Fehleranfälligkeit bei komplexen Infrastrukturprojekten und unvollständige Dokumentation von Förderentscheidungen.
Gerade in solchen Situationen kommt der Rechnungsprüfung eine wichtige Rolle zu. Sie stellt sicher, dass die Investitionsbeschleunigung nicht zu einer Aufweichung haushaltsrechtlicher Grundsätze führt.
D. Perspektive der öffentlichen Finanzkontrolle
Infrastrukturprogramme dieser Größenordnung verdeutlichen die zentrale Bedeutung einer funktionierenden öffentlichen Finanzkontrolle. Je höher Investitionsvolumen und Zeitdruck sind, desto wichtiger wird eine leistungsfähige, unabhängige und frühzeitig eingebundene Rechnungsprüfung. Öffentliche Finanzkontrolle ist dabei kein Investitionshemmnis, sondern ein Instrument der Qualitätssicherung und Vertrauensbildung.
Gleichzeitig weisen aktuelle Entwicklungen auf strukturelle Herausforderungen hin.
Mit der Umsetzung großer Infrastrukturprogramme entstehen zusätzliche Dokumentations- und Berichtspflichten, projektbezogene Prüfanforderungen und Testats- und Bescheinigungspflichten. Diese Entwicklung führt zu einer spürbaren Mehrbelastung der Rechnungsprüfungseinrichtungen. Gerade kleinere örtliche Rechnungsprüfungsämter können angesichts begrenzter personeller Ressourcen schnell an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen.
Hinzu kommt, dass zusätzliche Prüfanforderungen häufig nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt sind, sondern faktisch aus Förderbedingungen oder Verwaltungspraxis entstehen.
Es ist daher entscheidend, dass Prüfanforderungen rechtlich klar geregelt, organisatorisch leistbar und mit angemessenen Ressourcen ausgestattet sein müssen.
Besondere Bedeutung kommt dabei auch dem Konnexitätsprinzip zu. Werden durch Förderprogramme zusätzliche Prüfpflichten begründet, müssen diese auch personell und organisatorisch hinterlegt werden. Eine leistungsfähige öffentliche Finanzkontrolle ist hierbei keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis bewusster politischer Entscheidungen und angemessener institutioneller Ausstattung.
E. Fazit
Das NRW-Infrastrukturgesetz 2025–2036 schafft die Grundlage für umfangreiche Investitionen in die Infrastruktur Nordrhein-Westfalens. Gleichzeitig führt das Gesetz zu einer erheblichen Ausweitung der Anforderungen an Dokumentation, Steuerung und Kontrolle der Mittelverwendung.
Die örtliche Rechnungsprüfung übernimmt dabei eine zentrale Rolle. Durch die Bescheinigung der Mittelverwendung, die Prüfung der Förderfähigkeit und die Bewertung organisatorischer Kontrollsysteme wird sie zu einem integralen Bestandteil des Förder- und Steuerungssystems.
Mit zunehmendem Investitionsvolumen und beschleunigten Verfahren wächst zugleich die Bedeutung einer wirksamen öffentlichen Finanzkontrolle. Gerade dort, wo staatliches Handeln schneller, digitaler und flexibler wird, muss Kontrolle analytischer, risikoorientierter und systemischer werden.
Die örtliche Rechnungsprüfung entwickelt sich damit zunehmend von einer reaktiven Kontrollinstanz zu einem präventiven Governance-Instrument, das Rechtmäßigkeit Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Transparenz öffentlicher Investitionen sicherstellt.
Starke Investitionen benötigen starke Kontrolle. Nur wenn Investitionsbeschleunigung und öffentliche Finanzkontrolle gemeinsam gedacht werden, kann das Ziel einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur erreicht werden.
Dazu bedarf es dann aber auch der notwendigen Ressourcen, damit die örtlichen Rechnungsprüfungsämter diese zusätzliche Aufgabe wahrnehmen können. Hier besteht weiterhin großer Handlungsbedarf.